Findok · EAS-Auskünfte
EAS 834
Umgründung einer inländischen Niederlassung einer italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftG 41/1-IV/4/96vom 08.03.1996
Wortlaut laut Findok
Wird von einer italienischen Kapitalgesellschaft die seit
eineinhalb Jahren bestehende inländische Zweigniederlassung in eine
inländische Kapitalgesellschaft eingebracht, so hat dieser Vorgang
gemäß
§ 16 Abs. 1 Umgründungssteuergesetz zu Buchwerten zu
erfolgen. Die beschränkt steuerpflichtige italienische Kapitalgesellschaft
wird daher aus diesem Anlass nicht zu einer Besteuerung der in der Niederlassung
angesammelten stillen Reserven herangezogen.
Angesichts der nach § 18 Abs. 1 UmgrStG. vorgesehenen
Behandlung der übernehmenden Körperschaft als Gesamtrechtsnachfolger
sind die in der Niederlassung gebildeten Rücklagen für
Investitionsfreibeträge nicht aufzulösen, sondern
weiterzuführen.
Sollte die italienische Kapitalgesellschaft in einem
Folgejahr ihre Anteile an der neugegründeten österreichischen
Tochtergesellschaft veräußern, dürfte dieser Vorgang
gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Italien in Österreich keiner
Besteuerung mehr unterzogen werden.
8. März
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Anteile an inländischen KapitalgesellschaftenAnteilsveräußerungVeräußerungsvorgangBuchwertfortführungstille Reserven
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 41/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16210
- Gültig
- 08.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF