RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2424

Griechische Abzugsbesteuerung

geltende FassungEAS-Auskunft04 2162/2-IV/4/04vom 08.03.2004

Wortlaut laut Findok

Es ist bekannt, dass Griechenland auch dann auf der Vornahme des Steuerabzugssystems besteht, wenn das zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland an den zu Grunde liegenden Einkünften keine Besteuerungsberechtigung belässt. Griechenland steht auf dem Standpunkt, dass diesfalls der österreichische Abgabepflichtige eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Abzugsbeträge in Griechenland beantragen muss. Wurde daher vom griechischen Kunden eines österreichischen Unternehmens, das Kristalllusterreinigungen in Griechenland vornimmt, von den Reinigungsentgelten eine 20%ige Abzugssteuer einbehalten, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit, diese Abzugssteuer von der griechischen Steuerverwaltung rückzufordern. Eine Anrechnung der zu Unrecht in Griechenland erhobenen Steuer auf die österreichische Einkommensteuer ist nicht möglich. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AbzugsteuerproblemeAuslandssteuerRückerstattung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 2162/2-IV/4/04
Stammnummer
9366
Gültig
08.03.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF