…Substanzerklärung abgeben. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der Einkünfteempfänger eine Betätigung entfaltet, die über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht, eigene Arbeitskräfte beschäftigt und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt. Kann der Einkünfteempfänger die Substanzerklärung nicht erbringen, so ist eine Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Abs. 1…
…56/1995 ua. dann der Steuerabzugspflicht, wenn die Muttergesellschaft nicht über eigene Arbeitskräfte und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine bloße Briefkasteneigenschaft der Muttergesellschaft besteht. Der Umstand, dass Betriebsräumlichkeiten einer operativ tätigen EU-Muttergesellschaft (Erbringung von Dienstleistungen für die zugehörigen Konzerngesellschaften) nicht…
…siehe zB VwGH 26.07.2000, 97/14/0070 betr. den Verdacht der Nutzung einer schweizerischen Holdinggesellschaft durch eine in Monaco ansässige Person). Sind die Gesellschafter der deutschen Personengesellschaft bloß beteiligungshaltende Kapitalgesellschaften ohne eigene Arbeitskräfte und ohne eigenes Personal, ergibt sich aus dem Zusammenwirken der §…
…ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch nicht rechtsrichtig, in einem derartigen Fall auf der Grundlage der "Bilanzbündeltheorie" in den 5 Mitarbeitern der Personengesellschaft "eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn von § 2 Abs…
…ist, daß es sich bei der japanischen Gesellschaft um eine operativ tätige Gesellschaft und nicht bloß um eine zur Vermeidung der inländischen Besteuerung zwischengeschaltete Briefkastengesellschaft handelt (Erklärung, daß die japanische Gesellschaft über eigene Arbeitskräfte und eigene Geschäftsräumlichkeiten verfügt). 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch nicht rechtsrichtig, in einem derartigen Fall in den Mitarbeitern der irischen Betriebstätte "eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn von § 2 Abs. 2 Z 2 der Verordnung BGBl…
…die ausländische Verwaltung zu nötigen, auch die Verantwortung für die Richtigkeit der übrigen Angaben des Dividendenempfängers (insb. betriebliche Aktivität, eigene Arbeitskräfte, eigene Räumlichkeiten, steuerliche Zurechnung der Gewinnausschüttung) zu übernehmen; ein Verlangen nach inhaltlicher Prüfung solcher Aspekte durch die bestätigende ausländische Verwaltung - die idR nur im…
…ARGE-Partner der ARGE angelasteten Lohnkosten stellen daher nichts anderes als eine Geltendmachung des Betriebstättenlohnaufwandes dar, können aber nicht in eine Arbeitsgestellungsvergütung umqualifiziert werden. Im Übrigen unterliegen die Löhne der an der österreichischen Betriebstätte eingesetzten Arbeitskräfte der österreichischen Besteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 19. Februar 2007
…ab 1. Jänner 2010 geltenden Einkünftezurechnungsgrundsätze der EStR 2000 Rz 104 davon ausgegangen werden, dass die im Umlageweg von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Vergütungen der tschechischen Muttergesellschaft als deren eigene Einkünfte zuzurechnen sind (siehe insb. das Beispiel in EStR 2000 Rz 104 Z 6). Steht…
…keinen schädlichen Passiveinkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese mit eigenen Arbeitskräften und mit eigenen Büroräumlichkeiten ausgestattet ist und wenn diese Vermietung im Rahmen einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte erfolgt. Werden daher die in Rede stehenden Großgeräte ausschließlich an brasilianische Kunden verleast, liegt eine Bewirtschaftung des brasilianischen…
…Hauptsitz Personal in die eigene inländische Zweigniederlassung unter Bedingungen entsandt wird, die zwischen fremden Unternehmen den Charakter einer Arbeitskräftegestellung aufweisen. Denn Hauptsitz und Betriebstätte sind ein einziger Abgabepflichter und damit ein einziger Arbeitgeber und es kann nicht ein Arbeitgeber sich selbst seine eigenen Arbeitskräfte vermieten. …
… 3 DBA-Entlastungsverordnung nicht allein dadurch entsprochen werden, dass die US-Holding operative Betriebsstätten außerhalb der USA unterhält, wo Arbeitskräfte tätig sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen, im Sitzstaat aber nicht betrieblich tätig ist. Diese Sachverhaltskonstellation vermag nämlich für sich allein noch keine ausreichende Gewähr für die…
Hat ein deutscher Industriekonzern seine Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von…
…werden die finanzamtlichen Bedenken an einer Sofortentlastung zurückgestellt. Die Beschäftigung eigener Arbeitskräfte und die Nutzung eigener Räumlichkeiten ist hierbei ein Indiz für das Vorliegen einer operativen Tätigkeit. Ob die ausländische Gesellschaft ihre operative Tätigkeit durch Dienstnehmer ausführt, die sie selbst mittels Dienstvertrag einstellt oder ob…
…nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, sondern ein tätiges Unternehmen, das mit eigenem Personal die Arbeitgeberfunktionen auch tatsächlich in der Lage ist wahrzunehmen; die mit den verliehenen Fachkräften abgeschlossenen Arbeitsverträge sind solcherart, dass diesen hiedurch ein Dauerarbeitplatz und nicht bloß ein…
…der Fall einer bloßen Arbeitnehmergestellung vor. Im Fall Nr. 1 ist weiters zu untersuchen, ob dem britischen Mitarbeiter ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung steht, der als Betriebstätte der britischen Gesellschaft in Österreich zu werten ist. Zutreffendenfalls ist die britische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug in Österreich verpflichtet…
…dann ist weiters festzustellen, ob den vorübergehend nach Österreich entsandten Dienstnehmerinnen des deutschen Produzenten im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Räumlichkeiten (zB ein eigener Arbeitsraum) zur Verfügung gestellt worden sind. Solche Räumlichkeiten würden für lohnsteuerliche Belange ab einer Nutzungsmöglichkeit von der Dauer 1 Monates…
…Indien-Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen (insb. die aliquoten Lohnkosten für Eigen- und Fremdpersonal) berücksichtigen muss. Werden im Rahmen der österreichischen Mitwirkung an dem indischen Bauvorhaben die "Indien-Leistungen" durch jeweils kurzfristig (6 bis 8 Wochen jährlich) nach Indien entsandte Mitarbeiter erbracht, dann ist unter den gegebenen…
…ist der Partnerstaat des jeweils mit Österreich abgeschlossenen DBA) betrieben. Dies gilt auch dann, wenn die Flüge zwar im eigenen Namen aber auf Rechnung jener Gesellschaften erfolgen, die Eigentümer der Flugzeuge sind und deren Gesellschafter in Osteuropa, im arabischen Raum und in Afrika ansässig sind. …
…ausgeführt werden, möglicherweise unter Nutzung einer inländische Betriebstätte (örtliche Betriebstätte oder Vertreterbetriebstätte) der schweizerischen Gesellschaft erbracht werden. Der Umstand, dass die Aktivitäten der schweizerischen S.A. nicht in originär betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden…