…als beweglich oder unbeweglich ist weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen (VwGH 11.11.92, 91/13/0033). Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dementsprechend dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne…
…eine "Beteiligung", sondern das zugrundeliegende bewegliche und unbewegliche australische Betriebsvermögen veräußert. Nach Artikel 13 DBA-Deutschland hat Deutschland lediglich das Recht, die Gewinne aus der Veräußerung von in Deutschland gelegenem unbeweglichem Vermögen und das deutschen Betriebstätten zuzurechnende bewegliche Betriebstättenvermögen zu besteuern. Das Abkommen mit Deutschland…
…Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…und Verpachtung erzielen. Diese Frage müsste allerdings wegen der damit verbundenen Sachverhaltswürdigung noch mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Liegt keine gewerbliche Betätigung vor, könnten die aus der CSFR erzielten Einkünfte nicht dem Artikel 7 DBA-CSFR zugeordnet werden, sondern müssten der Zuteilungsregel für unbewegliches…
…aus unbeweglichem Vermögen) oder 7 (Unternehmensgewinne) anzuwenden ist, gegenstandslos. Wäre das Abkommen anwendbar, dann wäre diese Frage vermutlich nicht einseitig lösbar, da die Zuordnung auf österreichischer und polnischer Seite korrespondierend zu erfolgen hätte. Es spricht aber vieles dafür, dass vom Grundstückseigentümer bloß gemietete bewegliche Wirtschaftsgüter…
…mag noch ein gewisser Auslegungsspielraum verbleiben. Eindeutig aber ergibt sich aus dem Abkommenswortlaut, dass es auf das Wertverhältnis zwischen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Erzielung des Veräußerungsgewinnes ankommt. Dies folgt allein schon aus der Verwendung der Gegenwartsform ("besteht"). Ein Rückgriff auf die Wertverhältnisse…
…Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im ersten Fall wäre Art. 12 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art. 7 DBA-Deutschland-2000 und im zweiten Fall Art. 3 DBA-Deutschland-1954 bzw. Art…
…sind (EStR 2000 Rz 453), im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen und den unbeweglichen Charakter des Gebäudes annehmen (EStR 2000 Rz 3123). Bei den abgetretenen Rechten aus den Untermietverträgen handelt es sich zwar um eine Veräußerung von beweglichen Vermögensrechten. Dennoch liegen auch insoweit Einkünfte vor…
Verfügt ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art…
…von deutschen Gesellschaften Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf deutschen Gebäuden montiert worden sind und von der deutschen Steuerverwaltung nicht als Gebäudeteile (nicht als unbewegliches Vermögen) beurteilt werden, und sind diese Anlagen an die Inhaber der in solchen Gebäuden bestehenden Wohn- und Betriebsräumlichkeiten vermietet, so können die deutschen…
…Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen, worunter die Auffassung einer Mehrheit urteilsfähiger (vernünftig denkender), persönlich unbeteiligter und verständiger Menschen zu verstehen ist. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, gelten dann als beweglich…
…die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird…
…deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr gemietet worden sind. Die im Eigentum der deutschen GmbH stehenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Produktionsbetriebes können daher nicht als Zubehör zu inländischem unbeweglichen Vermögen angesehen werden, sodass das Pachtentgelt aufgeteilt werden muss. Jener Teil, der der deutschen GmbH…
…Zeitpunkt des Todes des Gesellschafters in wirtschaftlicher Betrachtungsweise weiter bestanden hat, dann wird eine Zuordnung des Vermögensüberganges zu Artikel 3 bzw. 4 des Abkommens (Übergang von unbeweglichem bzw. beweglichem Betriebstättenvermögen) sachgerecht sein; dies mit der Folge, dass das Besteuerungsrecht an diesem Vermögensübergang Deutschland zusteht. 28…
…bildet bei der Muttergesellschaft vielmehr bewegliches Vermögen (selbst wenn das Vermögen der Tochtergesellschaft überwiegend aus Immobilien bestehen sollte) und steht damit bei der "Überwiegensrechnung" nicht auf der Seite des unbeweglichen Vermögens. Andererseits ist für die Körperschaftsbesteuerung nur der Einzelabschluss der Gesellschaft und nicht deren Konzernabschluss …
…der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung bei der österreichischen Muttergesellschaft entgegenstehen und Anlass für den "Methodenwechsel" geben. Wohl verhindert § 2 Z 3 der VO den Eintritt der Verpflichtung zum Methodenwechsel für die dort ausdrücklich genannten Sonderfälle; dazu zählt die "gewerbliche Vermietung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern…
…Betriebsgebäude für ein Produktionsunternehmen nicht als "Hauptsache" zu werten sein und zwar selbst dann nicht, wenn infolge der mittlerweile veralteten maschinellen Ausstattung und des durch wirtschaftliche Schwierigkeiten verminderten Aktivbestandes der beweglichen Wirtschaftsgüter die Liegenschaft mit ihrem Verkehrswert die Verkehrswerte der beweglichen Wirtschaftsgüter überstiegen haben sollte…