Wird eine österreichische GmbH, die von einer kanadischen Kapitalgesellschaft über eine zwischengeschaltete spanische und niederländische Holdinggesellschaft (keine Räumlichkeiten, kein Personal) gehalten wird, nach einer Dividendenausschüttung im Jahr 2004 liquidiert, dann ist vorweg zu klären, wem die Dividendenausschüttung und die sodann folgende Auszahlung des Liquidationsüberschusses steuerlich…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Bis einschließlich der Veranlagung 2003 steht für eine Auslandsgewinnausschüttung keine "Schachtelbefreiung" zu, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft von der inländischen Muttergesellschaft nicht "unmittelbar" gehalten wird. Keine unmittelbare, sondern eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung liegt bei Zwischenschaltung einer betrieblich tätigen Personengesellschaft vor. Nur dann…
Bezieht eine in Deutschland operativ tätige Personengesellschaft Lizenzgebühren aus Österreich, so ist Österreich gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland nur dann zur Steuerentlastung verpflichtet, wenn die Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. Keine Entlastungsverpflichtung bestünde, wenn die Gesellschafter im Drittausland ansässig sind und versuchen, durch künstliche Zwischenschaltung…
…gemäß Art. 7 bzw. 13 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Probleme werden sich allerdings dann ergeben, wenn die niederländische Kapitalgesellschaft zum Zweck des "treaty-shopping" zwischengeschaltet wurde. Der Umstand, dass die vom österreichischen Unternehmen gezahlten Vergütungen an eine "Antillen-Gesellschaft", also an…
…nach Maßgabe der Regelungen des nationalen Steuerrechts, sie ist grundsätzlich nicht Gegenstand der DBA (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Einkünfte nicht einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die keine sinnvollen Funktionen erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen…
…soll nicht dadurch umgangen werden können, dass das unbewegliche Vermögen nicht direkt von einer Kapitalgesellschaft, sondern durch eine Kette zwischengeschalteter Gesellschaften gehalten wird. Es wird daher einer deutschen Auffassung nicht entgegengetreten werden können, derzufolge die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 2 des neuen Abkommens die…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft eine operative Kapitalgesellschaft in Tschechien unter Zwischenschaltung einer niederländischen Holdinggesellschaft errichtet, dann ist vorweg zu klären, ob die niederländische Holdinggesellschaft wirtschaftlicher Eigentümer der tschechischen Beteiligung ist, oder ob diese Tschechien-Beteiligung steuerlich der österreichischen Gesellschaft unmittelbar zuzurechnen ist. Der Umstand…
…in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet, die ihrerseits die gewinnbringende Veräußerung vornimmt, hierbei einen nach …
…österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14 ImmoInvFG; darnach sind Gewinne einer zwischengeschalteten Grundstücksgesellschaft dem Immobilienfonds zuzurechnen…
…zunächst zu beachten, ob die deutsche Konzerngesellschaft lediglich formell zwischengeschaltet wurde oder tatsächlich entsprechend dem wahren wirtschaftlichen Gehalt zwei Arbeitskräfteüberlassungen (eine innerhalb Deutschlands und eine grenzüberschreitende) stattfinden. Im letzteren Fall ist die konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung als maßgeblich anzusehen. Im Anwendungsbereich des DBA-Deutschlands ist bei konzerninterner…
…Der Umstand, dass Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaft an den Verkaufsverhandlungen der luxemburgischen Produktionsgesellschaft mit den Fremdkunden mitgewirkt und hierbei einen Grundproduktabgabepreis in jener Höhe genannt haben, der schließlich von der zwischengeschalteten luxemburgischen Gesellschaft gezahlt wurde, kann nicht als Anwendungsfall der "Preisvergleichsmethode" bezeichnet werden. Denn diese…
…Auffassung, dass die Beteiligungserträge den Gesellschaftern einer Holdinggesellschaft und sonach nicht dieser Holdinggesellschaft zuzurechnen sind, wenn im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners eine ansonsten funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies…
…Verfahrens vorgenommen werden. Falls das österreichische Personal in der wirtschaftlichen Realität unmittelbar in die Dienste des Donau-Schiffahrtsbetreibers tritt, sei es weil die Kanalinselgesellschaft als reine Briefkastengesellschaft zwischengeschaltet ist oder bloß die wirtschaftliche Funktion eines Arbeitskräftevermittlers hat, dann wird hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Lohnsteuerabzugspflicht bestehen…
…Bank ein Kredit eingeräumt werden, und geschieht dies formell in der Weise, dass eine schweizerische Bank als bloße Durchlaufstelle zwischengeschaltet wird, dann liegt aus österreichischer Sicht ein Zinsenfluss aus dem Drittstaat unmittelbar an die österreichische Bank vor; und zwar auch dann, wenn der Kunde in…
…mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine zwischengeschaltete 100-prozentige Tochtergesellschaft oder auch über eine Personengesellschaft schließt daher die Quellensteuerfreiheit aus. Denn in diesen beiden Fällen liegen auch nach dem im innerstaatlichen Recht…
…Auslegung weiter aufrechterhalten werden, dass nicht nur eine Beteiligungshaltung im Wege einer Tochtergesellschaft, sondern auch im Wege einer zwischengeschalteten Personengesellschaft als mittelbare Beteiligungshaltung einzustufen ist. Diese Gesetzesauslegung hat allerdings in Bezug auf Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, unter Beachtung der Erfordernisse…
…Ansässigkeitsbescheinigung der japanischen Gesellschaft vorliegt und wenn weiters gewährleistet ist, daß es sich bei der japanischen Gesellschaft um eine operativ tätige Gesellschaft und nicht bloß um eine zur Vermeidung der inländischen Besteuerung zwischengeschaltete Briefkastengesellschaft handelt (Erklärung, daß die japanische Gesellschaft über eigene Arbeitskräfte und eigene…
…angenommen wird, wenn der Darlehensgeber eine grundbücherliche Sicherung daran ohne Mitwirkung des Schuldners herbeiführen könnte. Der im vorliegenden Fall gegebenen beschränkten Steuerpflicht kann im Übrigen nicht dadurch ausgewichen werden, dass eine weitere Kapitalgesellschaft als Darlehensempfänger zwischengeschaltet wird, da dies für den saudi-arabischen Investor, der…