…dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für…
…in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des österreichischen Steuerrechtes nicht erfüllt. Denn die deutsche Holding-Personengesellschaft ist nur vermögensverwaltend tätig, sodass die Beteiligung an der deutschen GmbH nicht einer deutschen Betriebstätte (nämlich einer solchen der Holding-Personengesellschaft), sondern unmittelbar dem…
…gleichen Grundsätze. Wird in der Folge auf der Grundlage von Art. III des Umgründungssteuergesetzes eine steuerneutrale Umgründung der Mitunternehmerschaften in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen, dann wird die auf Grund der künftigen Verordnung eintretende Verlustvortragsfähigkeit nach den Grundsätzen des Umgründungssteuergesetzes auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergehen. 17. November…
…könnte dies nach § 16 Abs. 1 UmgrStG steuerneutral bewirkt werden. Denn das DBA-Schweiz entzieht Österreich nicht das Recht, im Fall einer Veräußerung der einbringungsgeborenen schweizerischen Gesellschaftsanteile die österreichische Vermögensverwaltungs-AG mit den darin enthaltenen stillen Reserven zu besteuern (Art. 13 Abs. 4 i.V…
…Wird eine solche Umweggestaltung ausschließlich deshalb gewählt, um die inländische Steuerpflicht für Beteiligungsveräußerungen zu umgehen (steuerneutraler Übergang der Inlandsbeteiligung von der österreichischen Holding 3 auf die deutsche Holding 2 im Rahmen einer Umwandlung, sodann handelsrechtliche - nicht steuerrechtliche - Aufwertung in Deutschland und schließlich - steuerfreie - Ausschüttung an…
…Allerdings kann Abkommensrecht keine Besteuerungsrechte begründen, die im nationalen Steuerrecht nicht existieren, sodass die nach österreichischem Recht stattfindende Beurteilung der Gewinnausschüttung als steuerneutrale Entnahme zu keiner inländischen Steuerpflicht führen kann (EAS 2683, EAS 3018, EAS 3040). EAS 1828 und EAS 2375 stehen mit dieser Konzeption…
…stattfindet, an der die Slowakei gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA das Besteuerungsrecht hätte, sondern dass die Veräußerung des Kommanditanteils als Vermögensveräußerung zählt, die nach Artikel 13 Abs. 4 DBA der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (Österreich) vorbehalten ist. Wenn aber der Slowakei gemäß Artikel 13 Abs…
…Art. 14 DBA-Niederlande für beide Veräußerungsvorgänge in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren. Diese Steuerfreistellung würde im ersten Veräußerungsvorgang nur dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn die inländische Vertriebs-Tochter-GmbH unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes aus einer steuerneutralen Betriebseinbringung hervorgegangen wäre (Art. 13 Abs…
…den Händen der österreichischen Gesellschafter eine Realisierung der stillen Reserven aus; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass der Vorgang nach tschechischem Recht steuerneutral abgewickelt werden kann; denn mangels betrieblicher Betätigung der tschechischen v.o.s. wird der Vorgang auf österreichischer Seite nicht vom Umgründungssteuergesetz erfasst…
Ist ein zu 50% an einer deutschen GMBH&COKG beteiligter Kommanditist in Österreich ansässig und wird der Produktionsbetrieb dieser deutschen KG unter Inanspruchnahme des deutschen Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, dann hängt die Frage, ob die von der Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Besitz…
…die eine Beteiligung an einer schweizerischen und einer französischen Tochtergesellschaft hält, verschmelzend auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral auf die alleinige französische Gesellschafterin umgewandelt, verbleibt in Österreich keine Betriebstätte mehr und die zwei Beteiligungen scheiden damit aus der österreichischen Besteuerungshoheit aus und gehen in das…
…Wird dieser KG-Anteil hingegen als Sacheinlage gemäß Art. III UmgrStG steuerneutral in die deutsche Komplementär-GMBH eingebracht und werden in der Folge die Verluste in den deutschen Betriebstätten der deutschen Tochter-GmbH in einem Ausmaß erlitten, dass hiedurch der steuerliche Wert der Beteiligung an…
…3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft steuerneutral abgewickelt werden können, durch eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft behindert werden. Artikel 13 Abs. 3 lit. b sieht daher…
…DBA-Ungarn anzusehen ist, stünde das Abkommen der steuerlichen Erfassung nicht entgegen. Der Umstand, dass der ungarische Gesellschafter den Vorgang der Spaltung der ungarischen Gesellschaft steuerneutral abwickeln kann, bewirkt keinen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 23 Abs. 4 des DBA, da dieses Verbot nur…
…wurden, bei der österreichischen Besteuerung des Dienstnehmers als steuerfreie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (unter Progressionsvorbehalt) behandelt werden können. Auf der Ebene der Körperschaftsbesteuerung würde sich der deutsche Kostenersatz und der daraus finanzierte Lohnaufwand im Ergebnis steuerneutral saldieren. 2. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…werden und dass daher die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreisgestaltung besonders zu dokumentieren sein wird; denn die gewählten Gestaltungen dürfen nicht dazu dienen, stille Reserven der österreichischen Gesellschaften steuerneutral "in Bargeld" zu verwandeln. 6. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
… 6 Z 6 EStG gestattet daher im gegebenen Zusammenhang keine Aufwertung. Dementsprechenderfolgt die Ausbuchung der Wertpapiere anlässlich der Rückgabe ebenfalls steuerneutral zu Buchwerten. Es ist damit die europarechtliche Gleichbehandlung von rein innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Wertpapierleihegeschäften sichergestellt. Diese Grundsätze finden aber auch auf der Ebene des…
…7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur für die steuerlich als Mitunternehmerschaften eingestuften unechten, sondern auch für die echten stillen Beteiligungen. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
… Im Rahmen österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen…
Die aus unbeweglichem Vermögen als Nebenertrag anfallenden Zinsen unterliegen nach einer am 1. Juni 1994 mit Deutschland herbeigeführten Verständigung der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen. In dem geplanten (zur Zeit allerdings nur als paraphiertem Entwurf vorliegenden) Einführungsschreiben zu dem am 24. August 2000 unterzeichneten neuen Abkommen…