Hat eine deutsche GmbH in Österreich ein Büro angemietet und als Zweigniederlassung im Firmenbuch eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es…
1. Beteiligungserwerb durch einen deutschen Einzelunternehmer: Erwirbt ein in Deutschland ansässiger Einzelunternehmer im Wege seiner in Österreich unterhaltenen und im Firmenbuch protokollierten Zweigniederlassung eine wesentliche Beteiligung an einer ungarischen GmbH und gehört diese Beteiligung zum sogenannten "gewillkürten Betriebsvermögen" dieser österreichischen Betriebstätte, dann sind die aus…
Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…
…Betrachtungsweise die typische Erscheinungsform einer Mitunternehmerschaft gewählt wird. Erfolgt die Koproduktion nicht in der Rechtsform einer im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft (OHG, KG, Erwerbsgesellschaft), sondern in jener einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, wird eine Mitunternehmerschaft im Allgemeinen nur angenommen, wenn diese GesnbR nach außen ausreichend als…
…zwei der drei im Firmenbuch eingetragenen Vorstände einer österreichischen AG in den Niederlanden ansässig und zugleich Dienstnehmer einer zu 9% an der österreichischen AG beteiligten niederländischen GmbH, die sie zur Erfüllung der Vorstandsobliegenheiten lediglich sporadisch nach Österreich entsendet, dann wird vorweg im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung…
…Ganzes" im Sinn von Z 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens bilden und damit die Zusammenrechnungsvoraussetzung erfüllen. Sollte die 12-Monatsfrist nicht überschritten werden, dann wird vermutlich durch die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine inländische Betriebstätte im Sinn…
…solange nicht dazu, dass sein Arbeitsort als in Österreich gelegen angesehen wird, als er nicht auch der im Firmenbuch eingetragene handelsrechtliche Geschäftsführer der inländischen Kapitalgesellschaft ist (Hinweis auf Z 1 Abschnitt B des österreichisch-deutschen Verständigungsprotokolls zum DBA-Deutschland vom 21. März 1997; veröffentlicht in…
…eine im Firmenbuch eingetragene betriebliche Personengesellschaft darstellt (EAS 98, EAS 519, EAS 1344, EAS 1393). Diese Verwaltungspraxis steht aber im Gegensatz zu der Regelung der Z 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des österreichisch-deutschen Erbschaftsteuerabkommens, da nach dieser Bestimmung der Besteuerungsdurchgriff nur im Fall…
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger und im österreichischen Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht…
…nach § 5 EStG zu ermitteln sind, da die Firma dieser ausländischen Personengesellschaft nicht - wie dies § 5 EStG als Voraussetzung für seine Anwendung verlangt - im (österreichischen) "Firmenbuch" eingetragen ist. Gleichlautende Bedenken hat der deutsche Bundesfinanzhof bei Deutschen geäußert, die an einer US-Limited Partnership beteiligt waren…
…ihrerseits wieder auf eine (heute überholte) Rechtsprechung des BFH zurückgeht, sodass aus österreichischer Sicht der Anwendungsbereich dieser Regelung nicht extensiv interpretierbar ist. Wird daher jemand als Liquidator einer Gesellschaft im österreichischen Firmenbuch eingetragen, so richtet sich die abkommensrechtliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach Artikel 7 bzw…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
…wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder…
…nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der Umsatz des britischen Consultingunternehmens beträgt laut der beim britischen Firmenbuch eingereichten Buchabschlüsse nur 10% der von Österreich angeblich bezogenen…
…werden, dass im Fall einer vom österreichischen Firmenbuch protokollierten Verschmelzung einer ausländischen Tochtergesellschaft auf die inländische Muttergesellschaft angesichts der Maßgeblichkeit des Handels- und Firmenbuchrechts die Anwendbarkeit von Artikel I des Umgründungssteuerrechtes (und damit die Verlustvortragsfähigkeit nach österreichischem Recht) dem Grunde nach anerkannt wird. 18. November…
…wie im Fall einer Personengesellschaft - über seinen Gewinnanteil verfügen kann. Für die Typenzuordnung ist auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder…
…inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland (dessen Anwendbarkeit bei Angehörigeneigenschaft von Gesellschaftern im Schlussprotokoll zu Art. 7 näher beschrieben ist) ist dieser Vorgang indessen von der österreichischen Besteuerung freizustellen; dies gilt auch hinsichtlich…