…österreichischen Steuer unterliegen"; wenn Indien in einem solchen Fall auf einer steuerlichen Erfassung besteht, dann könnte Indien nicht mit Erfolg entgegengetreten werden; denn für die betreffenden Einkünfte ist im österreichischen Recht eine totale sachliche Steuerbefreiung vorgesehen; der Umstand, dass die betreffenden Einkünfte gemäß § 3 Abs…
…Lohnsummensteuer als (untergeordneter) Teil der Gewerbesteuer regelmäßig in den sachlichen Anwendungsbereich der Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen worden ist und die Inlandsrepräsentanzen der in DBA-Partnerstaaten ansässigen Luftfahrtlinien daher von der Gewerbeertragsbesteuerung und der Lohnsummenbesteuerung freigestellt waren. Mit dem Wegfall der Gewerbeertragsteuer ist keine sachliche Rechtfertigung mehr gegeben…
…eine persönliche und keine sachliche. Sie vermag daher keine Befreiungswirkung auf die andere Partei des Darlehens- oder Kreditvertrages zu entfalten. Wenn die andere Vertragspartei daher die ihr vorgeschriebene Gebühr zivilrechtlich auf den diplomatisch privilegierten Kreditnehmer überwälzt, widerspricht dies nicht der Steuerbefreiung der Diplomatenkonvention und liegt…
…beiden Vertragsstaaten hatten". Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst ist, richtet sich nach Art. 2 des Abkommens. Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art. 2 Abs. 1 die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Seit dem 1. August 2008 fällt…
…wird nicht nur das Eingangsgeschäft der Bank (Erträgnisse) sondern auch deren Ausgangsgeschäft (Aufwendungen) verstanden, solange diese unter den amtlichen Aufgabenkreis der Bank und damit unter die Abkommensgenehmigung fallen. Die Befreiung ist sachlicher Natur und verpflichtet die Mitgliedstaaten auch dann zur Steuerentlastung, wenn nicht die Bank…
…die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische GesmbH, die in Österreich Hilfseinrichtungen unterhält, die gemäß Artikel 5 DBA…
…Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b (vi) im sachlichen Abkommensbereich eingeschlossen ist, ist das DBA daher entsprechend auf die ihr ähnliche Kommunalsteuer anzuwenden. Eine britische Luftfahrtgesellschaft, die in Österreich eine dem internationalen Flugverkehr dienende Repräsentanz unterhält, darf gemäß…
…Geschäftstätigkeit und Transaktionen" betreffende Steuerbefreiung eines internationalen Privilegienabkommens hat nicht rein persönlichen, sondern sachlichen Charakter. Sie zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden ihrer Vertragspartner. Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens…
…die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden. Steuerverzichte zugunsten von Steuerausländern erscheinen nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn dies im österreichischen Staatsinteresse gelegen ist (zB weil für Österreich wichtige Geschäftsbeziehungen nicht aus bloßen Steuergründen unterbleiben sollen). Wenn in Deutschland…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
…Artikel 2 vom DBA-Anwendungsbereich erfassten Lohnsummensteuer ebenfalls in den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens fällt, ist im gegenständlichen Zusammenhang nichts zu gewinnen. Denn Steuerfreistellungsverpflichtungen für die Kommunalsteuer folgen nur jenen, die mit der seinerzeitigen Lohnsummensteuer verbunden waren; diese aber betrafen nicht DBA-Steuerbefreiungen der Arbeitnehmer…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend als unter Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
…nicht als inländische Betriebstätte des Handelsvertreters angesehen werden. Auch der Umstand, dass die deutsche Steuerverwaltung sämtliche Einkünfte steuerlich erfasst und ebenfalls nicht vom Vorliegen einer österreichischen Betriebstätte ausgeht, spricht für ein korrespondierendes Vorgehen auf österreichischer Seite. Sollte für die deutschen Handelsvertreter eine inländische Betriebstätte seitens…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
Durch Artikel 17 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das österreichische Abzugsbesteuerungsrecht aufrechterhalten, wenn ein österreichischer Konzertveranstalter ein deutsches Orchester zu einem Gastspiel in Österreich engagiert. Wird seitens des Orchesters geltend gemacht, dass gemäß Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland die Vergütungen in Österreich von der…