RIS AI
73 Treffer649 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…1 zweiter Satz BAO) erlassen werden, nachträglich (insbesondere gemäß § 295 Abs. 1 BAO) geänderte Bescheide, neue Sachbescheide, die bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO oder gemäß § 300 Abs. 1 BAO ergehen, neue Sachbescheide, die bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 303 BAO) ergehen, Stundungszinsen gemäß…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…allfällige BVE ebenfalls aufzuheben. § 300 BAO stellt einen eigenen Verfahrenstitel dar. Das BFG hat in weiterer Folge abschließend über die Beschwerde zu entscheiden (zB Gegenstandloserklärung mit Beschluss). 33. Bescheidberichtigung - Berichtigung Beschwerdevorentscheidung, kein Vorlageantrag 33.1. Bezughabende Norm § 293b BAO 33.2. Sachverhalt Eine (teilweise stattgebende…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…§ 85, 93 und 250 BAO 15.2. Sachverhalt Am 22.7.2015 wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2011 und 2012 durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde mangelhaft begründet - der Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 300 BAO) 4.7.1. Unzuständigkeit der Abgabenbehörde Ab Stellung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der Bescheidbeschwerde können Abgabenbehörden beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…Verjährung - Umsatzsteuer 11.1. Bezughabende Normen §§ 207 ff, 300 BAO 11.2. Sachverhalt Ein Rechtsmittel gegen die unterjährige USt-Festsetzung betreffend einen Zeitraum, der bereits außerhalb der Verjährungsfrist liegt (März 2006), ist beim BFG unerledigt. Weiters liegt beim Finanzamt die noch unerledigte Jahreserklärung für 2006…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…Beschwerdeverfahren Beschwerde gegen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid, Erlassung Einkommensteuerbescheid 28.1. Bezughabende Norm § 300 BAO 28.2. Sachverhalt Eine Vorlage betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2014 ist beim BFG anhängig. Der Einkommensteuervorauszahlungsbescheid erging auf Basis der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012. Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde als verspätet zurückgewiesen und dann…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…12. Bescheidadressierung - bei aufgelöstem Verein 12.1. Bezughabende Norm § 93 BAO 12.2. Sachverhalt Ein Verein beschließt vor/während einer Prüfung seine Auflösung und lässt diese Auflösung im Vereinsregister eintragen. 12.3. Frage Welche Auswirkungen hat die Löschung auf das Verfahren? 12.4. Lösung Gemäß …

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…§ 243 ff BAO offen. Ein Verständigungsverfahren ist dann einzuleiten, wenn die Streitbeilegungsbeschwerde in allen betroffenen EU-Mitgliedstaaten zugelassen wurde (siehe Kapitel B.4.3.). Zu beachten ist, dass eine Zurückweisung der Streitbeilegungsbeschwerde nicht zwingend zu einer Beendigung des Verfahrens nach EU-BStbG führt. Das EU…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…§ 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen (Zurücknahmefiktion). Das Verfahren nach EU-BStbG ist jedoch dadurch nicht beendet, denn dem Abgabepflichtigen stehen gegen den Zurücknahmebescheid die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, wie gegen die Zurückweisung (siehe Kapitel B.2.2.3.). Die zuständige Behörde kann zudem gem…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 4/4

…imfname_640078.pdf. Anlage 4: Abkürzungsverzeichnis | APA | Advance Pricing Arrangement | Abs. | Absatz | Art. | Artikel | BAO | Bundesabgabenordnung | BFG | Bundesfinanzgericht | BGBl | Bundesgesetzblatt | BFH | Bundesfinanzhof | BMF | Bundesministerium für Finanzen | bzw. |…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…§ 243 ff BAO erhoben werden. Das Verfahren nach EU-BStbG wird durch die Erlassung des Bescheids mit sofortiger Wirkung beendet. Endet das Schiedsverfahren anders als mit einer Verständigungslösung oder einseitigen Lösung (etwa bei Zurücknahme des Antrags oder der Streitbeilegungsbeschwerde durch den Steuerpflichtigen), so hat die…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

… Das Wiener Verfahren ist eine Methode zur Schätzung gemäß § 184 BAO. Oberste Maxime des § 184 BAO ist, zu einem Ergebnis zu gelangen, das den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt (vgl. VwGH 21.10.2004, 2000/13/0043). Das Wiener Verfahren ist vorwiegend auf die Bewertung…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…einer Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO, Abänderung des angefochtenen Bescheides gemäß § 295a BAO Berichtigung des angefochtenen Bescheides gemäß § 293 BAO oder gemäß § 293b BAO, Herabsetzung oder Aufhebung eines angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides gemäß § 217 Abs. 8 BAO, einem auf § 300 Abs. 3 BAO gestützten neuen Sachbescheid…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Nr. 201/1996: § 323 Abs. 4 BAO). 3. Die Ermittlung des gemeinen Wertes von Anteilen und Wertpapieren verlagert sich somit ab 1. Jänner 1994 von gesonderten Feststellungsverfahren der Betriebsfinanzämter in das individuelle Bemessungsverfahren bei den Finanzämtern für Gebühren. B. Bewertungsstichtag 1. Der Zeitpunkt, zu dem…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…BAO vermindern die Bemessungsgrundlage für die Nachforderungszinsen insoweit, als sie entrichtet sind. Beispiel: Körperschaftsteuervorauszahlungen 2000: 200.000. Am 15. Oktober 2001 Entrichtung einer Körperschaftsteuer 2000 betreffenden Anzahlung in Höhe von 70.000. Zustellung des Körperschaftsteuerbescheides 2000 am 5. Dezember 2001: 500.000 (Nachforderung daher 300…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Sachverhalt 1. A schenkt seiner Tochter B 250.000 Euro zum Ankauf einer beliebigen Eigentumswohnung in Wien. 2. C schenkt ihrer Tochter D 300.000 Euro zum Ankauf einer konkreten Eigentumswohnung. 7.2. Frage Sind diese Vorgänge anzeigepflichtig gemäß § 121a BAO? 7.3. Lösung Zu…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

… 188 BAO 7.1. Sachverhalt Gegen einen an eine KG gerichteten Feststellungsbescheid erhebt ein Kommanditist, vertreten durch seinen persönlichen zustellungsbevollmächtigten Steuerberater, Berufung. 7.2. Fragestellung An wen erfolgt die Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung? 7.3. Lösung Berufungsbefugte Bescheidadressaten sind die Parteien des Verfahrens (vgl…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…für das laufende Jahr, liegt insoweit keine der Gesellschaftsteuer unterliegende Leistung vor. 4. VERFAHRENSRECHT 4.1. §§ 256 und 276 Abs 3 (Satz 2) BAO Zurücknahme einer Berufung nach ergangener Berufungsvorentscheidung und nach gestelltem Vorlageantrag Fragestellung: 1. Kann eine Berufung zurückgenommen werden, wenn bereits eine Berufungsvorentscheidung…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…dieser Richtlinie darf es nicht zu einer Überschreitung des beihilferechtlichen Höchstbetrages nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens in Höhe von EUR 290.000/Unternehmen für den Betriebszweig gemäß Punkt 3c und EUR 2.300.000/Unternehmen für alle anderen Betriebszweige gemäß Punkt 3 kommen…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…eines Grundstückes durch Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, von der Grunderwerbsteuer. Von dieser Befreiungsbestimmung sind alle Tatbestände des § 1 GrEStG 1987 umfasst, also auch die Anteilsvereinigung bzw. der Anteilsübergang gemäß…