Es ist bekannt, dass multinationale Konzerne zunehmend dazu übergehen, ihre ausländischen Vertriebsstrukturen zu ändern und ihre ausländischen Vertriebstochtergesellschaften nicht mehr als Eigenhändler auftreten zu lassen. EAS 2128 hatte sich bereits mit einer diesbezüglichen Anfrage befasst, in der französische und deutsche Muttergesellschaften ihre österreichischen Vertriebstochtergesellschaften als…
Es ist bekannt, dass Griechenland auch dann auf der Vornahme des Steuerabzugssystems besteht, wenn das zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland an den zu Grunde liegenden Einkünften keine Besteuerungsberechtigung belässt. Griechenland steht auf dem Standpunkt, dass diesfalls der österreichische Abgabepflichtige eine Rückerstattung der…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem als "Pipeline-Urteil" bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass eine unterirdische Rohrleitung, die zur Durchleitung von Öl benutzt wird, als Betriebstätte anzusehen ist (BFH 30.10.1996, BStBl. 1997 II S. 12). Auf dieser Grundlage wurde in EAS 2090 eine…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…
Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft auf einer als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel eine Investitions-Tochtergesellschaft und werden dieser namhafte Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt, wobei die vereinnahmten Zinserträge in dieser Gesellschaft thesauriert und solcherart der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich…
…an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt…
"Dividend stripping" und "Bond stripping" sind Techniken, von denen international bekannt ist, dass sie für Steuerumgehungszwecke eingesetzt werden. Die Umgehung wird im allgemeinen dadurch bewirkt, dass durch verschiedenste Transaktionen eine Zahlung der Wertpapiererträge an andere Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf…
…statt, wird angesichts des Umstandes, dass Zypern als Standort für steuerfreie bzw. steuerbegünstigte "Basisgesellschaften" international bekannt ist, damit zu rechnen sein, dass seitens der Abgabenbehörden besonderes Augenmerk darauf gerichtet wird, dass hiedurch keine unzulässige Schmälerung der österreichischen Besteuerungsgrundlage eintritt. Von Bedeutung wird u.a. die…
…vor an der in AÖF Nr. 267/1989 kundgemachten österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung fest, wonach gewerblich tätige Musiker mangels deutscher Betriebstätte gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Es ist aber bekannt, dass Deutschland bestrebt ist, diese Lösung in einer Weise abzuändern…
…Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass…
…InvFR 2008 Rz 54) kann eine Rückzahlung inländischer KESt an einen ausländischen Kapitalanlagefonds nur dann erfolgen, wenn für den Fonds eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist und wenn der Fonds bekanntgibt, in welchem Ausmaß seine Anteilsinhaber in DBA-Staaten mit OECD-konformen DBA ansässig sind. Japanische…
… Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des…
Schließt eine inländische Werbeagentur, die einen Werbespot im Inland produziert, mit einem bekannten deutschen Schauspieler eine vertragliche Vereinbarung über dessen Mitwirkung an diesem Werbespot, dann muss die Frage, ob der deutsche Schauspieler als "Künstler" im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland…
…es nicht erforderlich ist, dem Geschäftspartner für jede einzelne Zahlung einen gesonderten Vordruck ZS-QU2 abzuverlangen. Da bei der ersten quellensteuerentlasteten Auszahlung aber noch nicht die weiteren in dem betreffenden Jahr zu leistenden Vergütungen bekannt sind, wurde es als ausreichend angesehen, in einem solchen Fall…
…erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind (EAS 47). Es sind dem BM für Finanzen keine Umstände bekannt, die bewirken könnten…
…Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der Bank vorgenommen werden, wenn dieser Bank auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in…
…5 Abs. 1 Z 2 DBA-EVO nicht aufgehoben. Denn sind dem Vergütungsschuldner Umstände bekannt oder müssten sie ihm bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes bekannt sein, dass die Einkünfte dem ausländischen Empfänger der Vergütung (hier: der ausländischen Holdinggesellschaft) steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann…
…in den USA nicht ansässigen österreichischen Staatsbürger auszuweiten (siehe Art. 10 Abs. 1 letzter Satz). Das aufgezeigte Problem ist bekannt, es könnte aber - so wie im Fall des deutsch-amerikanischen Verhältnisses - nur durch eine Abkommensrevision beseitigt werden; der Bedarf für ein solches Revisionsverfahren ist vorgemerkt…
…dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von der kuponauszahlenden Stelle vorgenommen werden, wenn ihr auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB in den Kundenverhandlungen wird die Eigenschaft…
…dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar von ihm vorgenommen werden, wenn ihm auch sonst keine Umstände bekannt sind oder bei Erfüllung der ihn treffenden Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten, die die Entlastungsberechtigung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Frage stellen (zB Kenntnis einer bloßen "Briefkasteneigenschaft" der ausländischen…