…DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen Ertragsanteil belastende Kapitalertragsteuer rückerstattet zu erhalten. Für das Rückerstattungsverfahren sind derzeit keine Formulare vorgesehen. Die Erstattung kann daher formlos auf der Grundlage von § 240 BAO beantragt werden. Allerdings sind die Erfordernisse des …
…dennoch vorgenommen (z.B. weil der inländische Veranstalter über die Ansässigkeit des Amerikaners im Sinn des DBA-USA im Unklaren belassen wurde), kann bei Vorliegen der DBA-Entlastungsvoraussetzungen die Rückerstattung des abgezogenen Steuerbetrages (formlos) beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden. 14. Februar 2000 Für den…
…auf Entlastung von der Abzugssteuer nach § 99 Z. 1 EStG besitzen, der durch formlosen Rückerstattungsantrag geltend gemacht werden kann. Allerdings wird von dem zur Entscheidung zuständigen österreichischen Finanzamt als Nachweis über die Abkommensberechtigung gemäß AÖF Nr. 31/1986 idF. 364/1988 eine amtliche britische Ansässigkeitsbescheinigung…
…31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 29. November 1991 Für den Bundesminister: Dr…
…Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der Steuerabzug vorgenommen und der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 10. Dezember…
…AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1 entweder durch Steuerfreistellung oder durch formlose nachträgliche finanzamtliche Rückerstattung herbeigeführt werden kann. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann wird die Bank nach der bereits bisher (im Geltungsbereich des DBA-USA-1956) geübten Praxis auch weiterhin (im Geltungsbereich des DBA-1996) die Differenzsteuerbeträge einbehalten und (unter formloser brieflicher Anmeldung) auf das Postscheckkonto des BM für Finanzen zwecks Rückleitung in die USA einzuzahlen haben…
…eine funktionslose Holding, sodass die Einkünfte der operativen Muttergesellschaft zuzurechnen sind, so ist neben dem Vordruck ZS-EUMT der Muttergesellschaft auch eine formlose Bestätigung der direkt beteiligten funktionslosen Holding darüber vorzulegen, dass ihr die Einkünfte nicht zuzurechnen sind. Abgesehen von diesen eindeutigen Fällen, in denen…
…Rechtszustand in Russland herzustellen, dann müsste von den betroffenen Mitarbeitern gemäß Artikel 25 des Abkommens beim BM für Finanzen in Wien ein (formloser und gebührenfreier) Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Russland zwecks Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes eingebracht werden. 21. November 2003 Für den…
…Andernfalls wäre nach Abs. 6 des Erlasses der ausländische Lizenzgeber zur Einbringung eines (formlosen) Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt berechtigt, an das die Abzugssteuer abzuführen war. Zur Sicherung ihrer Beweiskraft werden die ausländischen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen in gewissen Zeitabständen (etwa alle 2 Jahre) zu erneuern sein…
…Andernfalls wäre nach Abs. 6 des Erlasses der ausländische Lizenzgeber zur Einbringung eines (formlosen) Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt berechtigt, an das die Abzugssteuer abzuführen war. Zur Sicherung ihrer Beweiskraft werden die ausländischen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen in gewissen Zeitabständen (etwa alle 2 Jahre) zu erneuern sein…
…unmittelbar bei Auszahlung der Bezüge vom inländischen Festspielveranstalter herbeigeführt werden, wenn diesem eine von der französischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Andernfalls müsste im Wege eines formlosen Rückerstattungsantrages bei jenem österreichischen Finanzamt, das für die Besteuerung des Festspielveranstalters zuständig ist, die Steuerrückerstattung geltend gemacht werden…