…verwendete und auf § 29 BAO beruhende Betriebstättenbegriff dient der Abgrenzung der bei Steuerausländern im Inland erfassbaren gewerblichen Einkünfte. Im Interesse der Sicherung des inländischen Steueraufkommens aber auch zur Vermeidung von internationaler Doppelnichtbesteuerung wird der Betriebstättenbegriff im Zweifel keiner restriktiven Auslegung zugänglich sein. Der Begriff der…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Versicherungsgesellschaft, die am inländischen Markt ihre Versicherungsprodukte vertreibt, in Österreich eine feste örtliche Einrichtung, so begründet sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO, die auch grundsätzlich die Kriterien des DBA-Betriebsstättenbegriffes des Art. 5 Abs. 1 OECD…
…und Betreuung vorhandener Kunden), wobei der Handelsvertreter zudem nicht zum Geschäftsabschluss berechtigt ist, dann wird durch eine derartige Aktivität der liechtensteinischen Gesellschaft in Österreich keine zur beschränkten Steuerpflicht dieser Gesellschaft führende inländische Betriebstätte begründet. Denn der Einsatz eines unabhängigen Vertreters, der im Rahmen seiner ordentlichen…
…Artikel 9 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 15 des DBA-Ö/Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freistellen. Wenn in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird, dann erscheint zweifelhaft, dass auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BAO…
…hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO und im Sinn des Art. 4 DBA-Deutschland begründet. Ob die in diesem Zusammenhang ausgeübten Funktionen den Rahmen der bloß unterstützenden Hilfsfunktionen im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 des OECD-MA überschreiten oder nicht bedarf…
…so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-Frankreich begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Gemäß …
…dass dies so ist, wenn nicht auch zivilrechtlich das Arbeitsverhältnis zur inländischen Gesellschaft gelöst und an dessen Stelle ein solches zur britischen Gesellschaft begründet wird. Soll für Zwecke der Besteuerung auf der Grundlage von § 21 BA0 von einer zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…
…anzurechnen ist. Im zweiten Fall fiele der Vorgang unter Artikel 7 DBA-Rumänien, wodurch kein rumänischer Besteuerungsanspruch begründet würde und folglich keine Steueranrechnung in Österreich erfolgen könnte. Die Abgrenzung zwischen den beiden Gestaltungsformen wird auf österreichischer Seite auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2…
…Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer Steuerpflicht abzuführen wäre) zur Kenntnis…
…Artikel 4 DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens wäre diesfalls nur dann zulässig, wenn für die Dauer des Aufenthaltes in Großbritannien eine "Ansässigkeit" in Großbritannien begründet würde. Denn gemäß Artikel 1 DBA-Großbritannien ist dieses Abkommen nur auf Personen anwendbar, die in einem…
…ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird (Ziffer 8 des Protokolls zum DBA-Deutschland). Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn. 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 und Art…
…werden, bereits als zweifelhaft angesehen (EAS 1339). Einem selbst genutzten Server kommt jedenfalls bereits Betriebstätteneigenschaft zu (EAS 926 und Z 42.1 ff OECD-Kommentar zu Artikel 5 OECD-Musterabkommen). Ist davon auszugehen, dass jener Ort, an dem die Schalteinheit aufgestellt ist, eine Betriebstätte begründet…
…KSt-RL 2001); auch dann nicht, wenn es sich um Kapitalgesellschaften handelt, deren gesellschaftsrechtliche Rechtsfähigkeit zweifelsfrei in Österreich anzuerkennen ist. Andererseits darf aber nicht außer Betracht bleiben, dass es eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes wäre, wenn die inländische Geschäftsleitung auf bloßer Kostendeckungsbasis, sonach gewinnlos durchgeführt wird…
…unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030, EAS 1106, EAS 1603, EAS 1866, EAS 1884; siehe aber auch EAS 1988 bei eindeutigem Sachverhaltsbild). Montageprojekt "W": Wird die Montagetätigkeit einschließlich Überwachung vollständig auf deutsche Subunternehmer übertragen, begründet das österreichische Lieferunternehmen…
…wenn die Produktionsgesellschaft in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Künstler steht. Eine solche Abhängigkeit kann dadurch begründet werden, dass die Produktionsgesellschaft dem Künstler gehört oder dass diese Produktionsgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich für diesen Künstler arbeitet. Da der für den Steuerabzug haftende inländische Veranstalter bei Auslandsbeziehungen zu…
…nachzugehen sein, ob möglicherweise mit diesem Vertrag eine steuerliche Mitunternehmerschaft begründet wird. Zutreffendenfalls wären die Betriebstätten dieser Mitunternehmerschaft auch inländische Betriebstätten des ausländischen Partners mit der Folge der steuerlichen Erfassung seiner Gewinnanteile in Österreich. Allerdings würde eine bloße Umsatzbeteiligung allein noch nicht ausreichen, um vom…