…begünstigte Spaltung erfolgt sein, läge ein steuerwirksamer Tausch vor, der für den österreichischen Gesellschafter die Versteuerung eines Veräußerungsgewinnes zur Folge hätte. Da ein steuerwirksamer Tausch auch als "Veräußerung" im Sinn von Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ungarn anzusehen ist, stünde das Abkommen der steuerlichen Erfassung…
…in Z 32.1 ff des Kommentars zu Art. 23A und 23B des OECD-Musterabkommens vorgesehenen Lösungsmechanismus im Methodenartikel vermieden werden kann, stünde zur Lösung eines solchen Steuerkonflikts ein Verständigungsverfahren nach Art. 25 DBA-Deutschland zur Verfügung, das auf Grund des deutschen Wohnsitzes der Abgabenpflichtigen…
…Vermeidung einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung österreichischer Steuern auf österreichischer Seite korrespondierend vorzugehen sein und der in der Schweiz als Fremdkapitalzinsen abgezogene Betrag als wirtschaftlicher Zinsenertrag der österreichischen Hauptniederlassung aufzufassen sein, sodass insoweit das DBA-Schweiz der Geltendmachung der unbeschränkten Steuerpflicht der österreichischen Finanzierungsgesellschaft nicht mehr entgegensteht…
…als hiedurch der Inhalt der Abkommensbestimmungen nicht derart gravierend verändert wird, dass diese Abkommensbestimmungen den ihnen aus dem Abkommenszusammenhang zukommenden Sinn verlieren. Wie hoch diese Beachtlichkeitsgrenze bei Änderungen im innerstaatlichen Recht anzusetzen ist, muss erforderlichenfalls im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit dem betroffenen anderen Staat geklärt…
…aus Tschechien an den österreichischen Sublizenzgeber gezahlten Vergütungen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-CSSR in Tschechien in Höhe von maximal 5% des Bruttobetrages einer Besteuerung unterzogen werden. Quellensteuerfreiheit stünde nach der zitierten Abkommensbestimmung nur zu, wenn der wesentliche Inhalt der überlassenen Produkte von literarischem…
…lit. a DBA-Ukraine ungeachtet der Aufenthaltsdauer in der Ukraine zu besteuern und von der Besteuerung in Österreich ausgenommen. Sollte seitens der ukrainischen Steuerverwaltung für die auf Drittstaatstätigkeiten entfallenden Einkünfte ebenfalls ein Besteuerungsrecht geltend gemacht werden, stünde zur Lösung dieses Steuerkonflikts das in Art. 25…
…Österreich nicht mehr besteuern, wodurch erst dann der Wegzugstatbestand gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 verwirklicht wird. Sollte innerhalb dieser fünf Jahre die Ansässigkeit wieder zurück nach Österreich verlagert werden, käme es zu gar keinem Wegzug im Sinne dieser Bestimmung. Diesfalls stünde innerstaatlich…
…die übernommene Bauplanung eine inländische Betriebstätte entsteht, ist auf der Ebene der Mitunternehmerschaft zu entscheiden. Maßgebend ist, ob es zu Anwesenheiten auf dem Baugelände kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate…
…und ohne inländischer Betriebstätte unternommenen (gewerblichen) Aktivitäten nicht mehr als nachträgliche Erträge der seinerzeitigen Betriebstätte gewertet werden können, weil diesen Aktivitäten dann ein wesentliches Gewicht für die Erzielung der Folgeprovisionen zuzumessen sein wird. Denn in einem solchen Fall wird die Kausalitätsverkettung der nachträglichen Einkünfteerzielung mit…
…dass er keinen eigenen Willen mehr hat, kann nicht mehr als "unabhängig" angesehen werden. Der Begriff der "Abhängigkeit" wird aber nicht mit dem Begriff des "keinen eigenen Willen habens" gleichgesetzt werden können; denn auch einem Außendienstmitarbeiter wird man die Beibehaltung eines "eigenen Willens" attestieren müssen…
…ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der aktiven Arbeitsleistung im Vergleich zu jener mit dem eigentlichen Zahlungsgrund, nämlich dem Einverständnis auf Nichtwiederaufnahme der Arbeit, derart untergeordnet, dass die Abschlagszahlung nicht mehr als Entgelt für die "Ausübung einer…
Hat eine österreichische Holding-GmbH, an der 5 in Österreich ansässige natürliche Personen beteiligt sind, eine deutsche Holding-GmbH errichtet, die ihrerseits eine mehr als 10-prozentige Beteiligung an einem großen deutschen operativen Familienkonzernunternehmen hält, dann kann für die Gewinndurchschüttung durch die deutsche Holdinggesellschaft an…
…andere Einkünfte" im Sinn von § 41 Abs. 3 EStG von mehr als 1.460 Euro zufließen, mögen diese auch nach einem DBA unter Progressionsvorbehalt steuerfrei sein. Es besteht für den Abgabepflichtigen nach Auslegung durch das BMF aber keine Verpflichtung, die Steuerbefreiung des DBA-Argentinien in…
…bilden Bauausführungen selbst dann eine Einheit, wenn die Aufträge von verschiedenen Personen erteilt wurden (Z 17 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens). Ein gemeinsames Koordinationsbüro, das - wie die Baustellen - nur vorübergehender Natur ist, spricht jedenfalls mehr für als gegen eine Baustelleneinheit. Moskauer…
…sondern als Schenkung zu klassifizieren (vgl. dazu StiftR 2009 Rz 58) und es fällt grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 StiftEG Stiftungseingangssteuer an. Art. 1 Abs. 1 DBA(Erb)-USA umfasst in der lit. b "Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz…
…III Nr. 32/2019 darstellt. Sofern nämlich der Wert der Anteile zu mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht, dürfen Gewinne aus der Anteilsveräußerung nach dieser Abkommensbestimmung im Lagestaat - hier in Österreich - besteuert werden. Der Begriff des unbeweglichen Vermögens iSd Art. 13…
…auch für Zwecke der Lohnsteuer eine Betriebsstätte iSd § 81 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sein, wonach die für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung der durch den Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dient, eine Betriebsstätte begründet (siehe…
…die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine französische Kapitalgesellschaft gezahlt werden, dann einem mit 10% begrenzten österreichischen Steuerabzug, wenn die die Lizenzgebühren empfangende französische Gesellschaft "zu mehr als 50 vom Hundert am Kapital der auszahlenden Gesellschaft beteiligt ist". Da das als Voraussetzung für diese Steuerpflicht…
…einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn die die Lizenzgebühren empfangende britische Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% der Stimmrechte der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft kontrolliert. Die Rechtslage im Geltungsbereich des DBA-Großbritannien entspricht damit im Wesentlichen jener des DBA-Niederlande. Im Rahmen eines…
…gemäß § 98 EStG der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Sollten die Einkünfte als gewerblich einzustufen sein, dann würde wegen einer inländischen "Baubetriebstätte" beschränkte Steuerpflicht bestehen. Denn alle ausländischen Gewerbetreibenden, die durch mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung mitwirken, treten in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein…