Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/2177-IV/4/2007
Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens
geltende FassungErlassBMF-010221/2177-IV/4/2007vom 21.12.2007
Wortlaut laut Findok
Die Bundesrepublik Deutschland hat das
mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955
idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt.
Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem
31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens
weg. Es wurde jedoch von deutscher Seite eine Verlängerung des
Abkommensschutzes für den Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis
31. Juli 2008 zugesagt. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird daher
angeregt, mit der Erlassung von Erbschaftssteuerbescheiden betreffend
Sachverhalte, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstorben
ist, so lange zuzuwarten, bis die Regelung zur vorübergehenden
Weitergeltung des gekündigten Erbschaftssteuerabkommens in Kraft tritt.
Sollte sich die Erlassung eines (vorläufigen)
Erbschaftssteuerbescheides dennoch als erforderlich erweisen, hätte dies im
Zeitraum des abkommenslosen Zustands ohne Berücksichtigung des
Erbschaftssteuerabkommens zu erfolgen. Das Bundesministerium für Finanzen
sieht in diesen Fällen keinen Grund für die Erlassung eines auf
§ 48 BAO gestützten Bescheides zur Beseitigung der
Doppelbesteuerung.
Bundesministerium für Finanzen, 21. Dezember
2007
Normen und Schlagworte
- DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/2177-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32049
- Gültig
- 21.12.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF