…Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen und belgischen Luftfahrtgesellschaft…
Vergibt ein britischer Kunde einer als Limited Liability Company gegründeten britischen Kapitalgesellschaft einen Großbauauftrag, wobei die britische Gesellschaft lediglich ein formales Konstrukt für ein Joint Venture zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft, ihrer deutschen Schwestergesellschaft und einer britischen Gesellschaft bildet, dann muss vor Entscheidung der Frage, wie…
Die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs ansässig und folglich berechtigt ist, die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens mit diesem Staat in Anspruch zu nehmen, ist in erster Linie von der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates zu beurteilen. Erteilt Zypern einer in seinem Land ansässigen…
…Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen DBA um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Ihre Einkünfte sind - mangels…
…führt. Der Eintritt dieser unbeschränkten Steuerpflicht kann nicht dadurch vermieden werden, dass in diesem Appartementhaus gelegentlich die Appartements gewechselt werden, wenn durchgehend die Verfügungsmöglichkeit über Wohnraum in diesem Appartementhaus aufrechterhalten wird und der jeweilige Wohnraum auch tatsächlich genutzt wird. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008
…durch Anwendung der Tie-Breaker Regelung des Art. 4 Abs. 3 DBA-Deutschland und durch Bestimmung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung zu lösen. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet sich dort, wo die grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen, die für die Führung der Geschäfte des…
…darin vorgesehene Ausweitung der internationalen Schachtelbefreiung auf Auslandskapitalgesellschaften mit inländischer Geschäftsleitung). Verlegt daher eine nach dem Recht von Jersey gegründete Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach Österreich, unterliegt sie der österreichischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, und zwar ungeachtet des Umstandes…
…1 Z 1 KStG festgelegten Beteiligungsertragsbefreiung steuerfrei. Diese Steuerbefreiung geht nicht dadurch verloren, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH im Ausland befindet; denn dadurch wird die T-GmbH nicht zu einer "ausländischen Kapitalgesellschaft". Nach Punkt. 2.6.1 des Gruppenbesteuerungserlasses liegt…
…dieser Gesellschaft steuerlich zuzurechnen, dann wird noch zu prüfen sein, ob sich auch der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Gesellschaft in Hongkong befindet. Sollte dieser Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung z.B. in der inländischen Wohnung des nach Österreich zugezogenen Gesellschafters gelegen sein, dann würde die…
…dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichsthofes (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) Einkünfte stets dem "tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind. Sollte es daher so sein, dass die "auf dem Papier" in eine maltesische Briefkastengesellschaft fließenden Einkünfte in der wirtschaftlichen Realität nicht von der…
… siehe VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der amtlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel, dass eine steuerliche Zurechnung der Lizenzgebührenzahlungen an die "Tantengesellschaft" zu erfolgen hat (weil ein eingeholtes…
Ist tatsächlich nachweisbar, dass eine in Österreich von zwei luxemburgischen Kapitalgesellschaften gegründete GmbH "mittelbar" in Rußland und in Italien ansässigen natürlichen Personen gehört, dann würde hiedurch eine Sperre für die Anwendbarkeit der "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs. 3 KStG 1988 gegeben sein. Der Bezug…
Betreibt eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft eines italienischen Konzerns (Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinden sich in Österreich) ein Flugzeug für Zwecke des Transports konzerneigener Mitarbeiter zwischen den einzelnen Landesgesellschaften in Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, so steht der Umstand, dass die…
Nimmt eine österreichische Sitz-GmbH, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, eine Gewinnausschüttung an den in Deutschland ansässigen Gesellschafter vor, dann unterliegen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen wohl nach österreichischem inländischen Recht dem Kapitalertragsteuerabzug. Jedoch wird Österreich gemäß Artikel 21 ("andere Einkünfte") des…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
Das Abgabenrecht ist von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt, derzufolge für die Besteuerung die tatsächlich bestehende wirtschaftliche Realität und nicht formalrechtliche Gegebenheiten maßgebend sein sollen. Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der…
Wird in Österreich eine GmbH gegründet, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Italien befindet, so ist diese GmbH im Sinn von Art. 4 Abs. 3 DBA-Italien in Italien ansässig. Ob die Ausstellung einer italienischen Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, hängt davon ab, ob sich diese…
…discretionary trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der inländische Begünstigte tatsächlich keine Einflussnahme auf die Einkünfteerzielung im ungarischen Trust ausüben…
…selbständig tätiger Rechtsanwalt - gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsanwälten - in Liechtenstein eine Rechtsanwaltskanzlei (FL-Kanzlei), in der die steuerlich relevanten Anwaltsfunktionen des österreichischen Anwalts auch tatsächlich ausgeübt werden (Funktionsanalyse), und wird in Erweiterung der FL-Kanzlei eine schweizerische Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer AG (CH-AG) gegründet…
…auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung erwirken, dass die Beibehaltung ihrer inländischen Mietwohnung für sie nicht den Weiterbestand der unbeschränkten Steuerpflicht zur Folge hat. Die Frage, ob sich tatsächlich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in das Ausland verlagert hat, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Beurteilung vom Gesamtbild der…