…Denn es ist ein wesentliches Element des hier zu Grunde gelegten Sachverhaltes, dass es auf deutscher Seite weder im Jahr 1996 noch im Jahr 1997 (wegen fehlender positiver Einkünfte) zu einer Verlustverwertung gekommen ist und dass daher keine Rückgängigmachung einer solchen Verlustverwertung durch eine Hinzurechnungsbesteuerung…
…österreichischen Einkünftezurechnungsgrundsätze nicht der Bahrain-Gesellschaft, sondern unmittelbar der österreichischen Gesellschafterin zuzurechnen wären, was aber für das hier behandelte Sachverhaltsbild nicht angenommen wird. Der bloße Umstand, dass die operativ tätige Bahrain-Gesellschaft nach dem Recht von Bahrain keiner Einkommensbesteuerung unterliegt, vermag keine Steuerpflicht der Gewinnausschüttungen…
…der Sachverhalt auf österreichischer und schweizerischer Seite korrespondierend beurteilt wird. Kann daher ein Besteuerungsnachweis der schweizerischen Steuerverwaltung erbracht werden, wird dies als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass die schweizerische Steuerverwaltung keine österreichische feste Einrichtung als gegeben angenommen hat; umgekehrt legt eine fehlende steuerliche…
…2 sind lediglich Beispielsfälle aufgezählt, die aber durchwegs auch von § 22 EStG 1988 erfasst werden. Angesichts der fehlenden Abkommensdefinition findet Artikel 3 Abs. 2 des DBA Anwendung; zufolge dieser Bestimmung ist - soferne sich aus dem Abkommenszusammenhang nichts Anderes ergibt ("Kontextklausel") - von dem das DBA anwendenden…
…daher auf der Grundlage von § 10 Abs. 4 KStG 1988 die internationale Schachtelbefreiung für die Gewinnausschüttungen der M-Holding an die Ö-GmbH verloren geht, ist zum großen Teil eine Sachverhaltsfrage, die von der örtlich zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Allerdings wird hierbei zu beachten…
…hat, dann kann nicht nur wegen fehlendem Ansässigkeitsnachweis eine nicht existierende Abzugspflicht im Haftungsweg geltend gemacht werden. Zwischenzeitig hat sich allerdings die Rechtslage durch den EU-Beitritt der Slowakei insoweit geändert als in Fällen der vorliegenden Art Spontaninformationen an die slowakische Steuerverwaltung möglich geworden sind…
…1 Z 2 DBA-EVO vorliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht in dem auf Rechtsfragenklärung ausgerichteten EAS-Verfahren beantwortet werden kann. Nimmt allerdings eine österreichische Kapitalgesellschaft zunächst nur eine geringfügige Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor und wird ein Kapitalertragsteuerrückzahlungsantrag der schweizerischen Holdinggesellschaft vom Finanzamt…
… dies selbst dann nicht, wenn in Ausnahmefällen das österreichische Unternehmen bei fehlendem Edelmetallbestand im Auslieferungslager mit eigenen Beständen kurzfristig - gegen Refundierung vom deutschen Unternehmen - aushilft. Solange daher in Fällen der vorliegenden Art auf deutscher Seite kein Vorliegen einer inländischen Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch…
…und der Bewerkstelligung des Transports der genannten Komponenten besteht, dann deutet dieses Sachverhaltsbild auf eine fehlende Mitwirkendeneigenschaft hin. Und zwar auch dann, wenn in untergeordnetem Ausmaß "Beteiligungselemente" (zB bei der Gestaltung der Beleuchtungstechnik) feststellbar sind. Solange daher die Sachverhaltselemente, die auf "Beteiligung" (inhaltliche Einflussnahme auf…
…wie bei Bestand jener Zweigniederlassung betreut wird, für die nach den Sachverhaltsannahmen dieses Beispiels ein Gewinnanteil von 30 Mio. sachgerecht wäre. In diesem Fall müsste durch eine steuerliche Erfassung des ausländischen Unternehmens der noch fehlende Gewinnteil von 28 Mio. in Österreich steuerlich erfasst (und im…
…Models und Mannequins werden demnach nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Vorsorglich ist aber beizufügen, dass mit dem örtlich zuständigen Finanzamt das Einvernehmen über die fehlende Arbeitnehmereigenschaft herzustellen ist. Hiebei wird auch auf die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und vor allem darauf Bedacht zu nehmen sein…