Es bestehen keine Bedenken, wenn gemeinnützige ausländische juristische Personen, die ihre gemeinnützige Tätigkeit durch ehrenamtliche oder im Werkvertrag tätige Mitarbeiter erfüllen und bei denen die zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben benutzten Räumlichkeiten nicht im Eigentum der gemeinnützigen Einrichtung stehen, im Vordruck ZS-QU2 die Fragen…
Schließen österreichische gemeinnützige Kulturvereinigungen Verträge mit ausländischen Künstleragenturen, deren Inhalt darin besteht, dass sich die ausländische Agentur verpflichtet, im eigenen Namen dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, dürfen die von der ausländischen Agentur hiefür bezogenen Einkünfte in Österreich nicht besteuert…
…Tätigkeit stammen, in Deutschland von der Besteuerung freizustellen, wenn der Aufenthalt in Deutschland "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird". Diese Voraussetzung ist nicht nur dann erfüllt, wenn eine "fremde" gemeinnützige Einrichtung die Unterstützung gewährt, sondern auch dann, wenn diese "Unterstützung" durch die gemeinnützige…
Eine österreichische gemeinnützige Körperschaft, die Englischsprachkurse durchführt und in diesem Rahmen einen mittels Werkvertrages verpflichteten österreichischen Mitarbeiter für 4 bis 5 Wochen jährlich nach Großbritannien entsendet, damit dieser dort die entsprechenden Verträge mit englischen Sprachlehrern, mit englischen Gastfamilien und mit englischen Schulen über die…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung in einem EU-Staat eine 5-tägige Konferenz in Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für…
…des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei sind, bei vergleichbaren ausländischen Einrichtungen aber steuerpflichtig sind, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit …
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann…
Ein inländischer, gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen…
Schließt ein gemeinnütziger österreichischer Kulturveranstalter mit einem in Indien ansässigen Schauspieler einen Werkvertrag über die Mitwirkung an inländischen Veranstaltungen, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen der Abzugsbesteuerung gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. Das DBA-Indien steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruches nicht entgegen…
Schließt ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen…
Schließt ein österreichischer gemeinnütziger Verein als Konzertveranstalter mit einer italienischen Agentur (die keine Betriebstätte in Österreich unterhält) einen Vertrag, auf Grund dessen sich diese verpflichtet, einen in Italien ansässigen Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die…
Verpflichtet ein österreichischer Kulturveranstalter (gemeinnütziger Verein) eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, als "Schauspieldirektor" die künstlerische Leitung und Konzeption eines Teiles der Gesamtproduktion des Vereines für drei Jahre zu übernehmen, dann unterliegen die von dem österreichischen Kulturveranstalter gezahlten Honorare - im Fall bloß beschränkter Steuerpflicht…
Werden von einem inländischen gemeinnützigen Kulturverein für eine Großveranstaltung 2 Chöre aus Südafrika und Burkina Faso sowie eine Tanzgruppe der Elfenbeinküste verpflichtet, wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5…
…unterliegen der inländischen Einkommensbesteuerung gemäß § 99 EStG; die Steuer ist in Höhe von 20% vom inländischen Veranstalter einzubehalten, und zwar unabhängig davon, ob das Orchester gemeinnützig tätig oder auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Auf den "Orchestererlass", AÖF Nr. 230/1986, und das die inländische Steuerpflicht ausländischer…
…eine von der steuerlichen Beurteilung abweichende Position eingenommen wird. Zählt das vom österreichischen Veranstalter gezahlte Entgelt nicht zu den begünstigten Vereinseinnahmen, sondern bildet dieses Entgelt unmittelbar Einkünfte der teilnehmenden Künstler oder Einkünfte eines entbehrlichen oder gar schädlichen Hilfsbetriebes des gemeinnützigen Vereins, dann ist zu untersuchen…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Fundraising (insb. Anwerbung von Spendenmitgliedern karitativer Einrichtungen) besteht, in Österreich ein 70m2-Büro, dann stellt dieses Büro jedenfalls eine inländische Betriebstätte der deutschen GmbH gemäß § 29 BAO dar. Damit liegt aber auch eine Betriebstätte im Sinn des…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
…gemeinnütziger Verein, der Projekte in der dritten Welt organisiert und betreut, den österreichischen Spendenmarkt für diese Ziele zu erschließen, so ist zu bedenken, dass die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z 14 ErbStG nur für inländische Körperschaften vorgesehen ist. Spenden an in Deutschland als gemeinnützig…
Wirkt ein deutsches Theater, dessen Gemeinnützigkeit seitens der deutschen Steuerbehörden bestätigt worden ist, an inländischen Gemeinschaftsveranstaltungen mit einer österreichischen Theater-Betriebs-GmbH mit, dann unterliegen die hierfür dem deutschen Theater gezahlten Pauschalvergütungen keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in Artikel 17 Abs. 3 in…