Wird ein Dienstnehmer eines in Österreich ansässigen Arbeitgebers zur OECD nach Paris entsandt und wird dieser Dienstnehmer in einem Büroraum der Organisation für seinen österreichischen Arbeitgeber beruflich tätig, dann steht das Besteuerungsrecht an den von der österreichischen Kapitalgesellschaft gezahlten Bezügen gemäß Artikel 15 des österreichisch…
…entlastungsfähige Teil der französischen Quellensteuer ist in Österreich auf die Einkommensteuer anrechenbar. Auch wenn die Anteile an den französischen Investmentfonds nur deshalb beibehalten werden, um aus den Erträgnissen den Lebensunterhalt in Paris zu bestreiten, ist eine Kürzung der steuerpflichtigen Einnahmen um derartige Aufwendungen nicht möglich…
…Einzelhandel, über Abos und Großabos an Airlines und Hotels sowie Vermittlung der Anzeigenaufgabe) dann unterliegen die hiefür von dem Pariser Zeitungsverlag gezahlten Provisionen sowohl auf Grund der zwischen Österreich und Frankreich als auch zwischen Österreich und den Oststaaten geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Denn…
Hält sich ein in Tschechien ansässiger Außendienstmitarbeiter eines österreichischen Unternehmens beruflich 214 Tage in Tschechien, 128 Tage in Österreich und 23 Tage auf Dienstreisen in Berlin, Paris und Warschau auf, so müssen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR jene Bezugsteile, die auf Tätigkeiten außerhalb…
…veröffentlicht in No. 2 der Issues in International Taxation, OECD, Paris 1987). Die nach den OECD-Konzepten aufgebauten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen bestätigen damit die im innerstaatlichen Steuerrecht vorgesehene Steuerpflicht. Mannequins, die außerhalb von Modeschauen für einzelne Auftraggeber (zB Fotographen) posieren, unterliegen mit den bezogenen Vergütungen nur…
…auf die bereits in Ziffer 39 des OECD-Berichtes "Double Taxation Conventions and the use of base companies", veröffentlicht als No. 1 der Serie ISSUES IN INTERNATIONAL TAXATION, OECD, Paris 1987, geäußerte Auffassung). Diese Auffassung stützt sich auch auf Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl…
…à la Communauté européenne", verfasst von Eduard Chambost, erschienen im Verlag Sand, Paris 1993, auch die Bermuda-Islands) und ergeben sich zusätzlich für die österreichische Steuerverwaltung eindeutige Hinweise, dass durch die Kostendurchleitung durch Österreich eine Umgehung deutscher Steuern angestrebt wird, so kann dies nach den…
…3 KStG entgegen (Hinweis auf Ziffer 39 des OECD-Berichtes "Double Taxation Conventions and the use of base companies", veröffentlicht als No. 1 der Serie ISSUES IN INTERNATIONAL TAXATION, OECD, Paris 1987). 2. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…OECD in der Reihe "Questions de fiscalité internationale", Paris 1987). Ergibt sich auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung (dies wäre im Fall eines freiberuflichen Engagements mittels Werkvertrages der Fall), dann kann diese Steuerfreistellung nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses…
…Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden." Auf Grund des Artikels 17 DBA-Italien unterliegen daher die an…
…wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die erwähnte Abstimmung mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung fand anlässlich des Juni-Fiskalkomitees in Paris mit Dr…