Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2424
Griechische Abzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-Auskunft04 2162/2-IV/4/04vom 08.03.2004
Wortlaut laut Findok
Es ist bekannt, dass Griechenland auch
dann auf der Vornahme des Steuerabzugssystems besteht, wenn das zur Vermeidung
der internationalen Doppelbesteuerung abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen
Griechenland an den zu Grunde liegenden Einkünften keine
Besteuerungsberechtigung belässt. Griechenland steht auf dem Standpunkt,
dass diesfalls der österreichische Abgabepflichtige eine
Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Abzugsbeträge in Griechenland
beantragen muss.
Wurde daher vom griechischen Kunden eines
österreichischen Unternehmens, das Kristalllusterreinigungen in
Griechenland vornimmt, von den Reinigungsentgelten eine 20%ige Abzugssteuer
einbehalten, dann besteht derzeit nur die Möglichkeit, diese Abzugssteuer
von der griechischen Steuerverwaltung rückzufordern. Eine Anrechnung der zu
Unrecht in Griechenland erhobenen Steuer auf die österreichische
Einkommensteuer ist nicht möglich.
08.
März 2004 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2162/2-IV/4/04
- Stammnummer
- 9366
- Gültig
- 08.03.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF