…Kosten auch die Lohnkosten für die Tiefenbohrungen und ein angemessener Gewinnaufschlag umfasst)", sich nicht mit dem eingangs gezeichneten Sachverhaltsbild eines mehr oder weniger funktionslosen Büros verträgt. Weitere rechtliche Beurteilungen sind daher erst möglich, wenn ein in sich geschlossenes und in sich widerspruchsloses Sachverhaltsbild vorliegt. Bundesministerium…
…von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die Parteiansicht, dass sich der Geschäftsleitungsort in Österreich befindet, wird entsprechend zu würdigen…
…Kapitalertragsteuer in voller Höhe erhoben wird, dann könnte nach den derzeitigen rechtlichen Beurteilungen auf österreichischer Seite eine von der deutschen Steuerverwaltung der deutschen Kapitalgesellschaft erteilte Ansässigkeitsbescheinigung anerkannt und die Abkommensberechtigung akzeptiert werden. 22. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…deutsche Vertriebs-AG von Sanitärartikeln) nicht in den betrieblichen Gewinn der deutschen Personengesellschaft einzubeziehen. Die Beteiligung steht diesfalls im steuerlichen Privatvermögen des österreichischen Beteiligten. Bei dieser Sichtweise ergibt sich in dem zu setzenden zweiten Schritt der rechtlichen Beurteilungen, nämlich bei Anwendung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
…dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem…
…dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung der einschlägigen ausländischen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarung über die Organisation und die Struktur des Gebildes ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Kapitalgesellschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem…
…ergibt, dass dieses rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen Körperschaft gleicht. Für diesen Vergleich sind alle Elemente heranzuziehen, die nach österreichischem Recht die wesentlichen Strukturmerkmale einer Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein: BStBl I 2004…
…Nr. 56/1995 einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen (EAS 2606). Diese in EAS 2606 gegebene rechtliche Beurteilung wird im Grunde auch dann gelten, wenn die Konzernmuttergesellschaft nur 8% der Anteile an der deutschen Holdinggesellschaft unmittelbar hält und…
…einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden. In EAS 1009 wurde allerdings bereits - ohne eingehender Prüfung - die Vermutung ausgesprochen, dass eine US-Limited Partnership im…
…einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden (siehe z.B. EAS 1082 und 1151). Nimmt eine österreichische Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft (eine…
…von Österreich aus, so vermag ein bloß angemieteter Hangar in Italien keine automatische Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien zu bewirken. Für die Beurteilung der Frage, ob das Besteuerungsrecht Österreichs an den Gewinnen der österreichischen Tochtergesellschaft durch DBA-rechtliche Bestimmungen eingeschränkt wird, ist zunächst…
…der Umstand nichts zu ändern, dass diese Bank nach griechischem Recht als öffentlich rechtliche Körperschaft organisiert ist und dass die durch die Anleihebegebung aufgebrachten Finanzmitteln von ihr der Republik Griechenland zur Verfügung gestellt werden. Sollte auf griechischer Seite die Ansicht bestehen, dass die Einschaltung der…
…für verschiedene Alters- und Krankenpflegeeinrichtungen dient. Eine andere Beurteilung könnte dann geboten sein, wenn die Stiftung nicht auf privatrechtlicher, sondern auf öffentlich-rechtliche Grundlage geschaffen wurde und ihre Aufgabe im Bereich der Wahrnehmung des staatlichen Sozialversicherungsbereiches gelegen wäre. In diesem Fall würde gemäß Artikel 19…
…Demnach können Wirtschaftsgüter einer Betriebsstätte nur dann zugerechnet werden, wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Report Part I/107, EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung zu einer Personengesellschaft ist die "tatsächliche" Zugehörigkeit der Beteiligung zur (Personengesellschafts-)Betriebsstätte…
…werden; ein derartiger Eingriff in das von den Finanzbehörden der 1. Instanz zu führende Ermittlungsverfahren wäre nicht sachgerecht und ist rechtlich daher auch nicht vorgesehen. Denn eine zur inländischen Steuerpflicht führende Betriebstätte würde zweifelsohne dann vorliegen, wenn das liechtensteinische Unternehmen in Österreich über Räumlichkeiten verfügt…
…34/2000) international abgestimmt und wird daher auch gegenüber anderen Staaten solange angewendet, als sich nicht eine rechtliche Notwendigkeit für eine andere Beurteilung ergibt (z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art…
Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…
Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
Erzielt eine bulgarische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen GmbH vergleichbar ist, aus einer rechtsanwaltlichen Betreuung von in Österreich ansässigen Klienten Einkünfte und werden diese Einkünfte nach österreichischem und bulgarischem Recht der GmbH zugerechnet und folglich in Bulgarien in den Händen der Kapitalgesellschaft der Besteuerung unterzogen, dann…
Unter EAS 862 wurde die Auffassung vertreten, dass das inländische Büro eines österreichischen Anwaltes, der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt…