…von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert…
…Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich eintritt". Wird die Beteiligung daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der…
…im Hinblick auf den dort verwendeten Begriff der Ansässigkeit unter Berücksichtigung von Art. 1 des Abkommens nur auf die beiden Vertragsstaaten Bezug nehmen kann und nicht auf einen zwischengeschalteten Drittstaat. Liegt der gemeine Wert des Gesellschaftsanteils zum Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels in die Schweiz bei 3…
…Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG. durch jenen Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar ist. Haben die Anteile im Inland einen Börsenkurswert…
…der Beurteilung des gemeinen Wertes der Beteiligungen anlässlich der Wohnsitzverlegung ergeben, kann dies wohl die Wirkung einer Doppelbesteuerung nach sich ziehen. Dies könnte etwa dadurch eintreten, dass man auf deutscher Seite aus (nach dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält…
…maßgebende Besteuerungsrecht an Veräußerungsgewinnen von Deutschland nach Österreich; er tritt damit "in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich" ein. Im Fall eines nach dem Zuzug stattfindenden Verkaufes seiner Kapitalanteile ist daher der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses zum gemeinen Wert der Anteile anläßlich des Zuzuges nach…
…5 lit. e EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Zweckmäßigerweise wären daher zum Zeitpunkt des Wirksamkeitsbeginns des DBA Japan der gemeine Wert der Anteile an der österreichischen GmbH zu ermitteln und seitens des Steuerpflichtigen entsprechende Bewertungsunterlagen in Evidenz zu nehmen sein. Bundesministerium für Finanzen, 8. Juni 2018
…2 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende…
…Wegzuges wird sonach ein Veräußerungsvorgang fingiert. Liegt der gemeine Wert unter den Anschaffungskosten, ergeben sich daher im Wegzugszeitpunkt keine steuerlich erfassbaren positiven Einkünfte, wohl aber liegen steuerlich relevante negative Einkünfte vor. Der Tatbestand der "Wegzugsbesteuerung" erfordert den Eintritt von Umständen, die zu einem Verlust des…
…Z. 2 öUmgrStG) keine Kapitalerhöhung stattfand und in den eingebrachten Anteilen keine stillen Reserven erkennbar waren, dann hat diese Einbringung gemäß § 17 Abs. 1 öUmgrStG mit den Anschaffungskosten der Beteiligung stattzufinden. Gemäß § 19 Abs. 2 öUmgrStG wäre eine Aufwertung auf den gemeinen Wert für Ing…
…Hotel-1 A.S.") gegen die Anteile an der übernehmenden Gesellschaft ("Beteiligungs-A.S.") stattfindet, können die ausgekehrten Anteile an der übernehmenden Gesellschaft nicht mit dem gemeinen Wert angesetzt werden, sondern müssen mit den Anschaffungskosten der abgestockten Anteile bewertet werden (siehe auch UmgrStR 2002 Rz…
…h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung und im Fall der Schenkung der inländischen GmbH-Anteile die gemeinen Werte nach dem "Wiener Verfahren" anzusetzen. Ob auf deutscher Seite im Fall einer Rückwanderung des Sohnes Wegzugsbesteuerungsprobleme entstehen…
…Abs. 5 des neuen DBA Argentinien nur auf die nach seinem Wirksamkeitsbeginn entstandenen stillen Reserven anwendbar (zur Dokumentation des gemeinen Werts siehe EAS 3402). Die vorher akkumulierten stillen Reserven bleiben von der Bestimmung unberührt und somit weiterhin im Fall der späteren Veräußerung der Beteiligung gemäß …
…Steuerrecht weicht allerdings von diesem Konzept ab und schöpft die international zugewiesenen Besteuerungsrechte nicht voll aus. Denn gemäß § 31 EStG wird bei Personen mit Auslandsbeteiligungen im Fall des Eintrittes in die österreichische Steuerpflicht nur die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert (im…
…14 EStG 1988 fallender Tausch vor, der zum Ansatz des gemeinen Wertes des hingegebenen Mitunternehmeranteiles als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH Anteiles führt. Da der gemeine Wert des Mitunternehmeranteiles - bedingt durch die Verluste der Vergangenheit - 0 S beträgt, stellt dies gleichzeitig die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung…
…prozentige Kommanditbeteiligung, also gegen eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte, eingetauscht (ihre Buchwerte betragen ebenfalls 100, der gemeine Wert beträgt 1.000). Dieser Vorgang lässt im Geltungsbereich des Artikels II UmgrStG keine Aufwertung der übernommenen KG-Beteiligung auf 1.000 zu. Denn dies wäre in § 7 Abs. 2…
…sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des auf deutscher Seite angewachsenen Veräußerungsgewinnes zu Grunde gelegt worden sein, so wird Österreich…
…angewachsenen stillen Reserven erhöhte gemeine Wert im Zeitpunkt der schenkungsweisen Übertragung anzusetzen gewesen wäre. Angesichts des Umstandes, dass die schenkungsweise Übertragung auf deutscher Seite nunmehr nachträglich in den Händen der Eltern einer deutschen Wegzugsbesteuerung unterworfen wurde, wobei ein deutscher fiktiver Veräußerungserlös von 950.000 DM…
…Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 21 des deutschen Erbschaftssteuergesetzes durch Anrechnung der vom Einheitswert bemessenen österreichischen Schenkungssteuer auf die vom Verkehrswert (gemeiner Wert) bemessene deutsche Schenkungssteuer zu beseitigen. Eine Freistellung von der deutschen Schenkungsbesteuerung…
… Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des…