Findok · EAS-Auskünfte
EAS 583
Österreichische Holdinggesellschaften ausländischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskunftE 1109/4/1-IV/4/95vom 27.02.1995
Wortlaut laut Findok
Beabsichtigt eine holländische Aktiengesellschaft,
sich in der Weise zu reorganisieren, dass sie für ihre Finanztransaktionen
eine österreichische Holdinggesellschaft einschaltet, deren
ausländische Tochtergesellschaften keiner Körperschaftsbesteuerung
unterliegen, so geht für die österreichische Holdinggesellschaft die
Steuerbefreiung für die Ausschüttungen der im Ausland unbesteuert
gebliebenen Gewinne der Tochtergesellschaften gem. § 10 KStG in Verbindung
mit VO BGBl Nr. 57/1995 dann nicht verloren, wenn nachgewiesen oder zumindest
glaubhaft gemacht wird, dass an der österreichischen Holdinggesellschaft
überwiegend natürliche Personen unmittelbar oder mittelbar beteiligt
sind, bei denen das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im
Verhältnis zu anderen Staaten eingeschränkt ist.
Diese Voraussetzung erscheint erfüllt, wenn
nachgewiesen werden kann, dass sich mehr als 50% der Anteile in den Händen
von in Schweden ansässigen Familien und einer börsennotierten
amerikanischen Anlegerorganisation befinden, die ihrerseits die Aktien nur
für nichtösterreichische Anteilsbesitzer hält. Aus dem Nachweis,
dass die Anteile an der österreichischen Holdinggesellschaft von einer
börsennotierten schwedischen Bank gehalten werden, ist im gegebenen
Zusammenhang nichts zu gewinnen, da hiedurch nicht ausgeschlossen ist, dass
diese Bank die Anteile für Rechnung einer in Österreich mit den
betreffenden Erträgen steuerpflichtigen Person hält.
27. Februar
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1109/4/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17300
- Gültig
- 27.02.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF