…gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt. Zudem darf der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielen. Alternativ zu einem pauschalen Freibetrag gemäß §…
…Abgabenverfahren an, dass sie im Kalenderjahr 2002 "mehr als sechs Monate vom Ehegatten getrennt gewesen" sei. Im Hinblick auf ihre äußerst prekäre Lage sei sie erst später imstande gewesen, sich an der neuen Adresse polizeilich anzumelden (Vorbringen in der Berufungsschrift vom 29.6.2004, Anm…
…der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs.1 EStG 1988), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer…
…folgende Absetzbeträge zu: 1. Einem Alleinverdiener steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. - ohne Kind 364 Euro, ... Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtigter, der mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. ..." § 35 Abs. 1 EStG 1988 lautet auszugsweise zitiert…
…diesem Argument entgegenzuhalten, dass es bei der Frage der Zuerkennung des beanspruchten Alleinerzieherabsetzbetrages ausdrücklich nur darauf ankommt, ob die Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht mit einem Partner in einer Gemeinschaft lebte. Hingegen muss es sich, und dies geht…
…jährlich. Als Alleinverdienende werden unter anderem Steuerpflichtige definiert, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages ist, dass der Ehepartner bei mindestens einem Kind Einkünfte von höchstens 6…
…Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben…“ § 106 Abs…
…Dieser steht nur zu, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben." Die Nichtberücksichtigung des Behinderten-Freibetrages und der Kosten zur Kz 476 blieb unbegründet. 3. In der Beschwerde gegen den ESt-Bescheid 2014 verwehrte sich…
… 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind, der im Gegensatz zum Alleinverdiener mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.],MSA EStG 11. EL § 33 Anm…
…die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des…
…mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben (§ 33 Abs. 4 EStG 1988). Alleinverdienende sind auch Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate…
…der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem in Österreich wohnhaften (unbeschränkt steuerpflichtigen) Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Da diese Voraussetzungen in Ihrem Fall nicht zutreffen, kann der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden. Auf die am 17.6.2010 durchgeführten Erhebungen und…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag dann beantragt werden, wenn der Steuerpflichtige mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und der Ehepartner Einkünfte von höchstens € 6.000,00 jährlich erzielt hat. Der Grenzbetrag ist immer anhand der Jahreseinkünfte des (Ehe-)Partners zu ermitteln, auch wenn die Partnerschaft…
…Kind (§ 106 Abs 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Gemäß § 106 Abs 3 EStG 1988 ist (Ehe-)Partner eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind iSd § 106…
…er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt. Mit einer Gesundheitsmaßnahme in…
…ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner (§ 106 Abs. 3) bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) Einkünfte von höchstens € 6.000,- jährlich, sonst Einkünfte…
…der mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Alleinverdiener ist auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens 1 Kind (§ 106 Abs. 1 ), der mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer anderen Partnerschaft…
…in l von ihm als Hauptwohnsitz aufgegeben (Abmeldung 17. April 2015). Da er nur bis Mitte April 2015 in gemeinsamen Haushalt mit seiner Gattin lebte, war eine Voraussetzung für die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages, wonach Verheiratete nicht mehr als 6 Monate im Kalenderjahr von ihren Ehegatten…
…einem Kind (§ 106 Abs. 1) Einkünfte von höchstens 6.000 € jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 2.000 € jährlich erzielt. Die Bw. ist seit 23. Juni 2007 und somit mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet. Der Ehegatte T.Y. wohnte unbestritten vom 22…
…Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. 3. Steuerpflichtigen, die für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leisten, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 Euro monatlich zu. Dabei gilt: …" Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als 6…