…Liquidationsbeschluss, sonach nach dem Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw…
…daß in Fällen einer Doppelfunktion in wirtschaftlicher Betrachtungsweise stets eine Entgeltaufteilung zu erfolgen hat. In den Erörterungen mit der deutschen Steuerverwaltung wurde allerdings - vor allem im Hinblick auf eine grenzüberschreitend sicherere Vollziehbarkeit - einer förmlicheren Betrachtung der Vorzug eingeräumt: nur wenn in einer gesonderten vertragliche Vereinbarung…
…Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter…
…Gesellschafter stattfindet, dann müsste sichergestellt sein, dass dies auch auf israelischer Seite so gesehen wird. Eine korrespondierende Sachverhaltsbeurteilung könnte in Fällen der vorliegenden Art daher nur im Wege eines auf Artikel 25 DBA-Israel gestützten Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, das allerdings im Ansässigkeitsstaat des behaupteten wirtschaftlichen…
…in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den Zinsenertrag abwerfende Vermögen wohl (zivilrechtlich) der ausländischen Stiftung gehören, doch werden die wirtschaftlichen Eigentümer dieses Vermögens - und in Fällen dieser Art daher auch des daraus abreifenden Ertrages (BFH 20.1.1999, BStBl II 1999, 514) - die…
… vielmehr sind sie im "Durchgriff" durch diese Gesellschaft den dahinterstehenden Investoren zuzurechnen. Ob es sich bei der deutschen Holdinggesellschaft um eine solche funktionslose Briefkastengesellschaft handelt, die einen "Durchgriff" auf die dahinterstehenden Gesellschafter erfordert oder ob sie eine steuerlich wirksame Abschirmwirkung gegen einen solchen Durchgriff entfaltet…
Beabsichtigen die Gesellschafter einer österreichischen GmbH ihre im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen in eine operativ tätige slowakische (oder bulgarische) Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen…
Erhält ein in Monaco ansässiger Gesellschafter einer österreichischen GmbH (20-prozentige Beteiligung) von dieser GmbH Gewinnausschüttungen und Lizenzgebühren, dann unterliegen diese Zahlungen der inländischen Kapitalertragsteuer und dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Werden zusätzlich von der GmbH "Verkaufsprovisionen" für Geschäftsvermittlungen nach Monaco überwiesen, dann unterliegen…
…hängt davon ab, ob hierbei in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, wird eine Mitunternehmerschaft im Allgemeinen nur angenommen…
…gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, daraus die US-Steuer von 30 zu bezahlen), dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass ihm lediglich ein Betrag von 70 zugeflossen ist; denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre es nicht vertretbar, die auf den Gesellschaftsgewinnen lastende Steuer als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen…
…die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen sein. Die gleiche Betrachtung muss gelten, wenn die Mittel seitens der inländischen OHG nicht…
…Betriebsstätte fördert oder zwischen Betriebsstätte und Kapitalgesellschaft enge wirtschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. Waser, in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg) DBA, Art. 7 Rz 50). Bei der Beurteilung wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im…
…900), dann ist die österreichische GmbH berechtigt, die japanische Quellensteuer von 100 auf ihre Körperschaftsteuer anzurechnen. Wenn die GmbH wirtschaftlicher Eigentümer der nach Japan lizenzierten Aufführungsrechte ist, dann kann die japanische Quellensteuer auch dann nur von der GmbH auf ihre Körperschaftsteuer angerechnet werden, wenn die…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise "verschwestert" und damit "verbundene Unternehmen" im Sinn des DBA-Ö/Liechtenstein sind). Kommt schließlich zusätzlich hervor, dass es sich bei dem Produkt um ein hoch profitables Kosmetikpräparat handelt, dessen Verkaufspreise das Zehnfache der Herstellungskosten betragen und liegt zusätzlich noch eine Selbstanzeige eines Gesellschafters…
…wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist. Die Nichterhebung der Kapitalertragsteuer kann im Fall einer solchen "offenkundigen" verdeckten Ausschüttung aber nicht in allen Fällen mit einer…
…Organträger-KG aufgebracht wird, dann sind die hierfür von der österreichischen KG zu leistenden Zinsen nicht ihrem zu 100% am Kapital beteiligten Gesellschafter (der deutschen Organ-GmbH), sondern den in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich als Kreditgeber auftretenden Gesellschaftern der deutschen Organträger-KG steuerlich zuzurechnen; die Zinsen…
…für Directive-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll also unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Mitgliedstaaten schließlich unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen (vgl. EAS 1464, 1550). Ein KESt…
…Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Gesellschaft - zB einer OG bzw. KG oder einer GmbH - für deren Einordnung in das System des EStG 1988 und des KStG 1988 die österreichische Gesetzgebung eine bestimmte Regelung getroffen hat, so ist die ausländische Gesellschaft für das österreichische…
…daher beispielsweise im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung bei der ausschüttenden Gesellschaft der Verdacht einer Steuerumgehung auf (zB es werden erstmals in einem späteren Prüfungsverfahren Umstände aufgedeckt, die Anlaß für die Vermutung sind, dass die Beteiligung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise treuhändig für eine US-Konzerngesellschaft gehalten wird)…
…ungarische Personengesellschaft die Inlandskapitalbeteiligung veräußert, sondern wenn die beiden deutschen Gesellschafter ihre Anteile an der ungarischen Personengesellschaft veräußern. Denn in Anwendung des Transparenzprinzips erlangt der Käufer in beiden Fällen von den beiden deutschen Gesellschaftern das wirtschaftliche Eigentum an der inländischen Kapitalbeteiligung. Dass im zweiten Fall…