…entsendet, so sind die von ihm für seine Auslandstätigkeit bezogenen Einkünfte gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA-Polen dann dem polnischen Besteuerungsanspruch unterworfen, wenn der Aufenthalt des Arbeitnehmers in Polen insgesamt länger als 1 Jahr beträgt. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Polen anwesend…
…insgesamt länger als 183 Tage dauert. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in der UdSSR anwesend sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist entscheidend, ob durch die Heimkehr nach Österreich der Fristenlauf unterbrochen oder bloß gehemmt wird. Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein…
…ein Kalenderjahr oder einen Zwölfmonatszeitraum bezogen wird. Dabei wären nach Ansicht des BMfF entsprechend der nach Meinung der OECD-Staatengemeinschaft gebotenen Zählweise nur die Tage des physischen Aufenthalts zu berücksichtigen. Ist der österreichische Dienstnehmer nicht durchgehend in Russland anwesend, sondern wird er fallweise nach Österreich…
…ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR. Diese Auffassung gründet sich auf Abschnitt 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens…
…an dem die GesmbH betrieben wird, als ausgeübt anzusehen ist, wenn der Geschäftsführer die Gesellschaft von seinem Wohnsitz im Ausland aus leitet und an dem Ort des Betriebes nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979…
Ob ein in Belgien ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH einer holländischen Kapitalgesellschaft, der einen monatlichen Geschäftsführerbezug von 20.000 S bezieht und der in Österreich lediglich 5 bis 10 Tage pro Jahr anwesend ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus selbständiger Arbeit bezieht, kann…
…Ein Fußballtrainer wird aber gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie…
…die einschlägige Judikatur des BFH und des VwGH verwiesen, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979…
…Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Dass die Darbietung der Studiomusiker darauf abzielt, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen, wird als unbestritten angesehen. Es ist einzuräumen, dass der Begriff der Unterhaltungsdarbietung wohl auch in einem engen Sinn (Darbietung vor einem anwesenden Publikum) verstanden werden könnte…
…Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung nicht dadurch verloren geht, dass im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Daher wurde eine Darbietung von Studiomusikern aus Anlass einer Schallplattenaufnahme als eine solche Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung gewertet…
…Begriff "Unterhaltungsdarbietung" weit zu interpretieren ist und dass daher der Charakter einer Unterhaltungsdarbietung nicht dadurch verloren geht, dass im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Daher wurde eine Darbietung von Studiomusikern aus Anlass einer Schallplattenaufnahme als eine solche Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung gewertet…
… 99 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein; dann nämlich, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie für die einzelne…
…die vereinbarten Dienstleistungen in Österreich zu erbringen, wobei hierfür Arbeitnehmer des IT-Subunternehmers in einem Zeitraum von 22 Monaten regelmäßig bei den betreffenden Montageanlagen der Ö-GmbH in Österreich anwesend sind, wird durch die Tätigkeit des Subunternehmers für diesen eine inländische Betriebsstätte in Österreich begründet…
…gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein…
…3). Somit vermag der Umstand, dass der künstlerische Leiter die Präsentation des Veranstaltungsprogramms bei medialen Auftritten sowie allgemeine Repräsentationspflichten erfüllt, während der "Musiktage" persönlich anwesend ist sowie als Moderator während der "Musiktage" präsent ist, nichts daran zu ändern, dass insgesamt keine künstlerische Tätigkeit iSd Art…
…Ländern abgeschlossen, auf Grund derer die leitenden Mitarbeiter der Restaurants von der österreichischen GesmbH gestellt werden, dann bilden die an den Restaurantstandorten den dort ständig anwesenden österreichischen Managern (=Arbeitnehmer der österreichischen GesmbH) zur Verfügung gestellten Büros Betriebstätten der österreichischen GesmbH. Dies mit der Folge, dass…