…8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass…
…AÖF Nr. 153/1992) und Liechtenstein (AÖF Nr. 140/2001). Fällt die Tätigkeit des Gesellschaftergeschäftsführers aber unter Artikel 14 DBA-Malta (selbständige Arbeit), dann gilt dies auch für die durch diese Tätigkeit erwirtschafteten nachträglichen Pensionszahlungen (Hinweis in diesem Zusammenhang auf EAS 1153 betr. eine Gesellschaftergeschäftsführerpension…
…österreichischem Recht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, dann wäre darauf Artikel 15 DBA-Schweiz anzuwenden; diese Bestimmung räumt der Schweiz insoweit ein Besteuerungsrecht ein, als die Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Folgt man der Auffassung, dass die Domizilgesellschaft der Arbeitgeber des österreichischen Abgabepflichtigen…
…Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit der Gesellschaft ausschließlich als selbständige Arbeit anzusehen ist und jeder einzelne Gesellschafter im Rahmen der Gesellschaft selbständig im Sinne der Z 1 oder 2 des § 22 EStG 1988 tätig wird. Betreibt die bulgarische Gesellschaft nicht nur Unternehmensberatung, sondern ist…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell auf…
Im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens ist mit der Schweiz Einvernehmen erzielt worden, dass die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 14 (selbständige Arbeit), sondern unter Artikel 15 (unselbständige Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV. Nr. 153/1992). Mithin kommt für einen schweizerischen Grenzgänger, der als…
…sonst üblichen Steuerzuteilungsregeln vor, dass auch gewerblich tätige Unternehmen der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit unterstellt werden, wenn sie durch Angestellte freiberufliche Leistungen, wie Leistungen von Ingenieuren, erbringen. Weiters ergibt sich nach dem DBA-Korea für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit die Besonderheit, dass Korea als…
…ob Bezüge, die ein ausländischer Gesellschaftergeschäftsführer von seiner inländischen GmbH bezieht, unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11.1992, 91…
…die keine gegenteilige Ansicht vertreten, die innerstaatliche Umqualifizierung der Gesellschaftergeschäftsführerbezüge in solche aus selbständiger Arbeit auch bei den vor 1982 abgeschlossenen Abkommen nicht mehr die Anwendung der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jener für selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis zur Schweiz wurde…
…183 Tage dauern sollte, weil im Verhältnis zu diesen Ländern nicht die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jene für selbständige Arbeit zur Anwendung kommt. Sollte allerdings nachweisbar sein, dass sich die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der…
…als Lehrbeauftragter unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu werten sind, gilt auch für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts - solange sich nicht im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens das Erfordernis für eine abweichende…
…dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des das DBA anwendenden Staates ausgelegt werden. Eine Bestimmung nach dem Vorbild des Art. 3 Abs…
…nicht gedeckt, die Kammerpensionen als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit zu sehen und sie - weil die zu Grunde liegende freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt worden ist - der beschränkten Steuerpflicht (im Veranlagungsweg) zu unterwerfen. Die Begründung eines inländischen Besteuerungsanspruches in der Einkunftsart "selbständige Arbeit…
…dann wäre eine inländische Steuerpflicht nach der Steuerzuteilungsregel für selbständige Arbeit nur bei Vorliegen einer inländischen festen Einrichtung gegeben; eine dem Artikel 17 des OECD-MA nachgebildete Künstlerbestimmung käme nicht zur Anwendung, wenn die in Rede stehende Vorbereitungstätigkeit nicht der eines darstellenden Künstlers entspricht. Bundesministerium…
…die keine gegenteilige Ansicht vertreten, die innerstaatliche Umqualifizierung der Gesellschaftergeschäftsführerbezüge in solche aus selbständiger Arbeit auch bei den vor 1982 abgeschlossenen Abkommen nicht mehr die Anwendung der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jener für selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis zur Schweiz wurde…
…der im Wesentlichen keine Kontrollaufgaben, sondern Geschäftsleitungsaufgaben zum Inhalt hat, fallen die Verwaltungsratsvergütungen nicht unter Artikel 16 DBA-Schweiz (VwGH 31.7.1996, 92/13/0172). Ob die Vergütungen das Entgelt für eine unselbständige oder selbständige Arbeit darstellen, ist eine Sachverhaltsfrage, die auf der Grundlage…
…EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland), sondern unter jene für selbständige Arbeit (Art…
…zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit. Zufolge der bereits erwähnten Verständigungsvereinbarung des Jahres 1986 ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art. 9 DBA-Deutschland), sondern unter jene für selbständige Arbeit fallen (Art…
…2112 nicht mehr aufrechterhalten. Aus dem DBA-Israel kann sich ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben, wenn dem Geschäftsführer zur Ausübung seiner Funktionen keine "feste Einrichtung" in Österreich zur Verfügung stehen sollte. Denn Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen…
…Internationales Steuerrecht, Z 14-81). Eine solche Zuordnung der Einkünfte eines Gesellschafterdienstnehmers unter die DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit und nicht unter jene für unselbständige Arbeit ist im Übrigen auch vom VwGH bereits nachvollzogen worden (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 betr. einen spanischen…