…Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus…
…Kleinwalsertal werden im erforderlichen Rahmen auf der Grundlage von § 48 BAO vor dem Eintritt einer doppelten internationalen Umsatzsteuerbelastung geschützt; die Entlastung erfolgt in der Weise, dass der österreichische Lieferant berechtigt wird, den Teil des erzielten Umsatzes, der in die Bemessungsgrundlage für die deutsche EUSt eingeht…
Bei Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz begründet haben, besteht seitens des BM für Finanzen im allgemeinen die Bereitschaft, eine internationale Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO dadurch zu beseitigen, dass alle jene Vermögensteile von der Erbschaftsbesteuerung freigestellt werden, die…
In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des DBA-Liechtenstein zustehen. Gemäß Art. 30 des liechtensteinischen Gesetzes vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) kann bei Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Liechtenstein nehmen, nicht die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen, keine…
…lässt, dann fällt im Jahr 3 wiederum keine deutsche Steuer an. Wenn nun weiters in diesem Jahr 3 in Österreich ein Gewinn von S 900.000,00 erwirtschaftet wird, dann wird der Vortrag des österreichischen Verlustes aus dem Jahr 2 durch den Umstand nicht beeinträchtigt…
…lediglich aus innerstaatlichen Gründen keine Steuer erhoben wird (OECD-MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend als unter Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten…
…eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausländische Banken diesen Zinsen noch nicht die Qualifikation einer Vergleichbarkeit mit endbesteuerten Inlands-Bankzinsen zu vermitteln. Ein "bloßes Umlenken" in dem hier…
…einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn zu entrichtende österreichische Einkommensteuer zu. Dies deshalb, weil gesetzliche Bezugnahmen auf besondere Begriffe der österreichischen Rechtsordnung, wie zB "Sozialversicherung"…
…aus denen ohne aufwendige Kontrollarbeit einwandfrei nachvollziehbar ist, dass die Ermittlung des ausländischen Verlustes nach österreichischem Recht erfolgt ist; weiters gehört dazu die Verpflichtung, Nachweise darüber zu führen, dass keine Verlustdoppelverwertung im Ausland bewirkt wird, bzw. dass eine solche der rechtlich vorgesehenen Nachversteuerung unterzogen worden…
…durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden…
…den persönlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
…zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen)…
… 21 und § 22 BAO nicht die formale Umwegkonstruktion, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt der gewählten Gestaltungsmuster. Allerdings kann in einem laufenden Betriebsprüfungsverfahren im EAS-Auskunftsdienst des BM für Finanzen nicht eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich eine derartige innere Verknüpfung zwischen…
…wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
…Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von…
…Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten…
…Ausgleichungsmaßnahme nach § 48 BAO einer besonderen Prüfung zu unterziehen ist. Unter anderem wird hierbei zu ermitteln sein, welcher zusätzlichen ausländischen Steuerbelastung das österreichische Unternehmen unterworfen ist. Kein Entlastungserfordernis wird vermutlich dann bestehen, wenn die Gesamtsteuerbelastung trotz Verweigerung des Verlustausgleiches im Ausland niedriger ist, als wenn…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…