…Softwareprodukte weiternutzen, sollte dieser Wert daher weiter in seiner Verfügungsmacht verblieben sein, dann wird der Vorgang unter Artikel 12 des Abkommens zu subsumieren sein. Wird auf slowakischer Seite anerkannt, dass keine Nutzungsüberlassung, sondern eine Veräußerung der Software stattgefunden hat, dann wäre es eine Abkommensverletzung, wenn…
…Produktion unter dem Markennamen aufnimmt, oder wenn es von fremden Produzenten Ware zukauft und sodann berechtigt ist, sie unter dem Konzernmarkennamen weiterzuverkaufen. Die reine Handelstätigkeit stellt aber keine lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.7.1988, I R 130/84, BStBl II 1989, 101)…
…die Markenbezeichnung des Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird daher auch innerhalb eines Konzerns eine inländische Vertriebstochtergesellschaft von Konzernprodukten nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Die reine Handelstätigkeit stellt jedenfalls keine lizenzpflichtige Nutzung des Warenzeichens dar (BFH 27.07.1988, BStBl II 1989, 101)…
…OECD-MK Art. 5 Z 18). Bei einer Nutzung des Homeoffice an zwei Tagen pro Woche kann nicht von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgegangen werden (VPR 2021 Rz 262). Darüber hinaus kann eine Tätigkeit nur dann als bloße Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs…
…Unter der Annahme, dass es sich bei der US-Holding um eine mit wirtschaftlicher Funktion ausgestattete Gesellschaft handelt, der als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen sind, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US-Holding eine abkommensrechtliche…
Vertreibt eine in Deutschland ansässige Gesellschaft Musik-CDs in Österreich und richtet sie hierzu ein inländisches Büro mit 2 Mitarbeitern ein, die allerdings keine Lieferaufträge entgegennehmen, jedoch durch Werbestrategien an der Markterschließung in Österreich mitwirken, dann ist zu vermuten, dass diesem Büro nicht bloß eine…
…die österreichische Muttergesellschaft rückgeführt, dann kann darin nicht der Bezug eines "Gewinnanteiles" durch die Muttergesellschaft gesehen werden. Denn eine solche Kapitalrückführung vermag keine steuerwirksame Verminderung des Betriebsvermögens der Muttergesellschaft zu bewirken: die diesfalls eintretende Betriebsvermögenserhöhung von 1 Md. ATS wäre nicht nach § 10 KStG steuerfrei…
…25% auf 15% jedenfalls nicht von der US-Depotbank in ihrem eigenen Namen, sondern nur von den ADR-Inhabern in Anspruch genommen werden. Da zurzeit keine Durchführungsregelung zum DBA-USA besteht, kann die österreichische Kapitalgesellschaft das Abkommen unmittelbar anwenden und daher auch eine Steuerentlastung unmittelbar…
…sich hierbei um eine potentielle Steueroase) eine Tochtergesellschaft errichtet, dann kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, ob die auf den Bahamas angesammelten Gewinne in Österreich besteuert werden können oder nicht. Denn dies ist in erster Linie eine Frage der…
…wird zu prüfen sein, ob diese gewinnbringenden Aktivitäten der schweizerischen Gesellschaft, die auf österreichischem Staatsgebiet ausgeführt werden, möglicherweise unter Nutzung einer inländische Betriebstätte (örtliche Betriebstätte oder Vertreterbetriebstätte) der schweizerischen Gesellschaft erbracht werden. Der Umstand, dass die Aktivitäten der schweizerischen S.A. nicht in originär betriebstättenbegründender…
Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. a DBA-Barbados ist die Kapitalertragsteuer für Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft einer auf Barbados errichteten Muttergesellschaft auf 5% zu ermäßigen, wenn die barbadische Gesellschaft der "Nutzungsberechtigte" der Gewinnausschüttung ist; dies ist der Fall, wenn die Einkünfte dieser barbadischen Gesellschaft…
…auf kein weiteres nutzungsabhängiges Entgelt des "Lizenznehmers" mehr dringen kann, er auf die Art der Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den "Lizenznehmer" nicht mehr einwirken darf, wenn die Verwertungsmöglichkeit bei Einhaltung des Vertrages nie mehr an ihn zurückfällt und er die gewerbliche Erfahrung auch keinem…
…dass auch eine nicht durchgehende, wohl aber über einen längeren Zeitraum wiederkehrende Nutzung einer derartigen festen Einrichtung eine Betriebsstätte begründen könnte (VPR 2010 Rz 168; EAS 2629, 2966). Eine Anlegestelle würde jedenfalls dann keine Betriebsstätte darstellen, wenn die dort ausgeübten Tätigkeiten bloße Hilfstätigkeiten iSd Art…
…unter den geschilderten Gegebenheiten die monatlichen Zahlungen von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen fallenden Entgelte für eine dreijährige Nutzungsüberlassung darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung aus…
…Gesellschaft zur Nutzung überlassen, sondern an sie verkauft hat und daher mangels bloßer Nutzungsüberlassung keiner Besteuerung in Österreich unterzogen werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird anerkannt, wenn ein bestimmtes immaterielles Wirtschaftsgut (zB eine gewerbliche Erfahrung) einem anderen zur ausschließlichen Nutzung übertragen wird…
Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Lizenzvertrag, auf Grund dessen ein von der niederländischen Gesellschaft entwickeltes und urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm (betr. Inkasso von Kundenforderungen) dieser zur Nutzung überlassen wird, dann unterliegen die hiefür in angemessener Höhe an die niederländische Muttergesellschaft zu zahlenden…
…CSSR mit 5% des Bruttobetrages in Tschechien besteuert werden. Erbringt die österreichische Gesellschaft hingegen keine passive Vermietungsleistung an die tschechischen Hotels, sondern eine aktive Video-Vorführungsleistung an den jeweiligen Hotelgast, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen kein Verstoß gegen Abkommensrecht zu erblicken sein…
…eine wirtschaftliche Funktion zu und sie entfaltet außerhalb der USA eine Betätigung, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Sind der US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden die Einkünfte zuzurechnen, stellt sich die Frage, wie im Falle von Gewinnausschüttungen der Ö-GmbH an die US…
…sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste, dass der CH-AG nicht die Eigenschaft des "Nutzungsberechtigten" ("beneficial owner") iSd DBA zukam, kann das DBA keine Verpflichtung zur Freistellung vom KESt-Abzug bewirken. Bundesministerium für Finanzen, 23. Oktober 2012
…Abs. 2 lit. b DBA-Frankreich hängt einerseits davon ab, dass der "Nutzungsberechtigte" der österreichischen Gewinnausschüttung eine in Frankreich ansässige Gesellschaft ist; die SNC wäre nur dann der "Nutzungsberechtigte", wenn die Gewinnausschüttung ihr auch steuerlich zuzurechnen ist; dies ist bei steuerlicher Transparenz nicht der Fall…