…die in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend) der Kapitalgesellschaft zugegangen sind. Die Sondergewinnsteuer entfällt daher nicht einmal mehr "mittelbar" auf die rumänischen Lizenzgebühren, sodass die rumänische Quellensteuer auf sie nicht anrechenbar ist. 30. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Veranlagung in österreichische Pfandbriefe (die auch vor der Abkommensrevision stets unter Artikel 11 und nicht unter Artikel 3 des Abkommens fielen) noch durch Anschaffung anderer Werte, die durch österreichischen Grundbesitz besichert sind, vermögensteuerfreies Kapitalvermögen erwerben. 12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…hierbei die Person des Sportlers. Sein Aussehen und damit der vom Sportler zur Nutzung überlassene Vertragsgegenstand wird - anders als ein zur ausschließlichen Nutzung übertragenes Know-How - für den Sportler nach wie vor (in positiver und negativer Weise) beeinflussbar und veränderbar bleiben; er hat sich daher…
…20 seine Anwendbarkeit, so dass - unter Berücksichtigung der übrigen DBA-Bestimmungen - Steuerpflicht "ab dem ersten Tag" eintritt. Hiedurch sollte aber für den Wissenschaftler keine steuerliche Mehrbelastung eintreten, da Italien als Ansässigkeitsstaat ohnedies in beiden Fällen (also im Fall einer österreichischen Steuerfreistellung gemäß Art. 20 und…
…Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage gedacht. Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in…
…angeschafft, jedoch in dem Notariatsakt dieses Tages festgelegt, dass dieser Erwerb rückwirkend per 1. Jänner 2000 erfolgt sein soll, dann wird dieser Rückwirkung nach der im Abgabenrecht allgemein geltenden Unbeachtlichkeit rückwirkender Gestaltungen keine steuerliche Relevanz zukommen. Mithin werden nur jene aliquoten Verluste Berücksichtigung finden können…
…Grundstücke. Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt, noch wenn in diese indirekt über Immobilienfonds investiert wird. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA-Schweiz die Steuerfreistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite. Kann daher kein Nachweis über eine steuerliche Erfassung in der Schweiz beigebracht werden, wird von inländischer Steuerpflicht auszugehen sein. 3. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…einer grenzüberschreitenden steuerlichen Konfliktsituation führen. Anlässlich der DBA-Revisionsverhandlungen mit Deutschland wurde zeigte sich, dass auch auf deutscher Seite bisher noch keine allgemein verbindliche Festlegung über die Vergleichbarkeit der US-LLC mit deutschen Gesellschaftstypen erfolgt ist; dies vor allem deshalb, weil dieser Gesellschaftstyp in den…
…den USA zu einer grenzüberschreitenden steuerlichen Konfliktsituation führen. Die Frage, ob eine amerikanische LLC möglicherweise doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, muss daher derzeit stets einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Sachverhaltsgegebenheiten beurteilt werden. Dabei wird nach Auffassung des BM für Finanzen bei der Auslegung der…
…einer grenzüberschreitenden steuerlichen Konfliktsituation führen. Anlässlich der DBA-Revisionsverhandlungen mit Deutschland zeigte sich, dass auch auf deutscher Seite bisher noch keine allgemein verbindliche Festlegung über die Vergleichbarkeit der US-LLC mit deutschen Gesellschaftstypen erfolgt ist; dies vor allem deshalb, weil dieser Gesellschaftstyp in den verschiedenen…
…und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG in Verbindung mit …
…Einerseits verschwimmen im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften die für die Personal- und Sachsteuern maßgebenden Unterscheidungskriterien, weil bei einer Kapitalgesellschaft keine "persönlichen Verhältnisse" zu berücksichtigen sind. Zum anderen erscheint für Belange des Methodenwechsels entscheidend, ob die in den Belastungsvergleich einzubeziehenden ausländischen Steuern im Wesentlichen den…
…so kann darin kein Rechtsverstoß gesehen werden. Der Umstand, dass bei den Provisionszahlungen die Anstalt nicht als der steuerliche Empfänger der Beträge gesehen wird, bei den Zinsenzahlungen hingegen schon, wäre aus der Sicht des BM für Finanzen dann nicht als eine in sich widersprüchliche Sachverhaltsbeurteilung…
…auch dieser Abwertungsbetrag ist der US-Betriebstätte zuzurechnen und bewirkt - ungeachtet der Verminderung der Körperschaftsbesteuerungsgrundlage - eine Kürzung des Anrechnungshöchstbetrages für die US-Steuer. Eine Berücksichtigung eines solchen Verlustes auch in den USA kann keine "Nachversteuerungspflicht" (oder Nichtberücksichtigungsfähigkeit) einer solchen Wertminderung in Österreich zur Folge haben…
…liechtensteinischen Unternehmen eingegangen sind, auf der Grundlage von § 21 BAO eine Nichtanerkennung dieser vertraglichen Beziehungen für steuerliche Zwecke nur dann möglich ist, wenn unter Berücksichtigung aller im gegebenen Zusammenhang maßgebenden Umstände die wahre Arbeitgeberfunktion nicht vom Gesteller, sondern vom Gestellungsnehmer wahrgenommen wird. Bei Abweichung von…
…CSSR abgestützten) Auslegung fest, derzufolge der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischem Recht (unter Berücksichtigung der Bilanzbündeltheorie) zu bestimmen ist. Sollte sich allerdings erweisen, dass diese Auslegung für Steuerumgehungszwecke, insbesondere zur Schaffung von Kapitalanlagen…
…österreichischen Gesellschafter für Gesellschafterdarlehen erhalten; und zwar vor allem dann, wenn dies auch auf tschechischer Seite korrespondierend so gehandhabt wird und sonach kein negativer Qualifikationskonflikt entsteht. Allerdings wird - wie bereits in EAS 1042 zum Ausdruck gebracht wurde - zu beachten sein, dass die steuerliche Behandlung von…
…Art. 5 OECD-MA). Ob daher im gegebenen Besteuerungsfall keine inländische "feste Einrichtung" vorliegt und sich daher aus dem DBA eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich ergibt, wird unter Berücksichtigung des Gesamtbildes der maßgebenden Verhältnisse im Rahmen der freien Beweiswürdigung durch das zuständige Finanzamt zu beurteilen sein…