…Siehe auch die folgenden Abschnitte 3.1.1 und 3.1.2. 3.1.1 Eintragung von Geschäftsvorfällen nach Belegarten (Belegkreisen) Die Geschäftsvorfälle können nach Belegarten (Belegkreisen) geordnet (nach Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassa, Bank) in den Büchern und Aufzeichnungen erfaßt werden. Innerhalb einer Belegart (eines Belegkreises…
…Bücher und Aufzeichnungen nicht mehr die Fiktion der Ordungsmäßigkeit des § 163 BAO (die Vermutung sie seien auch inhaltlich richtig) für sich. Dies zieht allerdings nicht eine automatische Schätzungsberechtigung der Behörde nach sich. Es ist vielmehr nach der Sachlage des Einzelfalls anhand der vorhandenen Bücher und…
…BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (…
…131b Abs. 4 BAO für geschlossene Gesamtsysteme, führt außerdem zum Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit der geführten Bücher und Aufzeichnungen nach § 163 BAO und hat in den meisten Fällen eine Schätzung (§ 184 BAO) der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde zur Folge. 7.3. Verstoß gegen…
…auf den Grundsatz "Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte "Euro-Option" betrifft unter anderem die wahlweise Führung von Büchern und Aufzeichnungen in Schilling oder in Euro, die Selbstbemessung von Abgaben…
…anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Die Bestimmungen des § 131 BAO (ausgenommen die der Führung der Bücher und Aufzeichnungen im Ausland in Abs. 1) sind Soll-Vorschriften…
…2009 wurde in Deutschland die Möglichkeit geschaffen, eine EDV-gestützte Buchführung auf Antrag in andere EU-Staaten und EWR-Staaten mit Amtshilfeabkommen zu verlagern. Voraussetzung ist jedoch die Zustimmung des Staates, in den die elektronischen Bücher und Aufzeichnungen verlagert werden sollen, zur Durchführung des Zugriffs…
…muss die Aufforderung zur Vorlage der Bücher und Aufzeichnungen (dies ist der Beginn der Amtshandlung) gegenüber dem Adressaten des Prüfungsauftrages erfolgt sein. Dieser Auftrag kann sich nur auf Unterlagen der Geprüften beziehen. Wird ein Prüfungsauftrag an eine KEG gerichtet und erfolgt die genannte Aufforderung vor…
…angefallene Ausgaben abzuziehen. Davon abweichend kann der Förderungswerber die Ausgaben anhand von Aufzeichnungen betriebsindividuell nachweisen. 5.4. Kumulierungen Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderungswerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder…
…wer gemäß § 93 Abs. 3 GmbHG auf die Dauer von sieben Jahren zur Aufbewahrung der Bücher und Schriften der aufgelösten Gesellschaft verpflichtet ist oder zuletzt verpflichtet war. Bei diesem "Verwahrer", der in Ermangelung einer Bestimmung des Gesellschaftsvertrages oder eines Gesellschafterbeschlusses durch das Handelsgericht bestimmt wird…
…Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters vorlegen, können einmalig/Betrieb und unabhängig von der Anzahl der beantragten Betrachtungszeiträume eine pauschale Zahlung in Höhe von EUR 100 zur Abgeltung der zusätzlichen Kosten für die Bestätigung beantragen. Treten Zweifel über die Plausibilität dieser freiwilligen Aufzeichnungen auf, kann die abwickelnde Stelle…
…und wo müssen die Nachweise (ZS-QU1 oder Erklärungen) aufbewahrt werden? 4.3.2. BMF/FB Gemäß § 131 Abs. 1 BAO sind den Büchern und Aufzeichnungen zu Grunde zu legende Grundaufzeichnungen, die im Ausland geführt werden, innerhalb angemessener Frist in das Inland zu bringen und…
…die Geschäftsvorfälle spätestens gleichzeitig mit der Belegerstellung erfasst werden und keine Registrierkassenpflicht besteht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich sieben Jahre (§ 132 BAO), gerechnet vom Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde. Die Durchschrift (Zweitschrift) zählt zu den zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belegen (…
…Lesbarmachung und dauerhafte Wiedergaben Gemäß § 131 Abs. 3 BAO muss der Abgabepflichtige, der zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen Datenträger verwendet, d.h. eine EDV-Buchführung einsetzt, folgende Vorsorgen treffen: Gewährleistung der jederzeitigen, inhaltsgleichen, vollständigen und geordneten Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Sicherung…
…für 2003 für unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind | | E106b-K .... | Beilage zur Körperschaftsteuererklärung für Beteiligte an gemeinschaftlichen Einkünften für 2003 Die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2003 (L1) steht elektronisch bereits zur Verfügung. Die Inhalte der anderen…
…objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war, oder c)wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen (zB vorsätzliche Kommunalsteuerverkürzung) die Selbstanzeige anlässlich einer kommunalsteuerlichen Nachschau oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird…
…die bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Losungsermittlung zu beachten sind, näher beschrieben (Details siehe Kassenrichtlinie 2012 Abschn. 2.1. und Abschn. 3.1.). Um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu beurteilen und überprüfen zu können, ist das Vorhandensein und die Vorlage der Beschreibung…
…Betrieb veranlasst sind, zu den Betriebsausgaben. Steuerpflichtige sind in diesem Zusammenhang gemäß § 124 BAO zur Führung und Aufbewahrung von Büchern oder Aufzeichnungen verpflichtet und die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege sind gemäß § 131 Abs. 1 Z 5 BAO geordnet aufzubewahren, sodass eine Überprüfung…
…Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen über das gegenständliche…
…Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen, Einsicht in Bücher und Belege sowie in sonstige zur Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen zu gestatten und eine Besichtigung an Ort und Stelle zuzulassen. Der Förderungswerber ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen über das gegenständliche…