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2021-0.049.190Information des Bundesministeriums für Finanzen zur abgabenrechtlichen Behandlung des Verdienstentganges an Arbeitnehmer gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.049.19004.02.2021

…Berechnung des Verdienstentganges § 32 Abs. 3 EpiG sieht vor: Die Vergütung für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes, BGBl. Nr. 399/1974, zu bemessen. Die Arbeitgeber haben ihnen den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…Dezember 1998 erfolgt. a) Berechnung der Umsatzsteuer Bei der Umrechnung ist bei der Sollbesteuerung grundsätzlich der Kurs maßgeblich, der für den Zeitraum (Tag) gilt, in dem die Leistung ausgeführt bzw. das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vor der Ausführung der Leistung vereinnahmt wird. Bei…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig. l.Für die Abgeltung des Nettoeinkommensentganges oder die pauschale Förderung (Punkt 5.4.): In dem am wenigsten weit zurückliegenden Einkommensteuerbescheid (bei alternativer Berechnung in den am wenigsten weit zurückliegenden drei aufeinanderfolgenden Einkommensteuerbescheiden) aus dem Zeitraum 2015 bis…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…bei Arbeitskräfteüberlassungen erst nach Ablauf von sechs Kalendermonaten in der Betriebsstätte des Beschäftigers eine Betriebsstätte des Arbeitskräfte überlassenden Unternehmens begründet (§ 4 Abs. 3 KommStG 1993 idF des AbgÄG 2016, BGBl. I Nr. 117/2016). Zur Berechnung der sechs Kalendermonate siehe Rz 123 und Rz 124 …

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…Tabelle B für 75 Jahre), sondern 0,01657 (Tabellenwert für 77 Jahre). Für die Berechnung des Rentenbarwertes kann daher ebenfalls der Faktor äx oder äy der jeweils jüngeren oder älteren Person verwendet werden. Beispiel: Der Rentenbarwert für die Rente eines 65-jährigen Mannes, Jahrgang 1940…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…dem 1.1.2021 anzuwenden. Wird ein solcher Abschlag im Rahmen einer Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2021 gewährt, so sind bis zum Stichtag 1.1.2023 abweichend für die Berechnung des Ausmaßes der Schädigung die Jahre ab 2017 heranzuziehen."   Bundesministerium für Finanzen, 23…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…Wurden bei der Ermittlung des Ertragswertes Beobachtungsjahre herangezogen, in welchen der Geschäftsabschluss in Schilling erstellt wurde, hat die Berechnung gemäß Punkt III, 2 Abs. 2 des Erlasses vom 13. November 1996 zunächst in Schilling zu erfolgen. Dieses Ergebnis ist vor Berechnung des Durchschnittsertrages durch 13…

2024-0.317.354Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Russland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.317.35430.05.2024

…eine solche Erklärung des Unternehmens, das die der unilateralen Entlastung zugrundeliegenden Vergütungen auszahlt). Ordnungsgemäß geführtes Verzeichnis betreffend die russische(n) Einkunftsquelle(n), das unter geordnetem Hinweis auf die den Eintragungen zugrundeliegenden Belege folgende Angaben zu enthalten hat: Art der Einkünfte (Einkunftsart und geschäftsübliche Bezeichnung) Höhe…

2020-0.700.830Sammelerlass zur Aufhebung von Erlässen des BMF zwecks Bereinigung überholter Aussagen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.700.83030.10.2020

…aufzuheben. Der Erlass des BMF vom 27.12.1990, Z 04 0101/96-IV/4/90, AÖFV Nr. 49/1991 (Anrechnung ausländischer Steuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen und § 48 BAO-Bescheiden; Anrechnungshöchstbetrag) ist aufgrund aktuellerer Aussagen und Beispiele zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags in EStR 2000 Rz…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Wird ein solcher Abschlag im Rahmen einer Wertfortschreibung zum Stichtag 1.1.2021 gewährt, so sind bis zum Stichtag 1.1.2023 abweichend für die Berechnung des Ausmaßes der Schädigung die Jahre ab 2017 heranzuziehen.   Anlage 1 Hektarsätze für Wirtschaftswald-Hochwald nach Baumarten Die…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…lit. b GrEStG 1987 ist die Deckelung in Höhe von 0,5% "vom Grundstückswert" zu berechnen. Der Prozentsatz von 0,5% bezieht sich somit - unabhängig davon, ob der Betriebsfreibetrag zur Gänze, nur zum Teil oder gar nicht zusteht - auf den (gesamten) Grundstückswert des erworbenen Grundstückes…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…übersteigt. Zu beachten ist, dass bei einzelnen Kategorien unterschiedliche Kriterien für die weiteren Berechnungen differenziert werden müssen. Bei Eigentumswohnungen ist zwischen Wohnungen mit und ohne Außenflächen (Balkon, Terrasse, Garten) zu unterscheiden. Bei Einfamilienhäusern muss die Größe des Grundstückes beachtet werden. Bei beiden Kategorien werden seit…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…auf dem Ausdruck vorgesehenen Feld unterschrieben wird. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Steuerpflichtige explizit auch folgende Aussagen: "Ich bestätige die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, die der Berechnung des Grundstückswertes zu Grunde liegen. Wird eine Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer im Wege eines Parteienvertreters vorgenommen, weiß ich…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Die Abrechnungen laut Pos. 7 und 8 sind nur dann vorzunehmen, wenn diese das EGT nicht gemindert haben. (4) Nach getrennter Berechnung des Ergebnisses jedes der drei maßgeblichen Jahre ist aus den drei Ergebnissen der Durchschnitt zu bilden. Ist dieser Durchschnittswert positiv, wird der so…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…an den Alleingesellschafter) die Grunderwerbsteuer vom Grundstückswert (nicht vom Verkehrswert) zu berechnen? Welche Bemessungsgrundlage kommt zur Anwendung, wenn eine Stiftung eine Sachzuwendung (Zuwendung eines Grundstückes an einen Begünstigten) vornimmt? Lösung: Nach § 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt die Verteilung des Bilanzgewinnes im Verhältnis der eingezahlten Stammeinlagen…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…208 Abs. 1 lit. d BAO mit Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde, zu laufen. 5.2 Berechnung der Behaltefrist Bei mehreren begünstigten Erwerben ist jedes begünstigte Vermögen gesondert zu beurteilen. Sind von einem begünstigten Vermögen mehrmals Anteile übertragen worden, so ist…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…30 %; Der Antragsteller, sofern es sich um Begünstigte gemäß 11.2. lit a bis lit d handelt, hat für alle zur Berechnung des Ausfallsbonus III angeführten Umsätze Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben) entrichtet; auch Umsätze aus touristischen Nächtigungen, die von Tourismusabgaben…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…den Sitz oder die Betriebsstätte in Österreich; Der Antragsteller erleidet einen Umsatzausfall von mindestens 50% im als Betrachtungszeitraum herangezogenen Kalendermonat gegenüber dem Vergleichszeitraum; Der Antragsteller hat für alle zur Berechnung des Ausfallsbonus II angeführten Umsätze Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben, Kurtaxen oder vergleichbare landesübliche Abgaben) entrichtet…