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EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982, 2269/80). In der zweiten Stufe des DBA-Anwendungsschemas müssen jene Teile der laufenden und sonstigen Bezüge, die auf die in Deutschland ausgeübte…

EAS 1838Entsendung irischer Bankbediensteter in die österreichische Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/3-IV/4/0123.04.2001

…Herausrechnen" von sonstigen Bezügen wäre gesetzlich nicht gedeckt. Werden von dem irischen Arbeitgeber auch in Deutschland ansässige Wertpapierhändler, die ebenfalls in einem Dienstverhältnis zu dem irischen Bankunternehmen stehen, in die österreichische Niederlassung entsandt, dann tritt in allen Fällen (also nicht nur bei Überschreitung der 183…

EAS 883Entsendung von Bewachungspersonal nach Ägypten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1261/1-IV/4/9623.05.1996

…sein sollte. Denn das wirtschaftliche Reinergebnis der Bewachungstätigkeit (Bewachungshonorare abzüglich Arbeitslöhne und sonstige Kosten) kommt - mangels ägyptischer Betriebstätte - unmittelbar dem österreichischen Betrieb des Arbeitgebers zugute, so dass die Bewachungstätigkeit auf diese Weise unmittelbar im Inland wirtschaftlich verwertet wird und die dafür gezahlten Bezüge demnach von §…

EAS 906Einkünfteaufteilung bei Auslandsentsendungen von Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9603.07.1996

…in Österreich von der Besteuerung freizustellen und der deutschen Besteuerung zu überlassen sein (auszuscheiden sind aber diesfalls auch die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten); für die sonstigen Bezüge wird ebenfalls zu untersuchen sein, inwieweit die in Deutschland ausgeübte Arbeit ihre Quelle dargestellt hat…

EAS 195Arbeitnehmerentsendung zur deutschen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/3/1-IV/4/9217.11.1992

…Wohnsitz hat, ist erfüllt. Bei einer Entsendungsdauer von nicht mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr nach Deutschland wäre daher inländische Lohnsteuerabzugspflicht für den gesamten Jahresbezug gegeben. Eine andere Beurteilung wäre dann erforderlich, wenn der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Funktion eines zweiten Arbeitgebers zukäme; dann…

EAS 2463Personalbeistellung für eine finnische Anlagenerrichtung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 369/2-IV/4/0417.05.2004

…Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht besteuert werden. Allerdings kann in diesem Fall auf österreichischer Seite die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs…

EAS 2171Internationale Konzernversetzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft21 0204/3-IV/4/0227.11.2002

Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung…

EAS 2106Konzernversetzung in das Ausland mit Rückkehroption
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 245/2-IV/4/0226.08.2002

…0083). Sollte allerdings die Entsendung in einen DBA-Partnerstaat erfolgen, mit dem im DBA eine OECD-konforme Aufteilung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus unselbständiger Arbeit vorgesehen ist (dazu zählt ab 1. Jänner 2002 auch Indien), dann könnte bei Nachweis einer Ansässigkeit im DBA-Partnerstaat in…

EAS 1539Sonderzahlungen anlässlich einer Dienstnehmerentsendung nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9918.10.1999

…österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen Auslegungserfordernisse ergeben. Wird der Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens vorübergehend in eine italienische Betriebstätte dieses Unternehmens entsandt und gelangt während dieser Entsendungszeit ein "sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der nur anteilig auf die in Italien…

EAS 484Abfertigung, Pensionsabfindung und Urlaubsabfindung nach Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/17/1-IV/4/9405.08.1994

Verlässt ein Dienstnehmer, der seit 1. Feber 1981 bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft beschäftigt und von dieser ab 1. Juli 1990 nach Moskau entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie…

EAS 1056Auslandsentsendungen eines deutschen Grenzpendlers durch den österreichischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/9721.04.1997

…DBA-Deutschland vom 21. März 1997; veröffentlicht in der Mai-Ausgabe von SWI). Bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der österreichische Lohnsteuerabzug auf jene Bezugsteile eingeschränkt werden, der auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfällt. 21. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…

EAS 1045Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 211/1-IV/4/9724.03.1997

…Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten Bezuges karenziert wird, dann ist für die Entscheidung…

EAS 2069Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/0203.06.2002

…dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖF Nr. 197/1999).…

EAS 235Kurzfristige Auslandsentsendungen durch deutsche Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2671/2/2-IV/4/9327.02.1993

  Ist ein in Österreich ansässiger Chemiker bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen angestellt und wird er von seinem deutschen Arbeitgeber bloß kurzfristig nach Italien und Argentinien entsandt, wobei die Tätigkeitszeiträume in jedem dieser Staaten die Fristen der "183-Tage-Klausel" (siehe Art. 15 Abs…

EAS 2350Kurzfristige Entsendung eines Österreichers nach Großbritannien durch den deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 288/2-IV/4/0306.10.2003

…den von Deutschland nach Österreich fließenden Bezügen erhalten. Sollte dieses Besteuerungsrecht in Großbritannien tatsächlich ausgeübt werden, dann bestünde Anrecht auf Anrechnung der britischen Steuer auf die österreichische. Allerdings ist fraglich, ob ein derartiger Fall eintreten wird, weil Großbritannien bei den nicht in Großbritannien domizilierten Personen…

EAS 149Einjährige Dienstnehmerentsendung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9220.07.1992

…Deutschland über keine Betriebstätte (z.B. Niederlassung, länger als 1 Jahr dauernde Baustelle) verfügt, zwei in Österreich ansässige Dienstnehmer mittels Entsendungsvertrag für die Dauer von 1 Jahr zur Dienstableistung nach Deutschland, wobei etwa zweimal monatlich Familienheimfahrten nach Österreich stattfinden, sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne in…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…um die Anstellung bei der österreichischen GmbH zu erhalten. Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf steuerliche Erfassung der auf berufliche Entsendung in Drittstaaten (in den einzelnen Jahren zwischen 55…

EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

…solchen Fall würde sich daher die Lohnsteuerabzugspflicht auf jene Bezüge beschränken, die auf eine in Österreich verwertete Tätigkeit entfallen. Um festzustellen, ob dieser "Verwertungstatbestand" erfüllt ist, wäre zu klären, ob die österreichische Kapitalgesellschaft ihrer US-Tochtergesellschaft mit der Entsendung eine Assistenzleistung (Aktivleistung des österreichischen Arbeitgebers)…

EAS 876Fallweise Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/3-IV/4/9630.04.1996

  Wird ein Angestellter einer britischen Konzerngesellschaft fallweise bei einer österreichischen Schwestergesellschaft tätig (ca. 30% seiner Arbeitszeit) und übernimmt die österreichische Gesellschaft folgende Kosten Kosten der Hotelaufenthalte; Zahlung einer monatlichen Kaufkraftausgleichszulage von S 9.100,- ("difference in cost of living"); Übernahme des Lohnaufwandes der britischen…

EAS 1046Ausbildungsentsendung von Rumänen zur österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 42/1-IV/4/9724.03.1997

…steuerliches Arbeitsverhältnis zur österr. Konzerngesellschaft). Im ersten Fall (Assistenzleistung der inländischen Konzerngesellschaft gegenüber ihrer rumänischen Schwestergesellschaft) würde die inländische Konzerngesellschaft genauso wenig "Arbeitgeber" des Rumänen werden, wie dies etwa bei einer Ausbildungseinrichtung in Bezug auf deren Schüler der Fall ist; und zwar auch dann nicht…