…Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist, dann ist bei der Beurteilung, ob gemäß dem DBA-Argentinien ein Anspruch auf Lohnsteuerrückzahlung besteht, zu prüfen, ob und gegebenenfalls im welchem Umfang die Abfertigungszahlung in einem kausalen…
…italienischen Luftfahrtunternehmens angehörte nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt und wird ihm nach der Wohnsitzverlegung eine - in Italien begünstigt besteuerte - gesetzliche und freiwillige Abfertigung sowie eine Pensionsabfindung ausgezahlt, dann ist die Abfertigung gemäß Artikel 15 DBA-Ö/Italien von der inländischen Besteuerung freizustellen…
…entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie eine Urlaubsentschädigung ausbezahlt, so stellen diese Zahlungen nachträgliche Vergütungen für seine aktive Dienstleistung dar (siehe zB BFH 18.7.1973, BStBl II…
…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…
…im Sinne des § 22 Z 2 EStG vor. Auch die Zahlung der Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt ist steuerlich dann unschädlich, wenn dies sachlich begründet ist (vgl. LStR 1992 Rz 733 bzw. Rz 745 für den Fall der freiwilligen Abfertigung; Lohnsteuerprotokoll 1997, AÖF Nr. 185…
…belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage, ob Beschäftigungszeiten bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit einem Vorstandsmitglied, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, eine freiwillige Abfindung, dann wird davon auszugehen sein, dass diese Abfindungsleistung eine nachträgliche Abgeltung für die seinerzeit erbrachte Arbeitsleistung darstellt…
…BStBl II 1973, 757). Eine gleiche Betrachtung wird für die österreichischen Abfertigungszahlungen angewendet. Aktivbezüge, die auf eine in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit entfallen, sind gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Steuerpflicht hinsichtlich der schweizerischen Abfindung würde bei Zufluss nach…
…nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen des Fremdverhaltens weiterzubelasten. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
… Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667). Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
…er mit einer US-Amerikanerin verheiratet ist, wie lange er sich in den USA und in Österreich aufhält und ob sich der Hauptwohnsitz in den USA oder in Österreich befindet. In allen diesen Fällen können freiwillige Personenversicherungen (z.B. Prämien zu einer Krankenzusatzversicherung oder zu…
Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…
…Fragen anläßlich der im Juni 1999 stattgefundenen österreichisch-deutschen Konsultationen hat allerdings ergeben, daß die abkommensrechtliche Behandlung der auf die freiwillige Weiterversicherung entfallenden Bezugsteile auf deutscher Seite noch einer Prüfung bedarf. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…besonders geregelte Einkünfte) fallen, sodass diesfalls Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Es wäre aber unzulässig, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht. 14. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des Abkommens zuordnet. Denn sollte Deutschland eine anderweitige abkommensrechtliche Qualifikation vornehmen und deshalb auf Grund des DBA die Besteuerung unterlassen ("negativer Qualifikationskonflikt") wäre Österreich durch das Abkommen nicht zur Steuerbefreiung verpflichtet. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…
…der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von DM 16.000 steuerfrei geblieben wäre, darf daher auf österreichischer Seite nicht berücksichtigt werden. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: