…nbsp; Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…
…von einem US-Konzern im Rahmen einer weltweiten Umstrukturierung unter anderem auch die Mitgliedsgesellschaften verpflichtet, an einem neuen Softwaresystem (SAP-Projekt XX) teilzunehmen und werden die hiefür anfallenden Kosten an die Gliedunternehmen weiterbelastet, dann wäre diese Vorgangsweise nur dann mit den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen (OECD-VPG)…
…a DBA-Indien-1999 findet dieses neue Abkommen in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen des neuen Abkommens ab dem Veranlagungsjahr …
Erwirbt eine deutsche Kapitalgesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird noch vor Ablauf der in § 94a EStG genannten zweijährigen Behaltefrist eine Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft vorgenommen, dann bestehen u.a. folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der…
Im Geltungsbereich des am 24. August 2000 unterzeichneten (aber noch nicht in Kraft stehenden) neuen DBA-Deutschland werden Geschäftsführer der Zuteilungsregel des Artikels 16 unterstellt; ihre Bezüge unterliegen folglich der ausschließlichen Besteuerung in dem Staat, in dem die Kapitalgesellschaft ansässig ist. Dies gilt sowohl für…
…BM für Finanzen ist dem Ausdruck "Zeiträume" der Begriffsinhalt der "Veranlagungszeiträume" beizumessen. Da bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Veranlagungszeitraum ebenfalls stets das Kalenderjahr umfasst, ist bei dieser Betrachtungsweise das neue Abkommen für alle Unternehmen einheitlich auf alle Einkünfte anzuwenden, die ab dem maßgebenden 1. Jänner zufließen…
Nach dem bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183…
Hat die in Österreich ansässige Geschäftsführerin einer österreichischen GmbH mit der 100%igen tschechischen Tochtergesellschaft dieser GmbH einen unbefristeten Beratungsvertrag abgeschlossen, der ihr gewerbliche Nebeneinkünfte verschafft (und steht die steuerliche Anerkennung dieser Gegebenheiten außer Streit), so kann der Abschluss dieses Beratungsvertrages allein nicht dazu führen…
…die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden 12-Monatszeitraum überschritten werden wird, dann verbleibt es für 2006 bei der Steuerpflicht in…
Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen sieht in Artikel 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen. Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer deutschen Personengesellschaft beteiligt, deren Betriebstätten sich in den neuen deutschen Bundesländern befinden, sind die Gewinnanteile gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Hiezu müssen die ausländischen…
…13 Abs. 3 lit. a des parlamentarisch auf österreichischer Seite bereits genehmigten neuen DBA-Frankreich (1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII.GP) sieht ein Besteuerungsrecht Frankreichs vor, wenn Beteiligungen an französischen Kapitalgesellschaften veräußert werden und wenn diese Beteiligungen "wesentlich" sind. Dies…
Mit Argentinien wurde am 6. Dezember 2019 in Buenos Aires ein neues Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet (355 d.B. XXVII. GP). Während die parlamentarische Beschlussfassung in…
…an einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich) beteiligt, deren Aktiva zu weniger als 50% aus österreichischem Immobilienbesitz oder Beteiligungen an Gesellschaften mit österreichischem Immobilienbesitz bestehen, so wird durch das Inkrafttreten des neuen DBA Japan keine Wegzugsbesteuerung gemäß § 27 Abs. 3 iVm …
…kinematographisches Material (sondern bedient er sich einer Übertragung via Satelit), dann tritt auf der Grundlage der in früheren EAS vertretenen Auffassungen erstmals durch das neue Abkommen die Verpflichtung zu einer Quellenbesteuerung von 10% ein. Eine nach dem alten Abkommen gegebene Quellensteuerfreiheit kann nun noch für…
…Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben dürfen, wenn mit den Theatergastspielen (bzw. der Gastspieltournee) noch vor der Kundmachung des neuen Abkommens begonnen worden ist (zB Gastspiel vom…
…kann allerdings nur Personalentsendungen ab 1. Jänner 2008 betreffen. Werden daher von einem österreichischen Arbeitgeber Arbeitnehmer von Juli 2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab…
Hat eine in Österreich aktiv gewerblich tätige Gesellschaft (die Gesellschaft betreibt Forschung und Entwicklung im Bereich von Spezialmaschinen und den damit verbundenen Verfahren) von einer ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit ihrer Entwicklungsarbeit Lizenzrechte erworben, wobei ihr auch die Erlaubnis zur Sublizenzierung dieser Rechte an US…
Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluss führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…