…eine Änderung in das Gegenteil eingetreten ist; diese Judikaturänderung sollte keine Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft zu deren Geschäftsführer er bestellt worden ist, als sein Arbeitgeber gilt, sodaß der…
…wobei in Albanien im Wesentlichen nur Routinekontrolltätigkeiten ausgeführt werden, während die anderen Tätigkeiten von Österreich aus erbracht werden. Wird der Ö-GmbH für die in Albanien ausgeführten Tätigkeiten vom albanischen Auftraggeber nur "anlassbezogen ein entsprechender Arbeitsplatz" - nicht jedoch ein fixes Büro oder ein Baucontainer - zur…
…wesentlichen Teil von Österreich aus zu führen, dann bleiben die von der Tochtergesellschaft gezahlten Geschäftsführerbezüge weiterhin in Deutschland steuerpflichtig. Dies ist in Artikel 16 Abs. 2 des DBA-2000 ausdrücklich festgeschrieben; im Geltungsbereich des DBA-1954 beruht dies auf einer österreichisch-deutschen Verständigung, derzufolge der…
…Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung in den folgenden 3 Jahren das Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben…
…der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Sonderregelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung…
…der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung…
…der "festen Einrichtung" in Artikel 14 DBA-Deutschland einerseits im Wesentlichen dem Begriff der "Betriebstätte" eines Gewerbetreibenden entspricht, dass aber andererseits die für Bauausführungen getroffenen Regelungen des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland keine Auswirkung im Geltungsbereich des Artikels 14 zeitigen. Damit entfaltet die Änderung…
…keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe getätigt werden, die bei weitem den dem amtlich kontrollierten Rückzahlungsverfahren zugrundeliegenden Ausschüttungsbetrag übersteigen (EAS 2772). Findet daher im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der…
…mit der betriebsbereiten Fertigstellung des Bauwerkes (Hinweis auf EAS 1773 und EAS 3063) und nicht zB mit einer nachträglich vor Ort durchgeführten Prüfung der Schlussrechnungen der Subauftragnehmer. Die Änderung des Updates 2003 zum OECD-Kommentar, wonach Bauplanung und Bauüberwachung generell eine Mitwirkung an der Bauausführung…
…beiden Fällen ist die eine an der anderen Gesellschaft "beteiligt". Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Enkelgesellschaft an die belgische Großmutter-Gesellschaft gezahlt werde, unterliegen daher dem auf 10% eingeschränkten Quellensteuerabzug. Das Beteiligungserfordernis fehlt indessen, wenn die Lizenzgebühren von der österreichischen Gesellschaft an ihre belgische Schwestergesellschaft…
…formalen Gegebenheiten die wesentliche Relevanz zukommt. Desgleichen kann der Umstand, dass - bei Vorliegen einer von der Zustimmung der anderen Gesellschafter unabhängigen Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile - die anderen Gesellschafter sich ein Vorkaufsrecht sichern, nicht zur Einstufung der Gesellschaft als Personengesellschaft führen. Ist die Lebensdauer der Gesellschaft unbegrenzt…
…internationalen Flug mittels eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsvertrages von einer zypriotischen Gesellschaft angemietet, ist damit das wesentliche Tatbestandsbild des Artikels 15 Abs. 3 erfüllt. Denn Artikel 15 Abs. 3 stellt nicht darauf ab, ob das inländische Flugunternehmen auch der Arbeitgeber des Bordpersonals ist, sondern lediglich darauf…
…Steuerpflicht auslösen würden (siehe § 2 Z 3 lit. c der zitierten Verordnung). Dies ist aber beim Halten von wesentlichen Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften nicht der Fall. Damit dürfte es sich im gegebenen Zusammenhang erübrigen, auf die Frage einzugehen, ob Verluste aus Aktivgeschäften einer…
…über die jeweilige Entsendung hinaus behält, nur das österreichische Unternehmen über Kündigung oder Entlassung zu entscheiden hat, dann kann das Zutreffen des einen oder anderen Kriteriums des eingangs zitierten Erlasses im konkreten Fall nicht eine steuerliche Aberkennung der Arbeitgebereigenschaft des österreichischen Unternehmens zur Folge haben…
…beizumessen ist, gelten dann als beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort an einen anderen Ort verbracht und dort verwendet werden können, wobei das Fundament und seine Kosten außer Ansatz bleiben (zB VwGH 14.2.1973, 1015…
…einer internationalen Personalgestellung nicht leichtfertig einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen die Arbeitgeberstellung aberkennen können. Der BMF-Erlass vom 11.02.1993, AÖF Nr. 87/1993, hat ebenfalls nicht zum Ziel, in diese Prinzipien der Gestaltungsfreiheit einzugreifen. Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht…
…im Wesentlichen dem Art. 8 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung über die Besteuerung von Gewinnen aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr enthalten, welche vorrangig gegenüber dem für Unternehmensgewinne sonst anwendbaren Art. 7 anzuwenden ist. Da im vorliegenden Fall sowohl der Sitz…
…sind dementsprechend dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort on einen anderen Ort verbracht und dort verwendet werden können, wobei das Fundament und seine Kosten außer Ansatz bleiben. Daher führt der Umstand, dass maschinelle Anlagen fest…
…dessen wesentliche Maschinensätze (Turbinen, Generatoren, Schalt- und Steuerungseinrichtungen) sich auf deutschem Staatsgebiet befinden und dessen erzeugter Strom in das deutsche Stromnetz eingespeist wird, dann unterhält diese österreichische AG eine grenzdurchschnittene Betriebstätte; dies mit dem Ergebnis, dass die der Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne zwischen Deutschland und Österreich…
…nach Belieferung aus der Schweiz eine wesentliche Erhöhung der Wareneingangspreise festgestellt, dann liegt ein offenkundiger Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz vor. Denn es entbehrt jeder kommerziellen Logik, dass ein und dasselbe Produkt nur deshalb wertvoller und demzufolge teurer wird, weil es von einer anderen Konzerngesellschaft bezogen…