…zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung, die für den Erwerb des Grundstückes und für das Zugehör zu demselben bezahlt werden. Angaben und Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Bewertung jeweils der unbeweglichen und beweglichen Sachen sind für die Abgabenbehörde nicht bindend; die Abgabenbehörde kann durchaus von…
…Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung…
…Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, Rzn. 4 - 6 zu § 5). Wird für den Ankauf verschiedener Wirtschaftsgüter, insbesondere von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitlicher Gesamtkaufpreis vereinbart, so gehören die Teile des Kaufpreises zu der der Steuer unterliegenden Gegenleistung…
…Vermögensminderung beim Zuwendenden gegenübersteht, eine freigebige Zuwendung vorliegt. Im gegenständlichen Fall übergab die Übergeberin bewegliche und unbewegliche Sachen und wurde dafür von den Schulden befreit. Bei ihr liegt jedenfalls keine Vermögensminderung vor. Die Bw. bekam das Unternehmen samt Betriebsliegenschaft und versprach, dafür die Schulden zu…
…vorhanden, ist das hierauf entfallende Entgelt entsprechend zu trennen und aufzuteilen. Das auf die unbeweglichen Sachen entfallende Entgelt bildet die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage (Verwaltungsgerichtshof vom 29. Oktober 1958, Zl. 1954/57, dem ein ähnlich gelagerter Fall zugrunde lag). Wird mittels einheitlichen Rechtsgeschäftes ein Grundstück und bewegliche Sachen…
…vorhanden, ist das hierauf entfallende Entgelt entsprechend zu trennen und aufzuteilen. Das auf die unbeweglichen Sachen entfallende Entgelt bildet die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage (Verwaltungsgerichtshof vom 29. Oktober 1958, Zl. 1954/57, dem ein ähnlich gelagerter Fall zugrunde lag). Wird mittels einheitlichen Rechtsgeschäftes ein Grundstück und bewegliche Sachen…
…Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den um übliche Preisnachlässe verminderten üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen sind. Zu den geldwerten Vorteilen gehören alle in Geld messbaren Güter, also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und sonstige Vorteile, sofern sich nur ihr Wert…
…also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und sonstige Vorteile, deren Wert sich in Geld ausdrücken lasse. - dass § 15 Abs. 3 GebG auf Hausverlosungen nicht anzuwenden sei, da es sich bei der Verlosung einerseits und dem Erwerb des Grundstückes andererseits um zwei getrennte [nicht idente] Vorgänge…
…2 BAO und 107 a RAO. Der Vollmachtnehmer ist weiters berechtigt, Geld oder Geldeswert für mich (uns) zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber rechtsverbindlich zu quittieren, wobei aus Treuhandgeldern anfallende Zinsen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes verwendet werden, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte…
…quittieren, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte entgeltlich oder unentgeltlich zu veräußern, aufzugeben oder entgeltlich zu erwerben, Anleihen- und Darlehensverträge zu schließen, bei Erbschaften bedingte oder unbedingte Erbserklärungen zu überreichen, Erbschaften auszuschlagen, eidesstättige Vermögensbekenntnisse abzugeben, Gesellschaftsverträge zu errichten, sich auf schiedsrichterliche Entscheidungen zu einigen und…
…Wild, das noch nicht gefangen oder erlegt ist", zu den unbeweglichen Sachen (§ 295 ABGB) und stellt damit klar, dass sich die Zugriffsmöglichkeit auf wilde Tiere aus dem Grundeigentum und nicht aus einer bereits vorhandenen Berechtigung an ihren als selbständige bewegliche Sachen ergibt. Nicht das Tier…
…also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechts und sonstige Vorteile, deren Wert sich in Geld ausdrücken lasse; - zu Punkt 3., dass die §§ 16 Abs.5 und 33 TP 17 Abs. 2 GebG ausdrücklich klarstellen, dass für die in Z. 6-8 genannten Wetten und Spiele eine…
…Schecks, Überweisungsaufträge, Lastschriftverfahren und Einrichtungen von Daueraufträgen zu verfügen und Kontoauszüge und sonstige Abrechnungen sowie Kontoabschlüsse rechtswirksam entgegenzunehmen; c. die Befugnis, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte entgeltlich oder unentgeltlich zu veräußern oder aufzugeben, zu belasten, entgeltlich oder unentgeltlich zu erwerben und zu übernehmen; d…
…2 BAO und § 107 a RAO. Der Vollmachtnehmer ist weiters berechtigt, Geld oder Geldeswert für mich (uns) zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber rechtsverbindlich zu quittieren, wobei aus Treuhandgeldern anfallende Zinsen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes verwertet werden, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte…
…bemerken: Geldwerte Vorteile im Sinn des § 15 Abs. 1 EStG 1988 können alle Güter in Geldeswert sein, also bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte und sonstige Vorteile, sofern sich ihr Wert in Geld ausdrücken lässt. Kein steuerpflichtiger Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus der Zuwendung…
…erklärt sie im Allgemeinen als beweglich und macht von dieser Regel zwei Ausnahmen: a) Unbeweglich sind solche Rechte, welche mit dem Besitze einer unbeweglichen Sache verbunden sind. Man nennt solche Rechte Realrechte. Dienstbarkeiten, Reallasten, Patronatsrechte, Fischereirechte, radizierte Gewerbeberechtigungen, früher auch Jagdrechte, eine Holz- und Braugerechtigkeit…
…2 BAO und § 107 a RAO. Der Vollmachtnehmer ist weiters berechtigt, Geld oder Geldeswert für mich (uns) zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber rechtsverbindlich zu quittieren, wobei aus Treuhandgeldern anfallende Zinsen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes verwertet werden, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte…
…vom 23. April 1985, 84/14/0188, sprach der Verwaltungsgerichtshof (wiederholt) aus, dass "... bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter nicht nach Zivilrecht oder Bewertungsrecht, sondern ausschließlich nach der Verkehrsauffassung voneinander abzugrenzen sind (19.2.1974, 1717/73; 13.9 1978, 2520/77; 26.5.1981, 14/3642…
…2.2013 wurde „die Sicherstellung in das (bewegliche und unbewegliche) Vermögen der Firma BF, in S, SS, nämlich des in deren Besitz befindlichen, am 16. Februar 2012 beim Zollamt ZA freiwillig als Sicherheitsleistung hinterlegten Bargeldbetrages von € 5.500,00“ gemäß §§ 172 und 185 Abs…
…Zwischendecken, die in dieser Art und Weise aufgebaut seien (Staffeln/Boden genagelt), in Neubauten wieder Verwendung finden. In dem Zusammenhang sei darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter nach der Verkehrsauffassung voneinander abzugrenzen seien (Hinweis auf VwGH vom 23.4.1985…