…ein Vertreter für eine (nicht mehr existierende) Personenvereinigung bestellt wird. Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt - nach Beendigung der von ihm angenommenen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht - mit Bescheid vom 26. September 1995 die Erstbeschwerdeführerin zur Vertreterin dieser nicht mehr bestehenden Personenvereinigung (einer Gesellschaft nach bürgerlichem…
…mehr bestehende Personenvereinigung (Personengemeinschaft) gerichtet ist, entfaltet keine Rechtswirkungen (vgl Ritz, BAO4, § 188 Tz 22), d.h. er ist nichtig. Die Ausfertigungen der beabsichtigten Bescheide vom 11. November 2009 wurden nicht wirksam approbiert (genehmigt). Auch eine Genehmigungsfiktion iSd letzten Satzes von § 96 BAO ist nicht…
…nicht nur zivilrechtlich sondern auch abgabenrechtlich aufgelöst und beendet worden ist und damit ihre Eignung als Bescheidadressat verloren gegangen ist. Bescheide über die Feststellung von Einkünften dieser Personenvereinigung (Miteigentumsgemeinschaft) für die Jahre 2002 und 2003 hatten daher nicht mehr an diese, nicht mehr bestehende Personenvereinigung…
…macht den Bescheid nicht unwirksam. So ist es nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht schädlich, wenn im Adressfeld neben den Personen, denen Einkünfte zugeflossen sind bzw. hinsichtlich derer ausgesprochen wird, dass eine Feststellung unterbleibt, auch die nicht mehr bestehende Personenvereinigung angeführt wird (siehe dazu VwGH…
…daher nicht (mehr) abgabenverfahrensrechtlich parteifähige Personenenvereinigung anzusehen ist. Auch die Bezeichnung der Steuernummer in der zentrales EDV ("nunmehrFirmenwortlautExGeschäftsherrin (ehemalsFirmenwortlaut) & Stille") deutet auf dasselbe hin. Der (vermeintliche) Vorlageantrag vom 9.5.2019 ist daher für die nicht (mehr) bestehende und daher nicht (mehr) abgabenverfahrensrechtlich parteifähige Personenvereinigung…
…2003, 2002/15/0191; VwGH 24.9.2003, 2003/13/0092). Die Erledigung des Finanzamtes vom 25.1.2012 war an die nicht mehr bestehende H.R.-OG gerichtet, weshalb ihr keine Bescheidqualität zukam. Die Berufung war daher mangels Vorliegens eines rechtswirksam erlassenen Bescheides gemäß …
…Gegenstand der Feststellung beteiligt waren. Es ist unzulässig, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht (vgl. VwGH 21. April 2016, 2013/15/0278). Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen (vgl. VwGH 26…
…1999 vom 22. Oktober 2001 an die Miteigentumsgemeinschaft "DI A. W. und Mitbesitzer, z.H. Steuerberater", eine in dieser personellen Zusammensetzung im Bescheiderlassungszeitpunkt nicht mehr bestehende GesbR, adressiert hatte. Gemäß § 188 Abs. 1 lit. d BAO werden die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens…
…Die ABC**** GmbH & Co KG ist damit noch nicht beendet. Es handelt es sich bei der ABC**** GmbH & Co KG daher trotz Löschung im Firmenbuch um die identische, weiterhin parteifähige Gesellschaft. Es kommen somit die Regelungen über bestehende Personenvereinigungen (Personengesellschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zur Anwendung…
…die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Werden Bescheide an rechtlich nicht mehr existente Gesellschaften gerichtet, wie etwa eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft der Miteigentümer, gehen die Bescheide ins Leere (siehe dazu Ritz, Kommentar zur BAO 5 , …
…Anerkennung einer Vereinbarung betreffend eine aus Ihnen und Ihrer Lebensgefährtin bestehende Personenvereinigung begehrt (vgl. Bewirtschaftungsvereinbarung per 1. Juli 2009, Anzeige der Personengemeinschaft bei der AMA per 1. Juli 2009, Steuererklärungen für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum, etc.). Rückwirkende Vereinbarungen sind im Steuerrecht jedoch grundsätzlich nicht anzuerkennen (...) IX…
…bezeichnetes Schreiben, welches der Steuererklärung entsprach und richtete dieses an die mittlerweile aufgelöste Personengesellschaft. Am 23.2.2007 erging an die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehende NL und AS GesnbR ein als endgültiger Bescheid bezeichnetes Schreiben aufgrund dessen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. …
…und stillem Gesellschafter bestehenden, abgabenverfahrensrechtlich parteifähigen Mitunternehmerschaft nicht so deutlich. Schließlich ist der vorliegende Sachverhalt dadurch gekennzeichnet, dass an der 2.Geschäftsherrin wesentlich mehr als nur ein einziger stiller Gesellschafter beteiligt waren. Wenn - wie hier im Fall der Beteiligungen an der 2. Geschäftsherrin nicht auszuschließen …
…ebenfalls zweigliedrigen, aus Geschäftsherrin und stillem Gesellschafter bestehenden, abgabenverfahrensrechtlich parteifähigen Mitunternehmerschaft nicht so deutlich. Schließlich ist der vorliegende Sachverhalt dadurch gekennzeichnet, dass an der 3. Geschäftsherrin wesentlich mehr als nur ein einziger stiller Gesellschafter beteiligt waren. Für die Untersuchung der vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November…
…RV/7101175/2014) führte das Bundesfinanzgericht aus, dass eine Miteigentümergemeinschaft durch die Veräußerung und die grundbücherliche Übertragung der bis dahin im Miteigentum stehenden Liegenschaft beendet wird. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen. Es steht damit fest…
…sei denn, die genannten Beteiligten waren im Zeitpunkt der Zustellung nicht rechtsfähig oder handlungsfähig. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen. Daran hat sich auch durch die Einführung des § 191 Abs 5 nichts geändert (VwGH 24. 9…
…somit noch Abwicklungsbedarf. Die X-GmbHCoKG ist damit noch nicht beendet. Es handelt es sich bei der X-GmbHCoKG daher trotz Löschung im Firmenbuch um die identische, weiterhin parteifähige Gesellschaft. Es kommen somit die Regelungen über bestehende Personenvereinigungen (Personengesellschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zur Anwendung, zB …
…§ 12 Rz 79). Die an eine nicht mehr bestehende Mitunternehmerschaft gerichtete Erledigung des Finanzamtes vom 4. Februar 2008 hat daher keine Bescheidqualität erlangt. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist (§ 273 Abs…
…und stillem Gesellschafter bestehenden, abgabenverfahrensrechtlich parteifähigen Mitunternehmerschaft nicht so deutlich. Schließlich ist der vorliegende Sachverhalt dadurch gekennzeichnet, dass an der 2.Geschäftsherrin wesentlich mehr als nur ein einziger stiller Gesellschafter beteiligt waren. Wenn - wie hier im Fall der Beteiligungen an der 2. Geschäftsherrin nicht auszuschließen …
…und stillem Gesellschafter bestehenden, abgabenverfahrensrechtlich parteifähigen Mitunternehmerschaft nicht so deutlich. Schließlich ist der vorliegende Sachverhalt dadurch gekennzeichnet, dass an der 2.Geschäftsherrin wesentlich mehr als nur ein einziger stiller Gesellschafter beteiligt waren. Wenn - wie hier im Fall der Beteiligungen an der 2. Geschäftsherrin nicht auszuschließen …