…Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Art. 9 (Einkünfte…
…Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels…
…Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt auch für jene Fällen, in denen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in…
…Einkünfte eines Gesellschafterdienstnehmers unter die DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit und nicht unter jene für unselbständige Arbeit ist im Übrigen auch vom VwGH bereits nachvollzogen worden (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer). Nach Artikel 14 DBA-Frankreich steht das Besteuerungsrecht…
…natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so sind die ungarischen Geschäftsführerbezüge gemäß …
…österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden. Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 75% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig", dann sind die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz in Österreich zu besteuern…
…Im Übrigen käme Art. 14 DBA-Slowakei nur dann zur Anwendung, wenn das Vorstandsmitglied wesentlich an der Gesellschaft beteiligt wäre und daher Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit iSd § 22 EStG 1988 erzielt (siehe auch Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes/Daurer, Internationales Steuerrecht I/1 Einkünfte aus…
…und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine…
…je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in…
Schließt eine österreichische GmbH mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die…
…wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Report Part I/107, EAS 3010). Wesentlich für die Zurechnung einer Beteiligung zu einer Personengesellschaft ist die "tatsächliche" Zugehörigkeit der Beteiligung zur (Personengesellschafts-)Betriebsstätte, wobei sich die tatsächliche Zugehörigkeit auf einen funktionalen Zusammenhang…
…Rechtsbeurteilung vermag allerdings nicht zu bewirken, dass damit die Grundsätze der wirtschaftlichen Betrachtungsweise unanwendbar würden. Steht nämlich - abweichend von der Grundkonzeption des österreichischen Privatstiftungsrechtes - dem Zuwendungsempfänger in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gleiche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zu wie einem wesentlich Beteiligten im Fall seiner…
…auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15…
…Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer…
…einen spanischen Gesellschaftergeschäftsführer). Die in Rede stehende Einkünftezuordnung beruht auf dem in Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA festgehaltenen Auslegungsgrundsatz, dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit…
…der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht…
…Übernahme der Geschäftsführerfunktion in Österreich keine gesonderten Gehälter bezahlt, bestehen aus ho. Sicht keine Bedenken, aus ordnungsgemäß geführten Stundenaufzeichnungen den in Österreich zu besteuernden Einkünfteanteil abzuleiten. Allerdings kann die Aufteilung einer 2003 von der deutschen AG für die Vorjahrestätigkeit gezahlten Prämie nicht nicht nach den…
…der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in Österreich steuerfrei. Unangemessen hohe Vergütungen würden als verdeckte Gewinnausschüttungen nach Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterliegen. Probleme könnten sich im Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb nicht korrespondierend der Besteuerung unterzogen werden…
…nur mit 3% ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen (EAS 716). Ob der Geschäftsführer unmittelbar oder nur mittelbar (unter Zwischenschaltung einer schweizerischen Holdinggesellschaft) an der österreichischen Gesellschaft beteiligt ist, führt weder bei der innerstaatlichen Einkünftequalifizierung noch auf…
…auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig) ist. Denn es ist international anerkannt, dass in einem solchen Fall die Betriebstätten der KG anteilig Betriebstätten der Gesellschafter darstellen. Steuerausländer, die gewerbliche Einkünfte…