…in diesem Zusammenhang - unter Beibehaltung des US-Wohnsitzes - für nicht mehr als zwei Jahre gemeinsam mit seiner Familie auch in Österreich einen Wohnsitz, dann wird in aller Regel hiedurch noch nicht die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 DBA-USA nach Österreich verlagert. Ob die…
…der im Ausland ausgeübten nichtselbständigen Arbeit von der österreichischen Einkommensteuer nur in jenen Kalenderjahren erfolgen, in denen - bezogen auf die Summe sämtlicher in diesem Kalenderjahr erhaltenen Zahlungen aus dem aufgelösten argentinischen Dienstverhältnis - die in diesem Kalenderjahr darauf entfallende argentinische Steuer eine Durchschnittsteuerbelastung von mehr als…
…überhaupt gefolgt werden kann, demzufolge die unter dem Titel "Management Services" gezahlten Vergütungen der österreichischen AG Dienstleistungsvergütungen der niederländischen GmbH darstellen oder ob diese Vergütungen möglicherweise als - im Umweg über die niederländische Gesellschaft gezahlter - Arbeitslohn der beiden Vorstandsmitglieder zu werten ist. Fragen der Sachverhaltsbeurteilung können…
…untergeordnet (nicht mehr als 70 Tage pro Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001…
…dass § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO die unbeschränkte Steuerpflicht bei einem Inlandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten ohne weiteres eintreten lässt; für den umgekehrten Fall, dass der Auslandsaufenthalt eines Steuerpflichtigen mehr als 6 Monate dauert, fehlt es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. In seinem…
…gemäß § 98 EStG der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Sollten die Einkünfte als gewerblich einzustufen sein, dann würde wegen einer inländischen "Baubetriebstätte" beschränkte Steuerpflicht bestehen. Denn alle ausländischen Gewerbetreibenden, die durch mehr als 6 Monate an einer inländischen Bauausführung mitwirken, treten in die österreichische beschränkte Steuerpflicht ein…
…würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden, wenn dort bloß abends und an Wochenenden Arbeiten für das Unternehmen erledigt werden (RFH, RStBl. 1939, 570). Mit Erk. VwGH 25.2.1987, 84/13/0053 hat der VwGH im Fall einer beratenden Tätigkeit…
…Reinigungsarbeiten, zu denen auch die Entsorgung von gefährlichen Stoffen zählt, für sich alleine betrachtet nicht als Bauausführung angesehen werden. Daher wird eine Lagerhalle, die länger als 6 Monate von dem deutschen Unternehmen genutzt wird, als solche nach dem Grundtatbestand des Betriebstättenbegriffes in § 29 BAO, der…
…Einrichtung" (zB ein Arbeitsraum) dauerhaft (länger als 6 Monate) zur Verfügung gestellt worden ist. Eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984); als Unterrichtstätigkeit wird hiebei nicht nur die Abhaltung von Lehrveranstaltungen an…
…damit - wegen der 6 Monate nicht übersteigenden Aufenthalte des Verwaltungsratspräsidenten in der Schweiz - das ausschließliche Besteuerungsrecht in Österreich zur Folge. Sollten die betreffenden Verwaltungsratsvergütungen auch auf schweizerischer Seite einer Besteuerung unterzogen worden sein und durch die Erfassung in Österreich im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens eine Doppelbesteuerung…
…ihrerseits unter den gleichen Bedingungen wie der britische Generalauftragnehmer auf der Abkommensebene eine inländische Betriebstätte, soweit sie länger als 6 Monate in Österreich mittätig sind. Sollten die Arbeiten des britischen Unternehmens ihrer Art nach freiberuflicher Natur sein, wären noch besondere Überlegungen anzustellen. Bundesministerium für Finanzen…
…5 OECD-MA) und auch weniger als 6 Monate andauernde Raumnutzungen können bei wiederkehrenden Nutzungen zu einer Betriebstätte führen (Z 6 fünfter Satz OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA). Ob daher im gegebenen Besteuerungsfall keine inländische "feste Einrichtung" vorliegt und sich daher aus dem…
…Von Bedeutung kann im vorliegenden Fall allerdings noch folgendes sein: erfolgt die Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben im Rahmen eines Dienstvertrages oder auf selbständiger Basis; im Fall des Dienstvertrages: wer ist der Arbeitgeber: die Universität oder der die Finanzierung übernehmende Fonds? Übersteigt der Inlandsaufenthalt 6 Monate…
…einen kürzeren Zeitraum vorgesehen gewesen sein, würde ab Überschreiten des Zeitraumes von 6 Monaten rückwirkend ab dem ersten Tag das Besteuerungsrecht bei Rumänien liegen. Die gleiche rechtliche Gegebenheit besteht nach Art. 14 Abs. 1 Z 1 im Verhältnis zu Serbien. Allerdings ergibt sich durch Art…
…gelten nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, ob die Lehrtätigkeit auf freiberuflicher oder unselbständiger Basis ausgeübt wird. Im Fall der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen keine Gastlehrerbestimmung mehr enthält. Da dieses Abkommen in Bezug…
…über einen Zeitraum von länger als 6 Monaten erbracht werden, zum Entstehen einer "Dienstleistungsbetriebstätte". Anlässlich österreichisch-tschechischer Konsultationen im Februar 2011 wurde geklärt, dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn die Dienstleistungen an mehr als 183 Tagen im 12-monatigen Beobachtungszeitraum erbracht…
…die als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 des DBA-CSSR zu werten sind; dies wäre der Fall, wenn Räumlichkeiten für eine Dauer von mehr als 6 Monaten zur ausschließlichen Nutzung der mit der Beratung betrauten und nach Prag entsandten Dienstnehmer zur Verfügung gestellt werden…
…Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in einem für die Dauer von mehr als 6 Monaten zur Nutzung zugewiesenen Arbeitsraum) ausgeübt wird. 15. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…nicht mehr nach Artikel VIII des Abkommens in Österreich steuerfrei zu stellen. Die amerikanischen Mitarbeiter, von denen angenommen wird, dass sie weiterhin als "residents" der USA einzustufen sind, treten durch den länger als 6-monatigen Inlandsaufenthalt gleichzeitig auch in die österreichische unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht…
…die Anleihelaufzeit zwar mehr als 5 Jahre beträgt (sodass in dieser Hinsicht gemäß Z. 1.2 Abs. 1 AÖF Nr. 148/1993 die DBA-Freistellung in Anspruch genommen werden kann), aber auf Grund einer anlässlich des Anleiheerwerbes eingeräumten Put-Option nach 6 Monaten die Anleihe…