Gemäß Art. 10 DBA-Frankreich wird bei einer mindestens 10%igen Beteiligung einer französischen Kapitalgesellschaft die Dividendenquellenbesteuerung auf 0% herabgesetzt. Die Entlastung kann an der Quelle herbeigeführt werden; denn es besteht derzeit kein zwingendes Rückerstattungsverfahren. Allerdings trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, die Voraussetzungen für…
§ 94a EStG idF des Budgetbegleitgesetzes 2003 sieht vor, dass Gewinnausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften in Österreich auch dann steuerfrei sind, wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25% (aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von…
…Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die österreichische Bank-Mutterkapitalgesellschaft auszuschütten…
…April 2000 in Moskau unterzeichnete österreichisch-russische Doppelbesteuerungsabkommen sieht in Artikel 10 die Verpflichtung vor, für qualifizierte Konzerndividenden die Quellenbesteuerung auf 5% herabzusetzen. Wichtigste Voraussetzung für die Erlangung der Quellensteuerermäßigung ist : a) eine unmittelbare Beteiligung mit mindestens 10% am Kapital der russischen Gesellschaft und b)…
…Steuer aufgrund von Art. 10 Abs. 2 lit. a DBA-USA den Betrag von "5 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden" nicht übersteigen, wenn die US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden unmittelbar über mindestens 10% der stimmberechtigten Anteile der Ö-GmbH verfügt. Steht der US…
…Tatsächliche Gegenseitigkeit genügt. Wenn daher Ungarn in seiner Steuerrechtsordnung ebenfalls - wenn auch unter Gegenseitigkeitsvorbehalt - eine Steuerfreistellung von Gewinnausschüttungen an österreichische Muttergesellschaften ab mindestens 10%iger Beteiligung vorsieht und diese - im Hinblick auf die korrespondierende Rechtslage in Österreich - auch tatsächlich vollzieht, ist die Gegenseitigkeit im Verhältnis…
…da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung nach inländischem Recht gestellt worden ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10-prozentigen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von…
…wird aber vom DBA-Deutschland-2000 nicht mehr getragen, da die Steuerfreistellungsverpflichtung nach neuem Recht unter den Vorbehalt der primären Steuerfreistellung nach inländischem Recht gestellt worden ist (abgesehen nur vom Erfordernis der mindestens 10%igen Beteiligung). Ist der Vorgang auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts…
…Berücksichtigung der DBA-rechtlichen Ansprüche des im Drittstaat ansässigen Anteilsinhabers kann aber in Anlehnung an das in den InvFR 2008 für Großinvestoren (mindestens 10-prozentige Beteiligung) vorgesehene Verfahren herbeigeführt werden: Der japanische Fonds müsste diesfalls Ansässigkeitsbescheinigungen seiner in den Drittstaaten ansässigen Anteilsinhaber seinem Rückerstattungsantrag beilegen…
Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA-Deutschland (1954) sind von deutschen Gesellschaften stammende Gewinnausschüttungen in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn der österreichischen Gesellschaft das "Kapital" der ausschüttenden deutschen Gesellschaft "mindestens zu 10 von Hundert unmittelbar gehört". Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich…
…dem anderen Staat gezahlt werden, deren Kapital mindestens zu 10 vom Hundert unmittelbar der erstgenannten Kapitalgesellschaft gehört." Eine "Gewinnausschüttung" werden hierbei alle unter den Begriff "Dividenden" im Sinn von Artikel 10a des Abkommens zu subsumierenden Einkünfte bilden. Gemäß Artikel 10a Abs. 3 des Abkommens sind…
…2 Investmentfondsgesetz 1993 eine Schätzung der ausschüttungsgleichen Erträge mit 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis mindestens aber mit 10% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreises. In den Fällen der Geldmarkt- und Anleihefonds ist Frankreich gemäß Artikel 11 des…
…KStG 1988 zu, wenn die die Dividenden empfangende österreichische Kapitalgesellschaft "in Form von Gesellschaftsanteilen" mindestens zu einem Viertel an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt ist. Es muss sonach eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung vorliegen. Bedeutungslos ist die Aktiengattung (Wiesner, KStG '88, Manz, Anm. 21 zu § 10). Daher erfüllen…
…in der Anpassung der Körperschaftsteuerrichtlinien in Rz 586 der ersten Auslegungsvariante der Vorzug gegeben. Folglich unterbleibt der Methodenwechsel nur dann, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Steueroasengesellschaft mindestens 25% beträgt. 30. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Quellenbesteuerung steht indessen das DBA-Schweiz entgegen. Wohl macht das Abkommen in Artikel 10 Abs. 2 die Quellensteuerfreiheit davon abhängig, dass die schweizerische Muttergesellschaft "unmittelbar über mindestens 20 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt". Eine bloß mittelbare Beteiligungshaltung zB über eine…
…910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für…
…eine Unmittelbarkeit im Sinn von Artikel 10 des Abkommens auch dann vorliegt, wenn eine Beteiligung über eine Personengesellschaft gehalten wird, die im Staat der Personengesellschaft als transparent behandelt wird. Damit ist im reziproken Fall (Beteiligung einer österreichischen Kapitalgesellschaft zu mindestens 20% an einer in Deutschland…
…wobei die Abkommensberechtigung alternativ über eine der beiden Regelungen hergestellt werden kann: Sind mindestens 50% der Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des Pensionsfonds in Österreich oder in Japan ansässige natürliche Personen, so gilt der Pensionsfonds als berechtigte Person und kann die Quellensteuerbefreiung nach Art. 10 Abs…
…in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der Umsatz des britischen Consultingunternehmens beträgt laut der beim britischen Firmenbuch eingereichten Buchabschlüsse nur 10% der von Österreich angeblich bezogenen Consultingvergütungen, fehlender Personalaufwand und Domizilierung bei einem…
…der auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt". Das Abkommen verpflichtet Österreich sonach dazu, die italienische Steuer mindestens in jener Höhe zur Anrechnung zuzulassen, die in jenem Teil der österreichischen Einkommensteuer Deckung findet, der auf sämtliche Italieneinkünfte, an denen Italien ein Besteuerungsrecht…