…zufließenden Zinsen im allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der…
…zufließenden Zinsen im Allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der…
…dass die Vorträge wissenschaftlichen Inhalt haben, vermag nicht zu bewirken, dass der Wissenschaftler nicht mehr als "Vortragender" im Sinn der genannten Gesetzesstelle eingestuft werden könnte. Auch wenn die Vortragseinnahmen bloß als Kostenersatz gewährt werden, verlieren sie nicht den Charakter als Betriebseinnahme. Denn die Tätigkeit der…
…Rechts kein grenzüberschreitender Dividendenfluss mehr vor, weil nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttungen der österreichischen Kapitalgesellschaft im Wege der vermögensverwaltenden deutschen KG dem in Österreich ansässig gewordenen Abgabepflichtigen zugerechnet werden. Aus österreichischer Sicht geht es daher um einen rein innerösterreichischen Dividendenfluss, der nicht von Artikel 10…
…die in der Niederlassung gebildeten Rücklagen für Investitionsfreibeträge nicht aufzulösen, sondern weiterzuführen. Sollte die italienische Kapitalgesellschaft in einem Folgejahr ihre Anteile an der neugegründeten österreichischen Tochtergesellschaft veräußern, dürfte dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden. 8…
…daher abkommensrechtlich beispielsweise nicht dadurch umgangen werden, dass bei einer Kurzzeitentsendung zur Tochtergesellschaft (mit der ein steuerliches Dienstverhältnis eingegangen wird) die entsendende ausländische Muttergesellschaft weiterhin die Bezüge auszahlt (vgl. Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1 Z 15, Rz 67). Umso mehr muss diese Konsequenz…
…Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck nicht Videofilme, die seinerzeit in Position 8524 der KN einzureihen waren. Diese Auffassung wird auch im Geltungsbereich des…
…die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung noch zu einer Unterbrechung des Fristenlaufes (Z 19 dritter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Nicht wesentlich erscheint…
…GmbH (ebenfalls zu Verkehrswerten angesetzt) zu stellen. In Drittstaaten gelegene Vermögenswerte sind hierbei beim Gesamtvermögen anzusetzen. "Hauptsächlich" bedeutet aber nicht ein rechnerisches Überwiegen im Sinne von mehr als 50 %. Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen, ob der Immobilienbesitz die Hauptsache des Unternehmens in Hinblick…
…Kapitalertragsteuer nur glaubhaft sein, wenn die Kapitalgesellschaft ihre Gesellschaftsverhältnisse hinsichtlich der Direktinvestoren (mehr als 10% Beteiligung) entsprechend offenlegt; dies gilt insbesondere für ausländische Briefkastengesellschaften und Gesellschaften in Oasen(artigen)Ländern. 4. Die ausländische Kapitalgesellschaft darf in Österreich nicht über eine Betriebstätte verfügen, der die Bankkonten…
…österreichischen Finanzamtes, es solle eine deutsche Bestätigung darüber beigebracht werden, dass eine Rückgängigmachung einer Hinzurechnungsbesteuerung auf der Grundlage von § 2a Abs.3 dEStG auf deutscher Seite nicht mehr möglich ist (so wie dies in der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 erwähnt ist). Denn es…
…tätige Architekten gilt, wird daher nicht mehr aufrecht erhalten. Wird demnach von einer österreichischen Krankenanstalt auf Grund eines Architekturwettbewerbes über die Errichtung eines neuen Gebäudetraktes und den Umbau eines bestehenden Gebäudetraktes eine deutsche Architektengemeinschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) mit der erforderlichen Planungsarbeit beauftragt, erlangt Österreich…
…in österreichischen, schweizerischen oder im Drittausland bestehender Beteiligungen durch das Abkommen nicht mehr entzogen werden. Trotz dieser abkommensrechtlichen Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches wird aber das Erfordernis für eine Wegzugsbesteuerung auch nach Wirksamwerden des Revisionsprotokolls hinsichtlich der schweizerischen Beteiligung (oder Drittauslandsbeteiligungen) weiter bestehen bleiben, wenn die…
…bestehenden Abhängigkeitsverhältnis gesehen; eine Abhängigkeit, die nach Artikel 9 im Wege der "Geschäftsleitung", "Kontrolle" oder "Kapitalbeteiligung" hergestellt wird. Problematisch mag in diesem Zusammenhang allerdings die Aussage in Z. 38 des OECD-Kommentars zu Art. 5 MA sein; denn dort wird ausgeführt: "Eine Tochtergesellschaft ist nicht…
…kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da hiefür Sachverhaltsbeurteilungen erforderlich sind, die mit dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) oder mit dem zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzamt abzuklären wären. Wird festgestellt, daß sich der Lebensmittelpunkt vor allem wegen des seit 1964 bestehenden Dienstverhältnisses…
…Gewerbebetriebe an einer nach UGB nicht rechnungslegungspflichtigen KG beteiligt sind, könnte infolge der hier bestehenden Vollverknüpfung der § 5-Gewinnermittlung mit der unternehmensrechtlichen Rechnungslegungspflicht kraft § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 der Wertzuwachs in Grund und Boden nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht mehr erfasst werden. …
Nach einer informell mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten Auffassung vermindert eine in einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einer anderen internationalen Rechtsgrundlage vorgesehene Amtshilfebestimmung nicht den Umfang der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer…
…Erst wenn die Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht vorliegen, geht die Grenzgängereigenschaft verloren, allerdings dann für das ganze Kalenderjahr (AÖF Nr. 283/1986; EAS 1250). Überschreiten die Tage der Nichtrückkehr bei einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen…
…4 OECD-MA Loukota - Jirousek; Kommentar Internationales Steuerrecht Rz 69). Kann Art. 13 DBA Australien mangels "ausschließlich oder hauptsächlich" aus "unmittelbaren" Anteilsrechten iSd Abs. 2 lit. a (iii) bestehenden Vermögens nicht zur Anwendung gelangen, so käme Art. 21 DBA Australien zum Tragen. Art. 21 Abs…
…nur mehr einen ertragslosen Kostenfaktor für das Unternehmen darstellt. Solche Fragen der Sachverhaltswürdigung können aber nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden, sondern müssen einer Klärung mit dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hierbei wird auch zu untersuchen sein, ob dann, wenn eine Betriebstätte als bestehend angenommen…