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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 834

Umgründung einer inländischen Niederlassung einer italienischen Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftG 41/1-IV/4/96vom 08.03.1996

Wortlaut laut Findok

  Wird von einer italienischen Kapitalgesellschaft die seit eineinhalb Jahren bestehende inländische Zweigniederlassung in eine inländische Kapitalgesellschaft eingebracht, so hat dieser Vorgang gemäß § 16 Abs. 1 Umgründungssteuergesetz zu Buchwerten zu erfolgen. Die beschränkt steuerpflichtige italienische Kapitalgesellschaft wird daher aus diesem Anlass nicht zu einer Besteuerung der in der Niederlassung angesammelten stillen Reserven herangezogen. Angesichts der nach § 18 Abs. 1 UmgrStG. vorgesehenen Behandlung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolger sind die in der Niederlassung gebildeten Rücklagen für Investitionsfreibeträge nicht aufzulösen, sondern weiterzuführen. Sollte die italienische Kapitalgesellschaft in einem Folgejahr ihre Anteile an der neugegründeten österreichischen Tochtergesellschaft veräußern, dürfte dieser Vorgang gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden. 8. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Anteile an inländischen KapitalgesellschaftenAnteilsveräußerungVeräußerungsvorgangBuchwertfortführungstille Reserven

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 41/1-IV/4/96
Stammnummer
16210
Gültig
08.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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