…vor. Innerhalb des § 2 Abs. 2a EStG 1988 gehen die branchenbezogenen Verlustausgleichsverbote (Unternehmensschwerpunkt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter, gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern) dem Verlustausgleichsverbot für primäres Erzielen steuerlicher Vorteile vor. Letzteres kommt daher nicht mehr zum Tragen, wenn bereits die branchenbezogenen Verlustausgleichsverbote Anwendung finden. Rz 159a: …
…1 EStG (Bilanzierung) an. Die in Tz 2 und Tz 3 des Außenprüfungsberichtes dargestellten Ergebnisse aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen ergeben folgende Situation für die gesamte Beurteilungseinheit: | | 2008 | 2009 | 2010 | Gesamt | Ergebnis MarkeA | 4.945,35 €…
…Die entgeltliche Überlassung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern zum Gebrauch führe (subsidiär) zu Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG 1988. Sofern es sich nicht um eine gewerbliche Vermietung handle, fielen Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen jedenfalls unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegt und eine Wohnung zT nicht zu Wohnzwecken vermietet wurde. Kleine Vermietung: Im Streitzeitraum ist die LVO idF vor der Novelle BGBl II Nr 358/1997 anzuwenden. Liebhaberei ist dabei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste entstehen aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern…
…wird unter Berücksichtigung des Sachverhalts die Vermietung einer Yacht als betriebliche Einkunftsquelle der GmbH. wie folgt gewürdigt. Rechtliche Würdigung: Gem. § 1 (2) 1 Liebhabereiverordnung ist in der für den Streitraum geltenden Fassung Liebhaberei für eine Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern entstehen…
…nur zu, wenn der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern ist. Ein Gebäude dient unmittelbar dem Betriebszweck, wenn es von seiner Funktion her jene Tätigkeit(en) ermöglicht, die der Betrieb nach seinem Hauptzweck zur Erzielung von Betriebseinnahmen entfaltet (VwGH 06.05.1980, 0442/79…
…Betriebsausgaben […]" (Kennzahl 9230) von € 53.518,64. Als Anschrift ist die Adresse 2*** B****-Stadt, C***straße 15 angeführt. In den elektronisch übermittelten Unterlagen (Einkommensteuererklärung samt Beilagen) findet sich kein Hinweis, dass die erklärte gewerbliche Tätigkeit die Vermietung der Wohnung in 1010 Wien…
…weiterhin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, können die Kursverluste nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs 1 EStG Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Aufwendungen und Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit…
…vom 17. Dezember 1998, abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand" als atypisch stille Gesellschafterin (auszugsweise Wiedergabe): I.) 4.) Gegenstand des Unternehmens der Geschäftsherrin ist die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, insbesondere eines Wohnparks in der M.-Straße. II.) 1.) (Gesellschaftsverhältnis, Eintritt, Geschäftsjahr…
…vom 25. November 1996, abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand" als atypisch stille Gesellschafterin (auszugsweise Wiedergabe): I.) 4.) Gegenstand des Unternehmens der Geschäftsherrin ist die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, insbesondere eines Wohnparks in der K-gasse. II.) 1.) (Gesellschaftsverhältnis, Eintritt, Geschäftsjahr…
…Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand" als atypisch stille Gesellschafterin, dem Finanzamt angezeigt am 26. August 1997 (auszugsweise Wiedergabe): I.) 4.) Gegenstand des Unternehmens der Geschäftsherrin ist die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, insbesondere eines Wohnparks in der D-straße. II.) 1.) (Gesellschaftsverhältnis, Eintritt, Geschäftsjahr…
…stillen Gesellschaft in der Fassung des Gesellschaftsvertrages (ohne Datum) abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand" als atypisch stille Gesellschafterin (auszugsweise Wiedergabe): I.) 4.) Gegenstand des Unternehmens der Geschäftsherrin ist die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, insbesondere eines Wohnparks in der T-gasse…
…vom 12. Oktober 1995, abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand" als atypisch stille Gesellschafterin (auszugsweise Wiedergabe): I.) 4.) Gegenstand des Unternehmens der Geschäftsherrin ist die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, insbesondere eines Wohnparks in der T-gasse. II.) 1.) (Gesellschaftsverhältnis, Eintritt, Geschäftsjahr…
…Oktober 1996 abgeschlossen zwischen der Bw. als Geschäftsherrin und der "BA-Treuhand" als atypisch stille Gesellschafterin (auszugsweise Wiedergabe): I.) 4.) Gegenstand des Unternehmens der Geschäftsherrin ist die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern, insbesondere eines Wohnparks in der E-straße. II.) 1.) (Gesellschaftsverhältnis): Die Geschäftsherrin nimmt die…
…Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). (...)" Hinsichtlich der Einordnung der von der Beschwerdeführerin ausgeübten Tätigkeit orientierte sich der erkennende Senat an der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Die Vermietung eines (zu keinem Betriebsvermögen gehörenden) Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerblichen Tätigkeit wird sie erst…
…das am 16. Dezember 2006 protokollierte Einzelunternehmen des Beschwerdeführers an diese übertragen wurde. Gemäß dem Wortlaut des Einbringungsvertrages wurde das protokollierte Einzelunternehmen mit dem Gegenstand der gewerblichen Vermietung von Grundstücken übertragen. Die Eintragung des Einzelunternehmens wurde am 11. Dezember 2006 beim Firmenbuch beantragt, die Eintragung…
…erfordert eine qualifizierte Form der Gebrauchsüberlassung, nämlich die "gewerbliche" Vermietung. Die Nutzungsüberlassung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Bf erfolgt, stellt eine vom gesellschaftsrechtlich bedingten Zusammenwirken und von einer Zuwendungsabsicht getragene Gebrauchsüberlassung der Fahrzeuge an die Tochtergesellschaft dar. Dies wird indirekt durch die Aussage…
…betreffenden Wirtschaftsgüter wäre schlichtweg nicht vorstellbar. Die entsprechenden Aufwendungen erwiesen sich als für die betriebliche Tätigkeit unbedingt notwendig. Ebenso wie bei der Anschaffung eines Klaviers durch den Klavierlehrer (siehe VwGH 27.05.1999, 97/15/0142) ist auch bei der Anschaffung von Fotoausrüstung zwecks Vermietung…
…einem besonderen Maße" (§ 1 Abs. 2 LVO) für die private Lebensführung. 7.) Eine gewerbliche Vermietung mit der Folge eines Anlaufzeitraumes liegt deshalb nicht vor, weil damit die Erbringung von Leistungen verbunden ist, die jedenfalls im Prüfungszeitraum nicht erbracht worden sind; insbesondere wird kein Beherbergungsbetrieb unterhalten…
…diesen Zeitraum entbehrlich. Der Hochwasserschaden im Jahr 2002 sei daher nicht im Bereich von Wirtschaftsgütern angefallen, die für die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte verwendet werden würden, sondern im privaten Bereich. Die Instandsetzungskosten seien daher nicht im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Die der…