…dort ausdrücklich genannten Sonderfälle; dazu zählt die "gewerbliche Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern, wenn diese im Rahmen der Bewirtschaftung ausländischer Märkte erfolgt ...". Wenn hier von "beweglichen Wirtschaftsgütern" gesprochen wird, so fallen darunter auch unkörperliche Wirtschaftsgüter; der Umstand, dass nur im Einleitungsteil von § 2 nicht…
Wird von einer österreichischen Personengesellschaft in den USA eine Betriebstätte errichtet, deren Unternehmensschwerpunkt in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, dann sind diese Auslandsverluste gemäß § 2 EStG für die österreichischen Gesellschafter "auf Wartetaste" zu legen. Der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, in welcher Weise…
…es sich hierbei um eine "gewerbliche Vermietung" handelt. Ob bei Vermögensnutzung bloße Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermögensverwertung vorliegt, ist aber immer eine Sachverhaltsfrage, die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles zu prüfen ist und die sich nicht für alle Wirtschaftsgüter nach einem einheitlichen Maßstab beurteilen lässt…
An ausländische Lizenzgeber fließende Lizenzgebühren, unterliegen in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" der beschränkten Steuerpflicht; die Steuer ist im Wege des 20-prozentigen Steuerabzuges nach § 99 EStG zu erheben. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob die Lizenzgebühren regelmäßig zu zahlen sind oder im Wege einer…
…erzielten Einkünfte entgegen. Dienen die Österreich-Aufenthalte vornehmlich der Akquirierung österreichischer Künstler für die Abhaltung von Konzerttourneen in Südamerika und wird zu diesem Zweck in Österreich ein Gewerbeschein mit gewerblicher Anschrift an der österreichischen Wohnadresse gelöst, dann spricht die Vermutung dafür, dass im Sinn von …
…in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters und nicht dem des Vermieters dienen). 03. Juni 2002 Für…
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…
Kauft ein in Österreich ansässiger Investor im Rahmen seines Privatvermögens von einer griechischen Gesellschaft ein griechisches Sportflugzeug, um es sodann an eine andere griechische Gesellschaft zu vermieten, dann fallen die aus dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in…
…und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen erfordern würde, die der zuständigen Abgabenbehörde überlassen sind. Von Bedeutung wird dabei auch…
…dass ein schweizerisches Unternehmen, das in Österreich eine Produktproduktion und einen Produktvertrieb aufbaut, mit den hiedurch erzielten Gewinnen der österreichischen Besteuerung unterliegt (und von der schweizerischen Besteuerung freizustellen ist). Zu der Frage, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Maschinenvermietung vorliegt oder ob in wirtschaftlicher Realität…
…in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar. Eine inländische…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
…Co KG geleistet wird, dass die von den Mietern mit ihr abgeschlossenen Untermietverträge in Hauptmietverträge mit der C-Kft übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter…
…untergebracht, die nicht der deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr gemietet worden sind. Die im Eigentum der deutschen GmbH stehenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Produktionsbetriebes können daher nicht als Zubehör zu inländischem unbeweglichen Vermögen angesehen werden, sodass das Pachtentgelt aufgeteilt werden muss. Jener Teil…
…dann wäre eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO möglich; allerdings nicht im Wege einer Steuerfreistellung, sondern nur im Wege eine Steueranrechnung. Zu beachten sind aber noch folgende zwei Aspekte: Werden von dem österreichischen Unternehmer an die Tochtergesellschaft Weisungen und Aufträge in…
…nicht mit inländischen gewerblichen Einkünften besteuert werden; doch kann nach der "isolierenden Betrachtungsweise" in der Einkunftsart "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" nach § 98 Z. 6 EStG inländische Steuerpflicht eintreten; Vermietungseinkünfte fallen allerdings nur dann unter diese Einkunftsart, wenn es sich um die Vermietung der erwähnten…
…aus dem spanischen Grundbesitz resultiert (die Vermutung spricht dafür). Diesfalls wäre Österreich das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Spanien entzogen. Nur soweit ein Wertzuwachs realisiert wird, der den inländischen Betriebstätten der GesnbR zuzurechnen ist, würde ein österreichischer Besteuerungsanspruch auf der Grundlage von Art…
…im Fall der Vermietung einer Liegenschaft mit einer Betriebsanlage die Gesamtentgelte zu Einkünften aus österreichischem unbeweglichem Vermögen. Wenn Dänemark den Fall anders beurteilt und die Einkünfte als gewerbliche Einkünfte aus einer österreichischen Betriebstätte ansieht und sie folglich nach Artikel 5 (Betriebstättenregel) insgesamt von der dänischen…
…erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens; das entsendende Unternehmen "duldet", dass seine Arbeitskräfte für ein anderes Unternehmen (hier: für die Ö-GmbH) arbeiten. Es wird daher von einem wesentlichen Indiz für das…