…einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 45 UZK gestellt. Es würde - wie in den Beschwerden dargestellt - ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen vorliegen (das Zollamt gehe zB von nicht bewiesenen Vermutungen und Schlussfolgerungen aus und sei zu Unrecht von einer Verjährungsfrist…
…der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben…
…nach Maßgabe des § 165 BAO über Tatsachen einer Geschäftsverbindung von Kreditinstituten Auskunft zu verlangen, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabepflichtigen bestehen, wenn zu erwarten ist, dass die Auskunft geeignet ist, die Zweifel aufzuklären, und wenn zu erwarten ist, dass der mit…
…außer Verhältnis zu dem Zweck der Ermittlungsmaßnahme stünde. Es ist von der Abgabenbehörde darzulegen, dass ich als Abgabepflichtiger gegenüber der Abgabenbehörde Angaben gemacht habe, an welchen begründet zu zweifeln wäre. Das Finanzamt moniert aber faktisch, dass ich trotz Aufforderungen keine Unterlagen Übermittle, macht also geltend…
…über Tatsachen einer Geschäftsverbindung, von Kreditinstituten Auskunft zu verlangen, wenn 1. begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Abgabepflichtigen bestehen oder im Fall, dass der Abgabepflichtige trotz Aufforderung keine Angaben macht oder gemacht hat, Grund zur Annahme besteht, dass der Abgabepflichtige Angaben machen müsste…
…diese Fehlbestände tatsächlich durch steuerpflichtige Einkünfte des Antragsgegners aufgefüllt worden waren, argumentativ zu verfestigen wäre, erschließe sich aus dieser Aktenlage alleine noch kein begründeter Zweifel, dass A in seinen Steuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2015 bis 2017 unvollständige bzw. unrichtige Angaben gemacht habe. 3.1.3…
…Aussetzung der Vollziehung seitens des Zollamtes Wien abgewiesen, mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen brachte die Bf. fristgerecht Berufung…
…Aussetzung der Vollziehung seitens des Zollamtes Wien abgewiesen, mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht Berufung…
…als unbegründet abgewiesen und dazu ausgeführt, dass aufgrund des Ermittlungsergebnisses keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Sachentscheidung bestehen würden und keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorliegen würden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Berufung mit nachstehender Begründung: Die im bekämpften Bescheid enthaltene Begründung…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen berief die Bf. fristgerecht und führte dazu aus, dass sie bei größtmöglichen Bemühen…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen und finanziellen Situation davon…
…von € 103.798,20 gegenübersteht. Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 28. Mai 2008 wurde dieser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit folgender Begründung abgewiesen. Die Zollbehörde hätte aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der, diesem Antrag zu Grunde liegenden…
…Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben…
…Art. 140 Abs. 2 UZK-IA hat erst dann zu erfolgen, wenn die allg. Zweifel als begründete Zweifel anzusehen sind und nicht ausgeräumt werden können. Auf das EuGH Urteil vom 16.6.2016,die Leistung einer Sicherheit nach C-291/15Art. 91 UZK, wird hingewiesen.
…kein Verfahren nach Art. 181a ZK-DVO. Das genannte Urteil des EuGH stelle lediglich fest, dass abweichende statistische Werte begründete Zweifel iSd Art. 181a ZK-DVO darstellen können. Die „günstigen“ Preise der eingeführten Waren seien jedoch mit einer minderen Qualität erklärbar, wovon sich das Zollamt…