Wird ein niederländisches Orchester, das seine Aktivitäten in einer nicht auf Gewinn gerichteten Weise der klassischen Musik widmet, von einem österreichischen Medienunternehmen für Konzert- und CD-Produktionen engagiert, dann kann gemäß Artikel 18 Abs. 3 des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens, in der Fassung BGBl. III Nr…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Veranstalter klassischer Musikdarbietungen ist und ihre Verträge nicht mit den mitwirkenden Künstlern, sondern mit einer kanadischen Produktionsfirma abschließt, kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann unterlassen, wenn sie in der…
…bezieht, oder die ein Künstler oder Sportler aus für eine solche Organisation erbrachten Diensten bezieht," im Gaststaat von der Besteuerung freizustellen sind. Durch diese Bestimmung sollte verhindert werden, dass die nicht auf Gewinn gerichteten klassischen Orchester und Theater, Chöre, Ballette udgl., die mangels Gewinnerzielung im…
…Nettoeinkommens ergibt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit wäre (EAS 1771). Es wäre durchaus vorstellbar, ein solches Reziprozitätsverhältnis auch in Bezug auf…
…darauf hingewiesen, dass Österreich im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern auf Reziproziätsbasis zur Steuerfreistellung bereit wäre. Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis müsste aber vom ausländischen Staat (vom italienischen Finanzministerium) ausgehen. Es muss…
…weit zu verstehen. Dies vor allem deshalb, weil die in dem Erlass mitgeteilten Rechtsauffassungen für alle an inländischen Veranstaltungen Mitwirkenden gilt, die wie die "klassischen Orchester" organisiert sind. Dies ist der Fall, wenn ausländische Künstler in einem Dienstverhältnis zu einer ausländischen Trägerkörperschaft stehen. Es ist…
…das eine dem Artikel 19 OECD-Musterabkommen ähnliche Bestimmung enthält, vermag daran nichts zu ändern, da derartige Abkommensbestimmungen ebenfalls nur für Dienstnehmer (im "klassischen Sinn") gilt, nicht aber auf Personen Anwendung findet, die auf Grund dienstnehmerähnlicher Werkverträge oder freier Dienstverträge für das Institut tätig werden…
…Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass…
…Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass…
…einen Zwischenfinanzierungsaufwand zu tragen. Österreich ist daher im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771) aber auch bei den nicht gewinnorientierten Theatern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO)…
…12 OECD-MA 2017). Vor diesem Hintergrund kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass im Bereich der "klassischen" Softwareüberlassung über externe Datenträger oder im Bereich von SaaS von der Benutzung einer "Ausrüstung" auszugehen ist. So handelt es sich bei Software um ein immaterielles Wirtschaftsgut…
…der aus dem Abkommenszusammenhang heraus betrachtet mit Artikel 14 unvereinbar ist. Wenn Aktivitäten der klassischen Unternehmensberatung (Managementtraining und Verbesserung des "Working Capital") in der Türkei als freiberufliche Tätigkeit gewertet werden, so wird dies aber nicht als eine mit dem Abkommenszusammenhang unvereinbare Wertung zu sehen sein…
…Im Übrigen ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Österreich ist im Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771), aber auch bei den nicht gewinnorientierten Theatern auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach …
…Interesse der Förderung des internationalen Kulturaustausches bei den nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Kulturvermittlung ausgerichteten klassischen Orchestern (EAS 1771) aber auch bei den nicht gewinnorientierten Theatern (EAS 1982) auf Reziprozitätsbasis zur Steuerfreistellung bereit (durch eine Maßnahme nach § 48 BAO). Die Initiative für ein solches Reziprozitätsverhältnis…