…Abs. 4 Z 2 GebG betrifft, wird entgegnet, dass bei diesem gegenständlichen Vertrag keine Nutzungsrechte an Markenrechten übertragen wurden. Ein Teilstattgabe ist daher nicht möglich. 9. Bedingte Leistungen gemäß § 26 GebG Nach Ansicht der Bw. liegt kein Fall des § 26 GebG vor. Die Bw. habe…
…Werbungskosten von € 1.242,99 handle es sich um die Betriebskosten der Wohnung für 6 Monate. Dass für die Küche mangels Nutzung durch einen nicht gefundenen Mieter keine Afa zustehe, werde vom steuerlichen Vertreter akzeptiert. Betreffend Gebäude-Afa führte der steuerliche Vertreter sinngemäß aus…
…somit grundsätzlich noch keine Afa zu (vgl. Jakom EStG, 2013, § 7 Rz 71 unter Hinweis auf die Rechtsprechung). Da im Jahr 2007 eine Vermietungstätigkeit zwar vom Bw. beabsichtigt, jedoch mangels erfolgreicher Mietersuche noch nicht begonnen wurde, wurde die Küche auch nicht in Nutzung gezogen und…
…für den Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht in keiner Weise relevant, da der Bw im Rahmen seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht das Fahrzeug bereits im Dezember 2004 hätte übernehmen können. Es sei auch nicht Bedingung für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes, dass das Fahrzeug tatsächlich in Nutzung genommen werde…
…davon, ist es völlig offen, wann eine „vergleichbare Steuer“ vorliegt. Die Orientierung an einer solchen „vergleichbaren Steuer“ im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn…
…erfolgt und zwar aufgrund eines Beschlusses des BG Frankenmarkt vom 28. März 2001 als Grundbuchsgericht. Auch bezüglich dieser Liegenschaft sind den Stiftern keine Nutzungen vorbehalten worden. Verkehrsteuerlich wurde die Übertragung der angeführten Liegenschaften lediglich als schenkungsteuerpflichtig behandelt (vgl. das Fax der steuerlichen Vertretung vom 25…
…zwischen Wohnung und Garten des Bw, im gegenständlichen Fall legt eine analoge Anwendung dieser Rechtssätze des VwGH nahe. Dies jedenfalls beim Berufsbildes eines Facharztes für Augenheilkunde, wo die Nutzung eines Gartens augenscheinlich keine betriebliche Funktion hat, sondern bestenfalls repräsentativ veranlasst ist (Abzugsverbot nach § 20 Abs…
…es keine Nachweise, doch könne man davon ausgehen, dass über die angemieteten Leitungen sowohl Datenübertragungen als auch Telefongespräche geführt worden seien. Ohne Kenntnis der Kundenstruktur könne aber der Ort der Leistung nicht exakt bestimmt werden. Das grundlegende Problem liege darin, was unter der Nutzung oder…
… 8 Abs 1 KStG 1988 auszugehen. Da eine grundsätzlich fremdübliche Gegenleistung vereinbart wurde und in der Folge auf das Nutzungsentgelt teilweise verzichtet wurde, liegt ein Fall des Forderungsverzichtes und keine Nutzungseinlage vor; der Verzicht auf eine bereits entstandene Forderung ist eine Sacheinlage (Kirchmayr in Achatz…
…davon, ist es völlig offen, wann eine „vergleichbare Steuer“ vorliegt. Die Orientierung an einer solchen „vergleichbaren Steuer“ im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn…
…es völlig offen, wann eine "vergleichbare Steuer" vorliegt. Die Orientierung an einer solchen "vergleichbaren Steuer" im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn der…
…Fahrzeug aber über GPS verfügt, hatte Hr. CD immer die Kontrolle darüber, wo sich das Fahrzeug gerade befand. Nachweise für die Nutzung wurden sonst keine geführt, ebensowenig gibt es eine Nutzungsvereinbarung mit Hrn. ZS bzw. mit der Bf. über das Fahrzeug. Mit mündlichem Einverständnis durfte…
…davon, ist es völlig offen, wann eine "vergleichbare Steuer" vorliegt. Die Orientierung an einer solchen "vergleichbaren Steuer" im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn…
…des vereinbarten Vermietungsentgeltes eingerichtet. Aufgrund der entgeltlichen Überlassung der Halle in der Zeit von 1. Jänner 2004 bis zum Abschluss des schriftlichen Mietvertrages liege somit keine nutzungsweise Überlassung gegen bloße Beteiligung am Erfolg vor. Eine Leistungsvereinigung sei somit nicht gegeben. Die Bescheidbegründung entgegnend, wonach "die…
…echten Geschäftstätigkeit - einen Standort benötigt hätten. Erst mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit wäre ein Mietvertrag abzuschließen gewesen, da früher keine Nutzung von Büroflächen stattgefunden hätte. Zudem sie es völlig unerheblich, dass die Vermieterin Gesellschafter und Geschäftsführer von Firmen sei, die als Untermieter der Hauptmieterin auftreten würden…
…nicht in die Nutzflächenaufstellungen bisher eingerechnet wurden, einfach weg gelassen werden, weil es darüber keine Nutzungsvereinbarungen gibt, so ist dieser Ansicht der Behörde nicht beizupflichten. Es handelt sich bei den Leerstandsflächen und den vermietbaren leeren Dachbodenflächen um vermietbare Flächen, die sehr wohl in der Aufteilung…
…des Gebäudes voraus. Die Ermittlung einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer von der das Alter des Gebäudes abgezogen wird, bildet keine taugliche Grundlage zur Schätzung der Restnutzungsdauer." Es wurden der technische Befund zum konkreten Bauzustand und die Gutachten Dr. B zur Nutzungsdauer vorgelegt. Der Vorwurf, dass der Nachweis…
…"inaktiv". Der Erwerb und das Halten von Gesellschaftsanteilen seien keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinn der 6. MWSt-RL. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes stelle der Erwerb einer Beteiligung keine Nutzung eines Gegenstandes zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dar, weil eine etwaige Dividende als Ergebnis…
…Fußböden, Anstrich, Malerei, sanitäre Einrichtungen) begründet keine kürzere Nutzungsdauer als die sich aus den konstruktiven und haltbaren Bauteilen ergebende einheitliche technische Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (Quantschnigg/Schuch, a.a.O., Tz 22 zu§ 8 EStG 1988). Im gegenständlichen Gutachten werden lediglich ein erhöhtes Gefährdungspotential für tragende…
…der allgemeine Zustand des Gebäudes wird aber dennoch als befriedigend bezeichnet. Dementsprechend haben diese Mängel auch keine Auswirkung auf die Nutzungsdauer, wird diese doch einfach aus der Differenz zwischen dem fiktiven Alter des Gebäudes und der bei massiver Bauausführung angenommenen gewöhnlichen Lebensdauer eines Gebäudes von…