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EAS 1620Auslagerung von Funktionen zweier Luftfahrtgesellschaften auf eine britische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/3-IV/4/0013.03.2000

…Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft…

EAS 1197Abwicklung eines Großbauauftrages über eine britische Joint Venture Ltd.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/31-IV/4/9715.12.1997

Vergibt ein britischer Kunde einer als Limited Liability Company gegründeten britischen Kapitalgesellschaft einen Großbauauftrag, wobei die britische Gesellschaft lediglich ein formales Konstrukt für ein Joint Venture zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ihrer deutschen Schwestergesellschaft und einer britischen Gesellschaft bildet, dann muss vor Entscheidung der Frage, wie…

EAS 1664Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC 3
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/0029.05.2000

Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig und folglich berechtigt ist, die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens mit diesem Staat in Anspruch zu nehmen, ist in erster Linie von der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates zu beurteilen. Erteilt Zypern einer in seinem Land ansässigen…

EAS 1760Gewinnausschüttung an eine in der Schweiz und in Deutschland doppelt ansässige Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 651/1-IV/4/0028.11.2000

…Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels…

EAS 2927Wohnsitz in einem Appartementhaus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-IV/4/200825.01.2008

…führt. Der Eintritt dieser unbeschränkten Steuerpflicht kann nicht dadurch vermieden werden, dass in diesem Appartementhaus gelegentlich die Appartements gewechselt werden, wenn durchgehend die Verfügungsmöglichkeit über Wohnraum in diesem Appartementhaus aufrechterhalten wird und der jeweilige Wohnraum auch tatsächlich genutzt wird. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008

EAS 3433Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.451.61202.07.2021

…durch Anwendung der Tie-Breaker Regelung des Art. 4 Abs. 3 DBA-Deutschland und durch Bestimmung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung zu lösen. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet sich dort, wo die grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen, die für die Führung der Geschäfte des…

EAS 2516Jersey-Gesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0417.08.2004

…darin vorgesehene Ausweitung der internationalen Schachtelbefreiung auf Auslandskapitalgesellschaften mit inländischer Geschäftsleitung). Verlegt daher eine nach dem Recht von Jersey gegründete Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach Österreich, unterliegt sie der österreichischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, und zwar ungeachtet des Umstandes…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

…1 Z 1 KStG festgelegten Beteiligungsertragsbefreiung steuerfrei. Diese Steuerbefreiung geht nicht dadurch verloren, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH im Ausland befindet; denn dadurch wird die T-GmbH nicht zu einer "ausländischen Kapitalgesellschaft". Nach Punkt. 2.6.1 des Gruppenbesteuerungserlasses liegt…

EAS 1753Besteuerung der nichtausgeschütteten Gewinne einer Hongkong-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 416/1-IV/4/0003.11.2000

…dieser Gesellschaft steuerlich zuzurechnen, dann wird noch zu prüfen sein, ob sich auch der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Gesellschaft in Hongkong befindet. Sollte dieser Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung z.B. in der inländischen Wohnung des nach Österreich zugezogenen Gesellschafters gelegen sein, dann würde die…

EAS 1980Risiko eines Besteuerungsdurchgriffes auf thesaurierte Gewinne einer maltesischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0209.01.2002

…dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichsthofes (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) Einkünfte stets dem "tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind. Sollte es daher so sein, dass die "auf dem Papier" in eine maltesische Briefkastengesellschaft fließenden Einkünfte in der wirtschaftlichen Realität nicht von der…

EAS 2037Umlenkung von konzerninternen Lizenzgebühren an eine niederländische "Tantengesellschaft"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/4-IV/4-0224.04.2002

… siehe VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der amtlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel, dass eine steuerliche Zurechnung der Lizenzgebührenzahlungen an die "Tantengesellschaft" zu erfolgen hat (weil ein eingeholtes…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

Betreibt eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft eines italienischen Konzerns (Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinden sich in Österreich) ein Flugzeug für Zwecke des Transports konzerneigener Mitarbeiter zwischen den einzelnen Landesgesellschaften in Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, so steht der Umstand, dass die…

EAS 2217Gewinnausschüttungen doppelt ansässiger Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0327.01.2003

Nimmt eine österreichische Sitz-GmbH, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, eine Gewinnausschüttung an den in Deutschland ansässigen Gesellschafter vor, dann unterliegen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen wohl nach österreichischem inländischen Recht dem Kapitalertragsteuerabzug. Jedoch wird Österreich gemäß Artikel 21 ("andere Einkünfte") des…

EAS 2901Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1708-IV/4/200729.10.2007

Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…die dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind, wird das Besteuerungsrecht an den Löhnen der auf Seeschiffen eingesetzten Seeleute jenem Staat zugeteilt, in dem sich die tatsächliche Geschäftsleitung der Reederei befindet. Im DBA-Norwegen gilt indessen eine Besonderheit, derzufolge bei den im Norwegischen Internationalen Schiffsregister (N.I…

EAS 3000Begriff des "Bruttobetrages der Einkünfte" für Zwecke des Matching-Credit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2020-IV/4/200825.08.2008

…Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit…

EAS 623Verlustvortrag für die Inlandsbetriebstätte einer US-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/4/1-IV/4/9521.04.1995

…Verluste, so ist zunächst zu untersuchen, ob sich nicht die tatsächliche Geschäftsleitung der US-Gesellschaft in Österreich befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem Grund bereits die Verlustvortragsmöglichkeit vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein und demzufolge bloß beschränkte Steuerpflicht bestehen…

EAS 3448Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.825.42217.11.2023

…eine Person, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und auch iSd DBA-Malta ansässig ist, dem Flugpersonal einer Fluggesellschaft an, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Malta befindet, stellt sich die Frage, ob deren Gehälter im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen. Gemäß Art. 15 Abs…

EAS 2186Auflösung eines US-Discretionary Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 34/1-IV/4/0210.12.2002

…wäre eine aufwendige Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten erforderlich, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden kann. Allerdings lässt sich folgende vereinfachende Aussage treffen: Wenn in einem derartigen Fall auf der Grundlage des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf US-Seite ein Besteuerungsrecht hinsichtlich des…

EAS 2844Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH mit Geschäftsleitung in einem DBA-Partnerstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/200704.05.2007

Hat eine in einem DBA-Partnerstaat Österreichs errichtete Mutterkapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GmbH errichtet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich im Staat der Muttergesellschaft befindet (doppelansässige Kapitalgesellschaft), dann wird - wenn das DBA in den maßgebenden Bestimmungen vollinhaltlich dem OECD-MA entspricht - die Doppelansässigkeit der…