…92/2005, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt…
…in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich…
… 10 KStG in Verbindung mit VO BGBl Nr. 57/1995 dann nicht verloren, wenn nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird, dass an der österreichischen Holdinggesellschaft überwiegend natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, bei denen das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten…
…und die folglich gemäß Art. 17 DBA-Schweiz von einer steuerlichen Berücksichtigung in der Schweiz ausgeschlossen sind) als Betriebsausgabe geltend machen. Solange der wirtschaftliche Zusammenhang dieser Aufwendungen mit dem österreichischen Gastspiel nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, geht deren Abzugsfähigkeit nicht deshalb verloren, weil sie in der…
…10 KStG von der Besteuerung befreit, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Gesellschafter der britischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen sind, die nicht der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ob die zur Glaubhaftmachung herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des internationalen Schachtelprivilegs…
…und wenn weiters auch die Erwirtschaftung des Kapitalertrages funktionell der österreichischen Gesellschaft zuzurechnen ist, weil die im maltesischen Büro als Dienstnehmer ausgewiesenen Personen nicht über jene Qualifikation verfügen, die glaubhaft macht, daß sie es sind, denen die Verantwortung für die Erzielung des Finanzertrages zuzurechnen ist…
…die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen (zB weil die Kapitalgesellschaft in einem Steueroasengebiet angesiedelt ist und die über die Konten verfügungsberechtigten Personen im Inland leben…
…inländischen Besteuerung darstellt. Allerdings trifft einen österreichischen Verein, der sich auf Steuerentlastungen eines Doppelbesteuerungsabkommens beruft, die Verpflichtung nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass das jeweilige Abkommen Österreich zur Steuerentlastung verpflichtet. Bei den Künstlern aus Deutschland, Frankreich und Italien ergibt sich aber aus den Abkommen…
…der österreichischen Kapitalertragsteuer an der Quelle gewährt werden kann. Im Zuge des Verfahrens für die Entlastung an der Quelle nach der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung auch eine Substanzerklärung abgeben. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen…
… 140 BAO). Dazu gehört vor allem der Nachweis (bzw. zumindest Glaubhaftmachung), dass der ausländische Vortragende tatsächlich in dem jeweiligen DBA-Partnerstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen "ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung des anderen Staates ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr…
…wenn Argentinien von dem ihm zustehenden Recht der Erhebung einer 12,5%igen Quellensteuer keinen Gebrauch macht und sonach die Transaktionen dazu dienen, unbesteuerten Zinsenertrag zu schaffen. Bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ihrer ausländischen Schachteldividenden erfüllt sind. Allerdings kann dies nicht mit Bindungswirkung im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene entschieden werden, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz obliegt; um für solche Fälle die nötige Rechtssicherheit zu verschaffen…
… 10 KStG von der Körperschaft steuerfrei zu stellen. Dies setzt die Glaubhaftmachung voraus, dass an der italienischen Kapitalgesellschaft nicht überwiegend in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Steuerinländer beteiligt sind. Diese Glaubhaftmachung wird verhältnismäßig einfach bewerkstelligt werden können, wenn es sich bei der italienischen Kapitalgesellschaft um ein operativ…
…zu dokumentieren. Dabei kann die Abkommensberechtigung der Vortragenden durch eine Ansässigkeitsbescheinigung oder - in den Fällen des § 2 Abs. 2 DBA-EVO - durch eine Erklärung der Einkünfteempfängerin (hier: der Vortragenden) glaubhaft gemacht werden. Liegen diese Unterlagen nicht vor, ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig (§ 5…
…Steuerentlastung an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen; sie ist allerdings diesfalls gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass der Lohnsteuerabzug zu Recht für einen in Deutschland zu besteuernden Lohnteil unterlassen wurde. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1…
…zu erheblichen Steuerersparnissen führt, die behördliche Sachverhaltsfeststellung nicht allein auf dem Parteivorbringen beruhen kann, sondern es wird dieses durch ausreichende Dokumentation glaubhaft zu machen sein. Die bloße Anmietung eines liechtensteinischen Bürozimmers durch einen nur in Österreich wirkenden Architekten wird nicht als Dokumentation dafür ausreichen. Indizien…
…gegebenenfalls unter Herstellung des Einvernehmens mit dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt, auf ausreichende Dokumentation zu achten, die eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes glaubhaft macht; dies vor allem, wenn nach Ablauf der 5 Jahre eine Rückkehr nach Österreich stattfinden sollte. Sollte am 1.4.2011 eine steuerlich anzuerkennende Verlagerung…
…vom zuständigen Finanzamt bestätigen zu lassen, dass unter den gegebenen Umständen ein Zuordnungerfordernis unter Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA glaubhaft und folglich die Steuerfreiheit in Österreich gewährleistet ist. 05. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist. Unterhält das deutsche Unternehmen keine inländische Betriebstätte, dann können bei Vorlage einer…
…im Fall einer beratenden Tätigkeit entschieden, dass - wird nicht Gegenteiliges nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht - die Annahme berechtigt ist, dass die Wohnung in Bezug auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit als Betriebstätte anzusehen ist (EAS 350). Es ist daher nicht auszuschließen, dass nach Liquidierung der angemeldeten…