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EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…dem widmungsgemäßen Zweck einer Hilfsgüteraktion zu Gute kommt. Das Bundesministerium für Finanzen bereitet gegenwärtig eine Verordnung vor, die künftighin bei Hilfsaktionen in die genannten Staaten die vorhergehende ministerielle Bescheiderteilung entbehrlich machen soll. 30. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…DBA-USA in Steueroasen durchgeschleust wird. Die österreichische Kapitalgesellschaft müsste im Übrigen in der Lage sein, zwecks stichprobenweiser Überprüfung der Abkommensvoraussetzungen bei Bedarf eine Liste der ADR-Inhaber zur Verfügung zu stellen. 27. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 317Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2251/1/2-IV/4/9318.10.1993

…näher genannten ausländischen Staat gelegen sein soll, die aber gleichzeitig im Ausland keine Betriebstätte unterhält. Eine derartige Gestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 18. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…einer Überprüfung durch das amerikanische Internal Revenue Service im Jahr 2003 bei einer amerikanischen Kapitalgesellschaft festgestellt, dass für Produktions-Know-How der österreichischen Tochtergesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 keine fremdüblichen Know-How-Vergütungen verrechnet worden sind und wird demzufolge der Gewinn der US…

EAS 1637Gewinnabgrenzung zwischen einer österreichischen Vertriebs-GMBH und einer nahestehenden liechtensteinischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/0025.04.2000

…die Abkommenskonformität der vorgenommenen Schätzung in Zusammenarbeit mit der liechtensteinischen Steuerverwaltung einer Überprüfung zu unterziehen. Allerdings kann durch die bloße Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens verzögert werden. 25. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2025Steuerliche Behandlung einer "Marktaustrittsprämie" nach Betriebsaufgabe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/3-IV/4/0203.04.2002

…fließende Zahlung Anlass zu der Vermutung geben, dass keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsveräußerung vorgelegen ist, wobei ein Teil des Kaufpreises erst später unter dem Titel "Marktaustrittsprämie" gezahlt worden ist. Aber selbst wenn das Sachverhaltsbild einer Überprüfung standhalten sollte, würde in der nachträglich gezahlten Prämie eine…

EAS 40Steuerfreistellung von Auslandsgewinnen gemäß § 48 BAO für Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1222/2/1-IV/4/9123.10.1991

…Wobei eine Steuerfreistellung in solchen Fällen nur dann gewährt werden kann, wenn die österreichische Finanzverwaltung in der Lage ist, die tatsächliche Steuerleistung des Generalunternehmers und die aliquote Weiterbelastung an alle Subunternehmer einer Überprüfung zu unterziehen. Dies wird aber nur bei in Österreich ansässigen Generalunternehmern möglich…

EAS 902Immobilienverwaltende US-Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 73/1-IV/4/9608.07.1996

…österreichischer Steuerpflichtiger eine Umgehung (im weitesten Wortsinn) österreichischer Steuern angestrebt würde, genötigt ist, die Legalität der gewählten Gestaltungen unter Nutzung der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht einer genauen Überprüfung zu unterziehen. 08. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1884Inländische Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/2-IV/4/0124.07.2001

…verneint wird, die deutsche Beurteilung auf österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen werden. Denn Grenzfälle dieser Art sind nicht geeignet, zum Konfliktfall eines aufwendigen internationalen Verständigungsverfahrens gemacht zu werden (EAS 1682 und EAS 1866). 24. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 247Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/4/1-IV/4/9315.03.1993

…u.a. Rechnungen im eigenen Namen ausstellen. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den betroffenen ausländischen Steuerverwaltungen - einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 15. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 294Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/3/1-IV/4/9324.08.1993

…holländische Gesellschaft veräußern, wobei bereits der Einheitswertanteil der Beteiligung das 16fache des Kaufpreises beträgt. Eine derartige Geschäftsgestaltung erscheint ungewöhnlich und bedarf daher einer genaueren Überprüfung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. 24. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

…Steuererklärung eine Überprüfung aller oder einzelner Angaben im Amtshilfeweg erfolgen soll, ist seitens der zuständigen Abgabenbehörde auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften über den internationalen Amtshilfeverkehr im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden. 24. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 659Grenzüberschreitendes Personalleasing
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/12/1-IV/4/9526.06.1995

…zu VwGH 25.5.93, 93/14/0019, ÖStZB 1994, 53) anzuraten, dass sich der inländische Gestellungsnehmer vom konzernzugehörigen Gestellungsgeber oder von den Mitgliedern des gestellten Personals ausreichende Besteuerungsnachweise beischaffen lässt. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2421Österreichische Gegenberichtigung nach ungarischer Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/1-IV/4/0408.03.2004

…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…anwendbar sein, für die Artikel 4 Wirksamkeit erlangt. Derzeit entfaltet die Konvention für Österreich noch keine Rechtswirkungen, da der österreichische Beitritt zu diesem Übereinkommen noch der Ratifikation in 12 Mitgliedstaaten bedarf. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…Rechtsordnung sieht aber derzeit keine rechtliche Handhabe vor, den negativen Progressionsvorbehalt des Jahres 1 unter den gegebenen Umständen im Jahr 3 rückgängig zu machen, etwa durch Versagung des Verlustvortrages im Jahr 3. 7. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 417Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/9421.03.1994

…der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

…von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht zur einer Verlustdoppelverwertung. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2204Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/14-IV/4/0207.01.2003

…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: