Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…
Die Frage der Abkommensberechtigung von Investmentfonds ist derzeit Gegenstand einer OECD-Untersuchung, die voraussichtlich erst 2007 zu international akkordierten Ergebnissen führen wird. Allerdings ist diese Frage bei der Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen…
…eine Vereinbarung ab, derzufolge er für die Dauer von 1. September 1998 bis voraussichtlich Ende 1999 an einem Investitionsprojekt dieses deutschen Unternehmens mitwirkt und ist hiebei die Frage zu entscheiden, ob der von dem deutschen Unternehmen in einem Büro zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz, der auch…
…kein Lebenspartner), der im Jahr 2005 eine Maklertätigkeit in Österreich aufgenommen hat, seinen Wohnsitz für voraussichtlich 2 bis 3 Jahre in die Schweiz, dann kann damit eine Verlagerung der Ansässigkeit im Sinn des DBA-Schweiz verbunden sein, wenn der Wohnsitz in Österreich aufgegeben wird und…
…wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes…
…darauf hin, dass dann, wenn diese Verluste voraussichtlich nur während eines "kürzeren Zeitraumes" entstehen, eine Verlustanerkennung im Staat der Vertriebsgesellschaft geboten ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird ein Zeitraum von drei Jahren jedenfalls noch als "kürzerer Zeitraum" zu verstehen sein. Wenn angesichts solcher…
…wird die Rechtslage nach dem am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten neuen Abkommen zu beurteilen sein. Dieses Abkommen wird jedoch nach dem derzeitigen Stand des Ratifikationsverfahrens voraussichtlich erst ab 1995 anwendbar werden. 22. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
… 63 Bundesabgabenordnung jenes österreichische Finanzamt zuständig, "in dessen Bereich der Unternehmer sein Unternehmen im Inland betreibt". Dies wird voraussichtlich jenes Amt sein, in dessen Bereich die beibehaltene österreichische Wohnung liegt, die vermutlich als steuerlicher Unternehmensstützpunkt in Österreich zu werten sein wird. Ob angesichts der Verbringung…
…Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum Wirksamkeitsbeginn der in Vorbereitung stehenden DBA-Entlastungsverordnung (voraussichtlicher Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2005) besteht daher derzeit keine Verpflichtung die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der Kapitalertragsbesteuerung auf 5…
…von Produktverteilungsstrategien und Händlernetzplänen, hinsichtlich der Versorgung der Händlerbetriebe mit Spezialwerkzeugen, Beschilderung, Arbeitskräftetraining, Überprüfung der monatlichen Verkäufe, der Lagerkapazität und des voraussichtlichen Bedarfs an einzelnen Stücken der Produkte), errichtet damit eine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel II Abs. 1 lit. f des DBA-USA…
…Das in Ausarbeitung stehende neue österreichisch-indische Doppelbesteuerungsabkommen wird die vorstehend skizzierte Rechtslage verändern (insb. Einführung eines Quellenbesteuerungsrechtes von voraussichtlich 20% für technische Leistungen unter gleichzeitiger Steuerfreistellung in Österreich). Das neue Abkommen wird allerdings keine Rückwirkung entfalten und daher vor seinem Wirksamwerden zugeflossene Einkünfte nicht…
…Überlegungen, im Rahmen der zweiten Etappe der Steuerreform, eine entsprechende Änderung der innerstaatlichen Rechtslage herbeizuführen, die aber voraussichtlich nicht rückwirkend sein wird und die zudem gegen missbräuchliche Ausnutzungen entsprechende Absicherungen enthalten muss. 30. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass für sie gemäß § 120 BAO finanzamtliche Meldepflicht besteht und dass dann, wenn ihr im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht voraussichtlich zufließendes in- und ausländisches Einkommen den Betrag von S 84.000,00 überschreitet, seitens des Finanzamtes Vorauszahlungen vorzuschreiben sein werden. 28. November 1994 Für den…
…im Fall der Schauspieler), das steuerpflichtige Jahreseinkommen den Grenzbetrag von S 37.000 S (§ 42 Abs. 3 EStG) voraussichtlich nicht erreicht, ist sonach zu erwarten, dass bereits nach inländischem Recht gar keine Steuerleistung erfolgen wird, dann entfällt für diese Personen der Besteuerungsnachweis. Sollte sich im…
…sonach in Österreich stattzufinden hat und Deutschland Steuerfreiheit gewähren muss. Allerdings ist anzumerken, dass das derzeitige Abkommen voraussichtlich ab 2003 durch ein neues Abkommen abgelöst werden wird, das die umgekehrte Lösung, nämlich ebenfalls die OECD-konforme Lösung, vorsehen wird (Steuerpflicht in Deutschland und Steuerbefreiung in…