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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/2177-IV/4/2007

Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens

geltende FassungErlassBMF-010221/2177-IV/4/2007vom 21.12.2007

Wortlaut laut Findok

Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Es wurde jedoch von deutscher Seite eine Verlängerung des Abkommensschutzes für den Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 31. Juli 2008 zugesagt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird daher angeregt, mit der Erlassung von Erbschaftssteuerbescheiden betreffend Sachverhalte, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstorben ist, so lange zuzuwarten, bis die Regelung zur vorübergehenden Weitergeltung des gekündigten Erbschaftssteuerabkommens in Kraft tritt. Sollte sich die Erlassung eines (vorläufigen) Erbschaftssteuerbescheides dennoch als erforderlich erweisen, hätte dies im Zeitraum des abkommenslosen Zustands ohne Berücksichtigung des Erbschaftssteuerabkommens zu erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen sieht in diesen Fällen keinen Grund für die Erlassung eines auf § 48 BAO gestützten Bescheides zur Beseitigung der Doppelbesteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember 2007  

Normen und Schlagworte

ErbschaftssteuerDoppelbesteuerungsabkommenKündigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/2177-IV/4/2007
Stammnummer
32049
Gültig
21.12.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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