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EAS 2533Unmittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0249-IV/4/200413.12.2004

…mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs. 1 Z 6 EStG abgegolten. Im Fall eines ausländischen offenen Fonds (eines öffentlich angebotenen Fonds), der tausende Anleger betreut…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…

EAS 1383Beteiligung deutscher Immobilienfonds an österreichischen Grundstücksgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/18-IV/4/9822.12.1998

…Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Nehmen die deutschen Kapitalanlagegesellschaften die ihnen durch die Änderung des deutschen Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften mit dBGBl. 1998…

EAS 450Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/1-IV/4/9410.06.1994

Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…

EAS 530Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/2-IV/4/9422.11.1994

…Artikel 3 DBA-Deutschland der österreichischen Köperschaftsbesteuerung. Diese für den Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung maßgebende Beurteilung entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds. 22. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 825Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 4/3-IV/4/9605.03.1996

  Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: "Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage…

EAS 901Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9603.07.1996

Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…

EAS 2615Frage der Abkommensberechtigung inländischer Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0331-IV/4/200503.06.2005

…Besteuerung von Immobilieninvestmentfonds nur von untergeordneter Bedeutung, da das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird. Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutschen Immobilien investiert…

EAS 607EAS-ungeeignete Anfragen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/2/1-IV/4/9527.03.1995

…ersucht wird, wie die Besteuerung deutscher offener Immobilienfonds in Österreich erfolgt, wie ferner die Besteuerung deutscher geschlossener Immobilienfonds abläuft und die gleichzeitig eine Beratung über steuerliche Begünstigungen für Geldmarktfonds und Rentenfonds anstrebt. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 950Inländische Grundstücksinvestitionen offener deutscher Immobilienfonds; Finanzierungsaufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9610.10.1996

…entspricht dem Ergebnis österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche vom 7. Oktober 1994 über die Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds (EAS 530). Bei Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte sind alle damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen nach Maßgabe der inländischen Abgabenvorschriften als Werbungskosten abzugsfähig; es ist unerheblich…

EAS 2409Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/1-IV/4/0426.01.2004

…sondern auch auf Immobilienfonds Anwendung findet. Denn das Anwendungsschreiben verweist darauf, dass in Österreich ansässige Steuerpflichtige, die Geld in einem offenen deutschen Immobilienfonds anlegen, mit den von der deutschen Kapitalgesellschaft ausgeschütteten Erträgnissen von der Zuteilungsregel des Artikels 10 erfasst werden. Dieses österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben ist…

EAS 2485Deutsche Immobilienfonds-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 546/1-IV/4/0416.08.2004

Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…

EAS 2556Erwerb von Anteilen an deutschen Publikums-KGs im Wege einer österreichischen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0335-IV/4/200402.02.2005

Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte…

EAS 2972Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1446-IV/4/200826.05.2008

…sind ungeachtet der noch offenen Frage, ob im Verhältnis zu Deutschland abkommensrechtlich Steuerfreistellung oder Steueranrechnung zu gewähren ist, nach inländischem Recht von der Besteuerung freizustellen. Denn § 40 Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht…

EAS 2778Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0553-IV/4/200609.11.2006

…Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis zu den deutschen Immobilieninvestmentfonds gemachten Aussagen sind in diesem Zusammenhang sowohl für offene wie auch für geschlossene deutsche Investmentfonds von Bedeutung. Allerdings ist nach wie vor mit der deutschen Seite…

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

…2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen…

EAS 769Luxemburgische SICAV mit immobilienbezogenem Teilfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1391/21/1-IV/4/9527.11.1995

…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…

EAS 2437Österreichische Immobilienfonds mit deutschen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/5-IV/4/0408.03.2004

…1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die…

EAS 2834Beteiligung an einer französischen SIIC
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0317-IV/4/200706.06.2007

Immobilienfonds sind nach österreichischem Steuerrecht transparent (§ 40 ImmoInvFG); dies betrifft gemäß § 42 ImmoinvFG auch ausländische Immobilieninvestmentfonds. Als solche gelten ungeachtet der Rechtsform alle einem ausländischen Recht unterstehenden Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, die nach den Grundstützen der Risikostreuung im Sinn des ImmoinvFG errichtet sind. Beteiligt sich daher…